Auslieferungsverfahren gegen Kenan Ayaz vertagt

Im Widerspruchsverfahren gegen die Auslieferung von Kenan Ayaz nach Deutschland hat die erste Anhörung in Nikosia stattgefunden. Die Verhandlung wurde auf den 9. Mai vertagt, die endgültige Entscheidung über die Auslieferung soll am 16. Mai fallen.

Auf Zypern hat das Widerspruchsverfahren gegen die Auslieferung von Kenan Ayaz nach Deutschland begonnen. Der langjährige kurdische Aktivist war am 15. März aufgrund eines deutschen Auslieferungsgesuchs wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft auf dem Flughafen in der Hafenstadt Larnaka festgenommen worden, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden fliegen wollte. Seitdem befindet sich der 49-Jährige in Haft. Ein zypriotisches Gericht hat dem Auslieferungsgesuch am 19. April stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hat Ayaz Rechtsmittel eingelegt, das Verfahren dauert an. In der Türkei war Ayaz aufgrund seiner politischen Identität bereits zwölf Jahre im Gefängnis.

Die Anhörung in dem Verfahren fand in Nikosia statt. Vor dem Gerichtsgebäude forderten zahlreiche Menschen die sofortige Freilassung von Kenan Ayaz. Die Verhandlung wurde auf den 9. Mai vertagt, die endgültige Entscheidung über die Auslieferung soll am 16. Mai fallen.

Als Ayaz aus dem Gericht zurück ins Gefängnis gebracht wurde, begrüßte er seine Unterstützer:innen und rief gemeinsam mit ihnen „Freiheit für Kurdistan, Freiheit für Abdullah Öcalan“ und „Kurdistan wird das Grab des Faschismus sein“.

Unterdessen wird der öffentliche Protest gegen die Inhaftierung von Ayaz auf Zypern fortgesetzt. Eine anarchistische Gruppe forderte mit einem Transparent an einer Brücke in Nikosia seine Freilassung.

Deutschland verfolgt für das Erdogan-Regime Kurd:innen im Ausland

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt im Auftrag des Erdogan-Regimes zunehmend auch Kurdinnen und Kurden im Ausland. Um die Überstellung von kurdischen Aktivist:innen aus dem Ausland zu erreichen und sie hier wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft anklagen zu können, setzen bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden alle rechtlichen Hebel in Bewegung, um ihrer habhaft zu werden. So wurde im November 2022 eine Kurdin aus Belgien ausgeliefert, im Januar 2023 ein Kurde von Frankreich und Anfang März ein Aktivist aus Italien. Alle befinden sich inzwischen in Deutschland in Untersuchungshaft.

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