In dem Prozess gegen den kurdischen Politiker Muhlis KAYA vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, wird der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech in der Verhandlung am 4. Mai als Zeuge der Verteidigung angehört.
Die Anklage beschuldigt Muhlis Kaya der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland (§129b StGB). Er soll von August 2013 – der Phase der Friedensgespräche zwischen türkischer Regierung und kurdischer Bewegung – bis zu seiner Festnahme im Februar 22016 verschiedene PKK-Gebiete in Deutschland verantwortlich geleitet haben. Eine individuelle Straftat wird Kaya nicht vorgeworfen.
Prof. Paech, der in den vergangenen Jahren mehrfach die kurdischen Gebiete im Südosten der Türkei und im Norden Syriens (Rojava) bereist hat, wird angesichts der historischen und aktuellen Dimension des Konflikts insbesondere eine völkerrechtliche Einordnung des Rechts der Kurdinnen und Kurden auf Organisierung und Widerstand vornehmen.
Die Verhandlung wird stattfinden am
Donnerstag, 4. Mai, um 9.30 Uhr in Saal 4 des OLG Stuttgart, Olgastraße 2
Weitere Verhandlungstage sind jeweils dienstags und donnerstags, um 9.30 Uhr.
Wegen des Vorwurfs, sich als mutmaßlicher Funktionär der PKK in Deutschland politisch betätigt zu haben, steht seit Februar 2017 auch der Kurde Zeki EROĞLU in Hamburg vor Gericht.
Die Prozesstermine im Mai vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht:
Donnerstag, 4. 5. – jeweils um 9.00 Uhr, Saal 288, Sievekingplatz 3, Hamburg –
Freitag, 5.5.
Freitag, 12.5.
Montag, 15.5.
Freitag, 19.5.
Montag, 29.5. und
Dienstag, 30.5.
Derzeit befinden sich zehn der Kadertätigkeit für die PKK beschuldigte Kurden in diversen Gefängnissen in Straf- bzw. Untersuchungshaft.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
Tel. mobil: 0174 – 65 98 967
2. Mai 2017