Der Vorstand der Deutschen Bahn ist am gestrigen Donnerstag Abend mit dem Versuch, den GDL-Streik vor Gericht zu stoppen, vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen Eintrag des Staatskonzerns auf „einstweilige Verfügung“ gegen den Streik ab. Damit können die Streiks im Personenverkehr vorerst weiterlaufen. Die GDL will noch bis zum 7. September um 2 Uhr morgens Güter- und Personenverkehr bestreiken.
„Die Kammer hat uns ganz klar bestätigt: Die Arbeitskampfmaßnahme ist rechtmäßig, sie ist zulässig und sie ist auch verhältnismäßig“, so GDL-Chef Claus Weselsky nach der Verhandlung.
Eine Sprecherin der Bahn erklärte am Abend: „Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist“. Dennoch wolle man „nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden“. Dem entsprechend hat der Konzern auch sofort Berufung eingelegt. Diese Verhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht soll bereits am heutigen Freitag beginnen.
Verhandlungen gescheitert
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag – also zum Beginn der Streikaktionen im Personenverkehr – hatte die Deutsche Bahn der GDL noch ein Angebot vorgelegt. Darin hatte sie erstmalig eine Corona-Prämie mit konkreten Zahlen hinterlegt. So sollten diese sich am öffentlichen Dienst orientieren, bei der es bis zu 600€ Prämie gäbe. Zudem wurde eine Laufzeit für den Tarifvertrag von 36 statt zuvor 40 Monaten vorgeschlagen.
Die GDL lehnte den Vorschlag aus verschiedenen Grünen dennoch ab. So beinhalte er immer noch einen Angriff auf die Betriebsrenten, und es werde im Jahr 2022 eine „Nullrunde“ geben. Dabei betonte sie noch nicht einmal, dass schon die eigene Forderung von 3,2% Lohn auf eine Laufzeit von 28 Monaten ebenfalls aufgrund der starken Inflation von rund 4% eine Nullrunde oder sogar Lohnsenkung bedeuten würde – nur eben nicht eine so starke wie von der Bahn gefordert.