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Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, für die Verteidigung demokratischer Grundrechte auf die Straße!

Wir dokumentieren eine Erklärung der ATIK-UPOTUDAK
(Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa – Solidaritätskomitee für die politischen Gefangenen)

Freiheit für die inhaftierten ATIK AktivistInnen!
 Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen verabschiedet. In Artikel 19 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“. Die Menschenrechte sind in vielen Verfassungen – so auch im deutschen Grundgesetz – verankert. Dies verpflichtet die jeweiligen Regierungen formal zu deren Einhaltung.

Nichts desto trotz nahm die deutsche Polizei am 15. April im Rahmen einer bundesweiten Razzia sieben AktivistInnen der ATİK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der
TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten Leninisten) fest. Zeitgleich fanden Razzien gegen einen Aktivisten in der Schweiz, einen in Frankreich und zwei Aktivisten in Griechenland gestartet. Die TKP/ML wird in diesem Zusammenhang als „ausländische terroristische Vereinigung“ (nach §129 b StGB) aufgeführt.
Das Einzige, worauf sich die deutsche Justiz in ihren Anklagen jedoch tatsächlich stützen kann, ist die teilweisejahrzehntelange Inhaftierung in der Türkei unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der TKP/ML. Vorwürfe, die  damals weder bewiesen wurden, noch geheim sind, hatten die jetzt erneut Angeklagten doch eben jene politische Verfolgung durch das türkische Regime in ihren positiv beschiedenen Asylanträgen als Fluchtgrund angegeben.

Der eigentliche Grund für die Kriminalisierung der ATIK AktivistInnen ist ihr Eintreten für eine solidarische Gesellschaft jenseits von Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung. Diese Gesinnungsjustiz verstößt gegen die Meinungsfreiheit und die demokratischen Grundrechte.
Wie bereits vorherige Prozesse gegen linke MigrantInengruppen und ExilpolitikerInnen, stellt auch diese Repressionswelle eine direkte Unterstützung des türkischen Regimes dar.

Ein Regime, dass bei jeder Gelegenheit gegen die linke Opposition und die kurdische Bevölkerung vorgeht sowie Meinungs- und Pressefreiheit tagtäglich mit Füßen tritt. Jüngste Beispiele sind die Verhaftung des Journalisten Can Dündar am 26.11.2015, der zuvor die Kooperation des türkischen Geheimdienstes MIT mit dem IS aufgedeckt hatte, und der Mord vor laufenden Kameras am Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer in Diyarbakir, Tahir Elci, am 28.11.15.

Die Vorwürfe der deutschen Justiz sind selbstentlarvend. So wird in der Anklage die Unterstützung der gegen den IS kämpfenden Menschen in Rojava und im Irak, die Unterstützung des Wahlkampfes des linken prokurdischen Wahlbündnisses HDP und der allgemeine Protest gegen die mörderische Politik der türkischen Regierung genannt.

Es ist uns völlig unverständlich, warum es plötzlich strafbar sein sollte, den Protest gegen den Tod von 34 jungen Menschen in Suruc und mindestens 102 Menschen in Ankara durch Selbstmordattentate des IS auf die Straße zu tragen.

Vielmehr ist die Bundesregierung in der Pflicht die engen Beziehungen zur türkischen Regierung zu erklären. Denn es ist offenkundig, dass das Regime dem IS Waffen liefert und Handel mit Erdöl treibt und zahlreiche kurdische Städte aufgrund von sozialen Protesten durch das Militär unter in Kaufnahme vieler ziviler Todesopfer hermetisch abriegeln lässt.
Wenn also jemand auf die Anklagebank gehört, so ist es das türkische Regime und ihre Helfershelfer in der NATO und EU!

Wir rufen alle fortschrittlichen und demokratischen Menschen und Organisationen auf, am Tag der Menschenrechte gemeinsam mit uns gegen die Gesinnungsparagraphen 129 a/b sowie für die Verteidigung unserer Grundrechte und die Freiheit der inhaftierten AktivistInnen unseren Protest in die Öffentlichkeit zu tragen.