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Augsburger Gericht verurteilt aramäische Aktivistin wegen Soli-Konzert von Grup Yorum in Syrien!

Am 05.06.2020 wurde um 14:30 Uhr, die Gerichtsverhandlung beim Augsburger Amtsgericht wegen den angeblichen Verstoß gegen Vereinsgesetz an einer aramäischen Aktivistin der Revolutionäre Suryoye fortgesetzt.

Zum 100-Jährigen Gedenken an den Völkermord an den Aramäer 1915 in der Türkei haben sich intellektuelle Aramäer aus Tur Abdin zusammengeschlossen und 2015 in Midyat die Volksbewegung Revolutionäre Suryoye (aramäisch: Suryoye Qauwonye) gegründet.

Neben der Aktivistin aus Augsburg erhielten sieben weitere Aramäer Strafbefehle von Gerichten in Bayern und Baden Württemberg. Bei ihnen handelt es sich um die Betroffenen der am 2. Oktober 2018, nur drei Tage nach dem Staatsbesuch Erdoğans in Deutschland, bundesweit durchgeführten Razzien.

Den Aktivisten wird vorgeworfen, auf der Augsburger Mai-Demonstration 2018 gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben.

Nach Auffassung der Behörden führten sie Fahnen der (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DHKP-C mit sich, tatsächlich handelte es sich in allen Fällen um Flaggen der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“ (SGB) mit einem Hammer und Sichel auf rotem Grund.

Bei SGB (aramäisch: Suryoye Gawonoye
d´Bethnahrin) handelt es sich um einen Zusammenschluss, der im Jahr 2017 zum 100-jährigen Gedenken an die sozialistische Oktoberrevolution 1917 durch die aramäische Volksbewegung Revolutionäre Suryoye gegründet wurde.

Bei der ersten Verhandlung hatte die Richterin jeglichen Beweisantrag und Zeugen die der Rechtsanwalt Mathes Breuer für die Verhandlung gestellt hatte für eine Sachkundige Zeugenbefragung ohne jeglicher Begründung abgelehnt.

Das Gericht beruft sich auf ein schreiben des Bayrischen Verfassungsschutz, in dem es heißt, dass die Flagge der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens, die Flagge der verbotenen Marxistisch-Leninistischen, DHKP-C sei. Weiter heißt es vom Bayrischen Verfassungsschutz, es sei die Flagge des militärischen Armes der DHKP-C also die Flagge der DHKC.

Rechtsanwalt Mathes Breuer hatte eine schriftliche Bestätigung mit Bildvorlage vom Bundesinnenmitserum dem Gericht vorgelegt, in dem die Flagge der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens als nicht
verboten eingestuft worden ist und diese Symbolkombination in Deutschland nicht strafbar sei.

Nun wurde dieser Beweisantrag von der Richterin ebenfalls ohne Begründung abgelehnt und damit hat das Gericht, die Sachkenntnisse des Bundesinnenmitserum von Deutschland dem Bayrischen Verfassungsschutz hierarchisch untergeordnet.

Der Rechtsanwalt Mathes Breuer hat in seinem Plädoyer nochmals bekräftigt betont gehabt, dass die Flagge der DHKC nur eine doppelte Sternen Kombination auf einem Roten Grund hat und die Flagge der SGB klar und deutlich einen Hammer und Sichel in dem Stern hat und somit die Flaggen sich Objektiv und detailliert unterscheiden voneinander.

Diese und weitere Tatsachen und Beweise ignorierte die Richterin des Amtsgericht Augsburg und verurteilt die 24-Jährige aramäische Aktivistin der Revolutionäre Suryoye die in Syrien geboren worden ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800,00 € .

Das Urteil wurde von der Richtern dadurch Begründung, dass die aramäische Aktivistin als Revolutionäre Suryoye ein Solidaritätskonzert von der sozialistischen Musikband Grup Yorum welches 2013 in Syrien stattgefunden hat, in Facebook veröffentlicht und damit eine sogenannte Sympathie für die DHKP-C nachgewiesen wäre.

Die aramäische Aktivistin und ihr Rechtsanwalt Mathes Breuer haben das Urteil nicht Akzeptiert und sind in Berufung gegangen.

Der Volksrat der Aramäer aus Europa kritisiert dieses Urteil des Augsburger Amtsgericht auf schärfste. Das eine Aramäische Aktivisten, die wegen den Krieg in Syrien, der sowohl von der Imperialistischen USA und Europa als aber auch der faschistischen türkischen Regierung der AKP organisiert worden ist.

Der Millionen Tote und Flüchtlinge verursacht hat und deswegen sogar selbst geflohen ist und nun in Deutschland ebenfalls verfolgt wird, aufgrund eines Beitrages in den Sozialen Medien wo für die Brüderlichkeit der Völker ein Konzert von Grup Yorum in Syrien geworben worden wurde zu Verurteilen und damit auch zu Kriminalisieren ist Inakzeptabel und ein Skandal.

Wir fordern ein sofortiges beenden der Kriminalisierung von Linken aramäische Aktivisten und die Einstellungen der verfahren gegen alle Mitglieder der Revolutionäre Suryoye.