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Anklage gegen Autonome zugelasssen: Prozess gegen Lina . startet bald

LEIPZIG/BERLIN taz | Es ist das härteste Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen die linksautonome Szene seit Langem, nun steht auch ein Prozesstermin: Ab dem 8. September soll gegen die Leipziger Autonome Lina E. und drei Mitangeklagte verhandelt werden, denen mehrere Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden. Das teilte das Oberlandesgericht Dresden am Mittwochnachmittag mit. Die Anklage der Bundesanwaltschaft sei im Wesentlichen zugelassen worden.
Die RichterInnen stellen sich auf eine schwierige Verhandlung ein: Anberaumt sind Termine bis in den März 2022. Begründet wird dies mit dem Umfang der Vorwürfe und deren Nachweis. Geständnisse der Angeklagten seien nicht zu erwarten, hieß es in Justizkreisen.
Die 26-jährige Lina E. war im November 2020 in Leipzig festgenommen und mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe zum Haftrichter geflogen worden – auf Geheiß der höchsten Anklagebehörde, der Bundesanwaltschaft. Vorgeworfen werden der Studentin fünf schwere Angriffe auf Rechtsextreme in Leipzig, Eisenach und Wurzen, zwischen dem 30. Oktober 2018 und Mitte 2020. Zusammen mit Gleichgesinnten soll sie dazu eine kriminelle Vereinigung gegründet haben, sie selbst habe das „Kommando“ geführt.
Erst am Montag hatte die Bundesanwaltschaft einen neuen Anklagepunkt bekannt gemacht. Demnach soll Lina E. bereits am 2. Oktober 2018 mit drei anderen Tätern einen Rechtsextremen im Leipziger Stadtteil Gohlis angegriffen haben. Diesen hätten sie vor seiner Wohnung abgepasst und zu Boden geschlagen, er habe Verletzungen im Gesicht und einen Kniescheibenbruch erlitten.
Verteidiger: Beweislage „sehr dünn“
Ob und wie dieser Vorwurf noch mitverhandelt werden kann, müsse der Strafsenat noch entscheiden, teilte das Dresdner Oberlandesgericht mit. Zuvor werde den Prozessbeteiligten rechtliches Gehör gewährt.
Mit auf der Anklagebank werden Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. sitzen, 26 bis 35 Jahre alt. Sie sollen später zu der Gruppe dazugestoßen sein und sich an Angriffen beteiligt haben. Anders als Lina E. sitzen sie aber nicht in Untersuchungshaft. Die Inhaftierung der Studentin hat das Oberlandesgericht nochmals verlängert.
Die Verteidiger von Lina E. bezeichnen die Beweislage als „sehr dünn“. Mehrere Vorwürfe ließen sich nicht belegen und seien „mit heißer Nadel gestrickt“, insbesondere jener der kriminellen Vereinigung.
Die Anwälte hatte beantragt, nur einen Teil der Vorwürfe zum Prozess zuzulassen. Das aber scheiterte. Das Oberlandesgericht ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft fast unverändert zu. Nur für zwei der Mitangeklagten milderte sie in einem Fall den Vorwurf von Mittäterschaft auf Beihilfe ab. Bei zwei Angriffen erhöhte sie die Verletztenzahl dagegen um eine Person.
In der linken Szene wird seit Monaten die Freiheit von Lina E. gefordert und eine Kriminalisierung von antifaschistischem Protest beklagt. Für den 18. September mobilisiert das Bündnis „Wir sind alle linx“ bundesweit zu einer Demonstration nach Leipzig. Auch der Prozess gegen Lina E. und die anderen dürfte von Protest begleitet werden. Das Gericht kündigte „umfangreiche Sicherheitskontrollen“ an