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19. INTERNATIONALES PFINGSTJUGENDTREFFEN

Landratsamt maßregelt erneut Auftritt von Grup Yorum

In einem „Ergänzungsbescheid“ hat das Landratsamt Sonneberg erneut inakzeptable Auflagen für den Auftritt der linken türkischen Band Grup Yorum erteilt.

Wir erinnern uns: Bereits beim Rebellischen Musikfestival, das an Pfingsten vor einem Jahr auf der Ferien- und Freizeitanlage in Truckenthal stattfand, nahmen besonders reaktionäre Teile des Staatsapparats den Auftritt von Grup Yorum zum Vorwand, eine martialische Bürgerkriegsübung vorzubereiten.

Das konnte durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und sich entfaltende Solidarität aus der Bevölkerung verhindert werden. Das Verwaltungsgericht Meiningen bestätigte schließlich ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des Auftritts der Band. Nicht, ohne allerdings Auflagen zu erteilen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und kulturelle Betätigung erheblich einschränken. Dieselben Auflagen werden auch jetzt wieder hervorgeholt.

Kriminalisierung der Anatolischen Föderation

So heißt es in dem „Ergänzungsbescheid“ vom 6. Juni 2019: „Jegliche Propaganda/Werbung für eine terroristische Vereinigung wie z. B: die DHKP-C, DHKC oder für die Anatolische Föderation ist verboten. Dieses Verbot umfasst Darbietungen aller Art, Redebeiträge, Informations- oder Verkaufsstände, Buttons, Embleme oder sonstige bildliche oder andere Darstellungen … .“ Damit werden nicht nur revolutionäre Organisationen aus der Türkei wiederholt als „terroristisch“ verunglimpft. Die Anatolische Föderation ist darüberhinaus eine in Deutschland legal tätige, in keiner Weise verbotene Migrantenorganisation.

Es ist notwendig, gegen diese Einschränkung der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten entschieden zu protestieren. Gleichzeitig freuen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf den Auftritt von Grup Yorum, der schon 2018 so viele Menschen begeisterte.

https://www.rf-news.de/…/landratsamt-massregelt-erneut-auft…