§129 Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus Hamburg eingestellt

Durch eine großangelegte Polizeiaktion mit 28 Hausdurchsuchungen kam am 31.08.2020 ans Licht, dass gegen 24 Genoss:innen, die dem Roten Aufbau Hamburg zugerechnet wurden, wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen (§129) bzw. terroristischen (§129a) Vereinigung ermittelt wurde.Ende des letzten Jahres wurden diese Ermittlungsverfahren nun eingestellt.
Wir freuen uns, dass das Bedrohungsszenario eines Mammut-Prozesses mit den durch den §129 möglichen Strafmaßen für die Genoss:innen abgewandt ist!

Die Konstruktion der Vorwürfe war von Anbeginn äußerst dünn. Es genügte im Einzelfall an einer Demonstration teilgenommen zu haben, um in den Kreis der Verdächtigen aufgenommen zu werden. Absurde Konstrukte dienten dazu, weitgehende Überwachungs- und Observationsmaßnahmen zu rechtfertigen und mit Hausdurchsuchungen terrorisiert zu werden. Die Behörden schreckten auch nicht davor zurück, im Nachgang noch Familienangehörige und Freund:innen der Betroffenen zu schikanieren. Von daher mischt sich zur Freude über die Einstellung der Ermittlungsverfahren mehr als eine Portion Wut gegenüber der Normalität staatlicher Repressionswillkür.

Ausgestanden ist die Sache ohnehin nicht. Verschiedene strafrechtliche Vorwürfe bleiben in dem Verfahrenskomplex gegen einige Genoss:innen bestehen und können noch vor Gericht kommen. Und allgemein gilt leider immer mehr: vor dem §129 ist nach dem §129. Wer politisch aktiv ist, muss weiter damit rechnen, staatlich überwacht und kriminalisiert zu werden. Der §129 gehört dabei zum Standardrepertoire für die Legitimation staatlicher Repression.

Deshalb gilt weiter:
Kampf dem §129!

Kampf der Repression!

Rote Hilfe Hamburg