atik.11.8

4 Jahre ATIK-Kampagne: Kundgebung am 15. April um 17 h 30 am Weißen Turm

Zum 4. Jahrestag der Inhaftfierung gilt nach wie vor:

Freiheit für die Angeklagten im TKP/ML-Verfahren! Weg mit dem § 129! Schluss mit der Kriminalisierung des revolutionären Widerstandes! Umstrittenen Prozess einstellen! Zehn linke AktivistInnen aus der Türkei sind in München angeklagt.

Drei sitzen immer noch im Gefängnis.

Das Verfahren gegen zehn Linke aus der Türkei vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG), das bereits im Juni 2016 begann, hat Schlagzeilen gemacht. Von „Terroristen“ war in den Mainstream-Medien die Rede, der Fall wurde von Anfang an hoch aufgehängt: Anklage hatte die Bundesanwaltschaft erhoben. Dagegen monierten die VerteidigerInnen, dass der ganze Prozess ein Konstrukt sei und eine übergroße Nähe zur Türkei unter Erdogan aufweise. Fakt ist: Die Bundesrepublik macht sich zum Erfüllungsgehilfen Ankaras, indem sie unliebsame Oppositionelle, die nach Deutschland geflohen sind, hier verfolgt. Dies belegen die rund 250 Ermittlungsakten des OLG, die größtenteils von türkischen Verfolgungsbehörden bereitgestellt wurden. Doch auch im deutschen Staatsapparat gibt es ein eigenes Interesse, linke Oppositionelle zu verfolgen.

Vorgeworfen wird den angeklagten GenosseInnen konkret, Mitglieder der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) zu sein. Sie sollen sich der „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation“ schuldig gemacht haben und sind deshalb nach §129 b angeklagt. Die TKP/ML ist eine marxistisch-leninistisch-maostische Partei in der Türkei, die 1972 dort gegründet wurde. In Deutschland ist die TKP/ML jedoch weder verboten noch steht sie auf der EU-Terrorliste. Trotzdem wurden die GenossInnen im April 2015 verhaftet und mussten eine überlange Zeit in Untersuchungshaft verbringen. Inzwischen sind sieben Angeklagte wieder in Freiheit: Mehmet Yeşilçalı, Sinan Aydin, Dilay Banu Büyükavci, Sami Solmaz, Musa Demir, Erhan Aktürk und Haydar Bern, weil die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig war. Der Prozess wird aber fortgesetzt, die Freilassung ist mit Meldeauflagen verbunden, sie pendeln zu den Verhandlungsterminen jeweils nach München. In Haft sitzen noch drei Genossen: Müslüm Elma, Seyit Ali Ugur und Deniz Pektas. Eine besonders hohe Haftstrafe ist für Müslüm Elma zu erwarten, weil die Bundesanwaltschaft ihn als „Rädelsführer“ bezeichnet und zu einer „Führungsfigur“ stilisiert. Die VerteidigerInnen rechnen derzeit mit einem Abschluss der ganzen antikommunistischen Inszenierung in der zweiten Jahreshälfte 2019.

Alle Angeklagten müssen raus! Schluss mit der Kriminalisierung!

Dass der Staat für diese sieben Angeklagten die U-Haft aufgehoben hat, ist ein groer Erfolg für die Solidaritätsbewegung. Zahllose Kundgebungen und eine unermüdliche Aufklärung der Öffentlichkeit über das Skandalverfahren haben dies ermöglicht. Doch es ist längst überfällig, ein Ende der Untersuchungshaft auch für die drei verbliebenen Eingesperrten zu erkämpfen! Nach so langer Zeit ist der Knast selbst nach den Maßstäben dieses Staates nicht mehr zu rechtfertigen. Sie wurden vor über vier Jahren bei einer europaweiten Razzia festgenommen. Jetzt müssen auch die drei letzten raus, zumal ihnen in Deutschland keinerlei strafbare Handlungen zur Last gelegt werden. Sie sollen nur ganz gewöhnliche Vereinstätigkeiten durchgeführt haben, zum Beispiel die Sammlung von Spenden oder Organisation von Veranstaltungen. Hier steht also eine politische Haltung vor Gericht.

Ähnlich wie in der Türkei wird unter dem Begriff des „Terrorismus“ die Opposition bekämpft. Grundlage dafür sind die so genannten „Antiterrorparagraphen“ § 129 a und b. Politisch sind die Paragrafen 129 a und b grundsätzlich zu kritisieren, weil es sich um Gummi-Gesinnungsparagrafen handelt. Die Repressionsorgane müssen keine individuelle Tat mehr nachweisen und können Menschen einfach wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer Gruppierung anklagen, die sie als „terroristisch“ eingestuft haben – Überwachungsmaßnahmen inbegriffen. Beim § 129 b, also wenn es um „ausländische terroristische Vereinigungen“ geht, kommt verschärfend hinzu, dass die Bundesregierung bestimmt, wer nun „Terrorist“ und wer Freiheitskämpfer ist. Der Bundesinnenminister persönlich ordnet die Verfolgung der Betroffenen an. Genau das ist in diesem Fall geschehen.

Der Prozess ist eine Farce und muss eingestellt werden!

Der Staat versucht im Münchner Verfahren, einen weiteren Präzedenzfall zu schaffen, um künftig weitere emanzipatorische Organisationen und fortschrittliche Bewegungen mit Repression zu überziehen. Wie so oft greift der Staat dabei zunächst eine migrantisch geprägte Organisation an. Er will die türkischen GenossInnen hinter Gittern sehen. Dabei pfeifen sie auch auf ihre eigenen Gesetze, wenn es ihnen in den Kram passt. Dies zeigt sich auch daran, dass Fahrzeuge und Wohnungen per Video überwacht wurden und die Ergebnisse bedenkenlos im Prozess benutzt werden. Immer noch stützt sich die Anklage zum größten Teil auf Aussagen der türkischen Behörden. Offenbar hat der türkische Geheimdienst MIT illegal in Deutschland spioniert. Die Informationen wurden von Ömer Köse, dem ehemaligen Leiter der Terrorabwehr bei der Istanbuler Polizei, an die deutschen Behörden geleitet. Dieser Mann wurde inzwischen in der Türkei unter anderem wegen Urkundenfälschung zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Ein weiteres „Highlight“ waren grotesk falsche Übersetzungen aus dem Türkischen, die teils sogar den ursprünglichen Sinn verdrehten. Alle Verteidigerpost wird nach wie vor von einem Kontrollrichter gelesen. Die Bayerische Justiz schickte sogar sensible Verteidigerpost zum Übersetzen in die Türkei. So erhielt der türkische Staat die Möglichkeit, zuzugreifen. Grund genug, endlich Schluss zu machen mit dieser Prozess-Farce gegen Menschen, die absolut nichts verbrochen haben. Grund genug auch, die unsäglichen Paragraphen 129 a/b endlich abzuschaffen!

Wer sind wir?

Das Bündnis „Freiheit für ATIK“ ist ein Zusammenschluss politischer Gruppen, Parteien und Organisationen aus Nürnberg. Wie die zehn Angeklagten kämpfen wir für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung, für Frieden und Freiheit! Wir lassen uns nicht spalten! Schluss mit der Kriminalisierung linker AktivistInnen! Sofortige Abschaffung der Paragrafen 129, 129 a und b!

Bündnis „Freiheit für ATIK“

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Aktuelle Infos auf
https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/

https://www.atik-online.net/

http://www.redside.tk/

https://www.rote-hilfe.de

drucken | 8. April 2019 | Rote Hilfe – OG Nürnberg