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Als »Terroristin« abgestempelt

Gülaferit Ünsal: Chronik der transnationalen Repression gegen eine türkische linke Gewerkschafterin
Von Eleonora Roldán Mendívil junge Welt 15.6.18

Gülaferit Ünsal ist 48 Jahre alt, studierte Architektin und Geflüchtete. In den 1990er Jahren hat sie in der türkischen Hauptstadt Ankara als Stadtplanerin gearbeitet. Nach dem Militärputsch 1980 waren die 1990er Jahre in der Türkei durch einen autoritären Staat sowie wirtschaftliche und politische Instabilität gekennzeichnet. Linke Gruppen und revolutionäre Organisationen bildeten sich aus Bauern-, Gewerkschafts-, Arbeiter- und Frauenbewegungen heraus. In dieser Zeit gründete Ünsal zusammen mit anderen Staatsbediensteten die Beamtengewerkschaft BEM-SEN. Von 1992 bis 1994 fungierte sie als Erste Vorsitzende und war bis zu ihrer Verhaftung 1995 Mitglied im Vorstand. 1994 hatte die heute regierende islamisch-konservative AKP zum ersten Mal die Kommunalwahlen in Ankara gewonnen. Die politische Atmosphäre veränderte sich radikal. In dieser Zeit wurde Ünsal mehrmals in Gewahrsam genommen und schließlich verhaftet. Sie erlebte Folter und sexuellen Missbrauch durch Sicherheitskräfte und Wärter. Als ihr der Prozess gemacht wurde, behauptete die Staatsanwaltschaft, in Ünsals Wohnung seien Waffen gefunden worden. »Das ist totaler Quatsch«, sagt Ünsal. Während ihrer Inhaftierungen in der Türkei beteiligte sie sich drei Mal an wochenlangen Hungerstreiks für die Verbesserung der Haftbedingungen und gegen die neu eingeführte Isolationshaft – 150 Tage insgesamt. Nach 15 Monaten kam Ünsal im Januar 1997 frei. Es stand aber noch eine Reststrafe von dreieinhalb Jahren Haft aus. Ünsal floh nach Europa und stellte 1999 einen Asylantrag in Deutschland.

Ende 2000 befanden sich in der Türkei mehr als 1.000 politische Gefangene im Hungerstreik. Am 19. Dezember des Jahres stürmten schwerbewaffnete Spezialeinheiten die Gefängnisse und verübten ein Massaker an Dutzenden der geschwächten Teilnehmer. Gülaferit Ünsal beschloss, ihren Asylantrag 2001 in Deutschland zurückzuziehen und wieder in die Türkei zu gehen. Ihre Reststrafe war zu diesem Zeitpunkt verjährt. 2002 strengte der türkische Staat aber einen neuen Prozess gegen sie an, in dem ihr die Organisierung von Demonstrationen zum 1. Mai sowie die Mitarbeit in revolutionären Gewerkschaftskreisen vorgeworfen wurde. Ünsal tauchte unter. Ab 1992 arbeitete Ünsal beim sozialistischem Gewerkschaftsmagazin Memur Gercegi mit. Aufgrund der massiven Repression gegen Ünsals weiteren Familienkreis und ihr Umfeld – 2005 wurden ihr damaliger Schwager und dessen Ehefrau in Dersim erschossen – floh sie erneut. 2011 stellte sie einen Asylantrag in Griechenland. Sie wusste nicht, dass ein internationaler Haftbefehl gegen sie erlassen worden war. So wurde sie verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Die Bundesanwaltschaft warf ihr vor, sich nach dem 2002 eingeführten Paragraphen 129b – »Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland« – strafbar gemacht zu haben. Im Mai 2013 wurde sie zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass sie Europachefin der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) gewesen sei, die in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpft. Ihr konnten keine konkreten Gewalttaten angelastet werden, sie soll Spenden gesammelt haben.

So musste sie die volle Haftzeit in Berliner Gefängnissen verbringen. Nach den ersten drei Jahren Isolationshaft folgten weitere dreieinhalb Jahre im Regelvollzug. Ünsal war ständigen rassistischen und antikommunistischen Anfeindungen durch Mitgefangene ausgesetzt. »Die Frauen in dem Knast waren absolut unpolitisch und saßen meist wegen Drogendelikten ein. Einige waren Faschistinnen und haben mich konstant ›Terroristin‹ genannt«, so Ünsal vor wenigen Tagen im Gespräch mit junge Welt. Sie sei mehrfach von Mitgefangenen bedroht worden, »einmal sogar mit einem Messer«. Ünsal verweigerte die Arbeit im Knast und forderte die Aushändigung ihrer Post sowie ihrer Zeitungen, darunter die junge Welt. Sie begab sich fünf Mal in den Hungerstreik, ihr längster dauerte 54 Tage. Sie erhielt ihre Zeitungen. Noch vor ihrer Haftentlassung im Januar 2018 war sie gezwungen, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. In die Türkei kann sie nicht zurück; dort würde sie weitere Repression erwarten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilte ihr mit, sie solle sich in eine Kleinstadt in einem anderem Bundesland begeben, damit ihr Asylantrag bearbeitet wird. Dies weist Ünsal ausdrücklich mit der Begründung zurück, dass ihre Sicherheit in einer Kleinstadt nicht gewährleistet werden kann – sowie damit, dass sie vollkommen von Freunden abgeschnitten wäre, »was nach dem geschlossenen Gefängnis von sechseinhalb Jahren einem offenen Gefängnis gleich käme« so Ünsal. Seitdem erhält sie weder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch ist sie krankenversichert, noch hat sie gültige Reisedokumente. Hinzu kommen strikte polizeiliche Auflagen. Seit ihrer Haftentlassung protestiert Ünsal regelmäßig mit Unterstützenden vor den jeweils zuständigen Behörden in Berlin und fordert die Anerkennung als politisch Verfolgte, um in Deutschland ihr Leben fortführen zu können.