Bericht: Freispruch für Chris

Am 24. Juli fand vor dem Stuttgarter Landgericht das Berufungsverfahren gegen den Stuttgarter Chris statt. Der angeklagte Kommunist wurde in zweiter Instanz vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Durch eine konsequent politische Prozessführung ist es im Laufe des Verfahrens gelungen, die Rolle des geladenen Gutachters in den Mittelpunkt zu stellen. Der 78-Jährige steht mit seiner Methodik, seiner beruflichen Praxis und seiner persönlichen Familiengeschichte in der Tradition der NS-Ideologie.

Schon weit vor Prozessbeginn kamen vor dem Gerichtsgebäude zahlreiche Unterstützer:innen zusammen. Am aufgebauten Infostand konnten unter anderem Briefe an politische Gefangene geschrieben werden. In Redebeiträgen stellten u.a. die Rote Hilfe sowie die Interventionistische Linke die Notwendigkeit der Solidarität in den Mittelpunkt. Denn das Verfahren an diesem Tag lässt sich nicht isoliert betrachten, schon seit Jahren sind kommunistische, revolutionäre Kräfte in der Region massiv von Repression betroffen. Chris stellte in einer kurzen Rede klar, dass die Konfrontation mit der bürgerlichen Justiz in der politischen Praxis unausweichlich ist. Eine revolutionäre Linke, die ihren eigenen Anspruch ernst nimmt, müsse „einen konkreten Weg suchen, wie eine revolutionäre Gegenmacht gegen die Repression aufzubauen“ sei.

Die Anklage warf Chris vor, am traditionellen Silvesterspaziergang 2018/19 um den Knast in Stuttgart-Stammheim teilgenommen zu haben und einen Rauchkörper in Richtung von Bullen geworfen zu haben. Aus dem unangemeldeten Demonstrationszug heraus wurde damals unter anderem die neue Außenstelle des Oberlandesgerichts mit Farbe angegriffen und die Knastmauern mit Graffiti verschönert. Der ursprüngliche Vorwurf, die Demo koordiniert zu haben, musste schon vor Anklageerhebung fallengelassen werden. Schon 2020 wurde Chris vor dem Amtsgericht wegen Landfriedensbruch zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damals genügte die Aussage eines Staatsschützers, der Chris auf qualitativ sehr mangelhaften Fotos erkannt haben wollte, für eine Verurteilung.

Zu Beginn des Prozesses war der polizeiliche Einsatzleiter geladen. Dieser konnte im Ganzen nicht mehr zum Verfahren beitragen, als er auch schon in seinem Bericht vor fast 4 Jahren festgehalten hatte. Langwierig wurden im Gerichtssaal Videoaufnahmen des Demonstrationszuges vorgeführt, ohne dass dies zu einem weiteren Erkenntnisgewinn beitragen konnte. Im Großen und Ganzen war auf diesen Aufnahmen das zu sehen, was an Sylvester der Normalzustand ist: Menschen, die Böller und Raketen zünden. Daher verwunderte es besonders, dass der Einsatzleiter angab, in mehr als 14 Jahren in geschlossenen Einheiten noch nie etwas so Schlimmes erlebt zu haben. Bullen kamen an diesem Tag nicht zu Schaden.

Weitaus wesentlicher für die Berufungsverhandlung war hingegen der zweite geladene Belastungszeuge, der „anthropologischer Gutachter“ Prof. Friedrich W. Rösing. Dieser war in seinem Gutachten, zum Ergebnis gekommen, den Angeklagten auf Fotos zu 99,5 Prozent identifiziert zu haben. Doch dieses Gutachten fiel zusammen wie ein Kartenhaus. Weder konnte der Gutachter in der Befragung durch Verteidigung und Gericht zentrale Begriffe seines Gutachtens erklären, noch darlegen wie er eine so hohe Übereinstimmung errechnen konnte. Sehr schnell wurde festgestellt, dass er über keinerlei Expertise in Bezug auf die Identifikation von Textilien verfügt. Dennoch war dies ein elementarer Teil seines Gutachtens. Prof. Rösing berief sich dabei zuletzt einzig und allein auf „seine Lebenserfahrung“ und demontierte sich so Schritt für Schritt selbst. Auch darüber hinaus verstrickte er sich in zahlreiche Widersprüche und Ungenauigkeiten. Mal entsprach der angeblich Identifizierte einem „Typus“ mit langen, dann wieder mit kurzen Armen. An anderer Stelle reichte es ihm aus, erkennen zu können, dass er auf Fotos ja immerhin das Vorhandensein beider Augenbrauen erkennen konnte. Nach der gründlichen Befragung und Konfrontation durch die Verteidigung und den Angeklagten blieb selbst der Staatsanwältin nichts Anderes übrig, als auf Freispruch zu plädieren.

Chris nutze die Vernehmung und thematisierte den persönlichen, ideologischen und vermeintlich wissenschaftlichen Hintergrund des Gutachters Prof. Rösing. Dessen Mutter, Ilse Schwidetzky – ebenfalls Anthropologin – war eine nicht unwichtige Figur der NS-Rassenlehre und versuchte diese im akademischen Diskurs in der BRD zu etablieren. Sie verfasste außerdem Gutachten die darüber entschieden, ob Menschen vermeintlich jüdischer Abstammung deportiert und ermordet wurden. Friedrich W. Rösing trat nicht nur in die Fußstapfen seiner Mutter und publizierte auch über Jahrzehnte gemeinsam mit ihr, er führte die längst als Pseudo-Wissenschaft überführte „Rassenlehre“ weiter. Anfang der Neunziger Jahre waren beide an der Veröffentlichung einer Biographie über Egon von Eickstedt, einem NS-Rassentheoretiker, beteiligt, in der sie versuchten ihn reinzuwaschen (siehe Informationen zum Gutachter Friedrich W. Rösing).

Z

Schon früh in der Zeugenbefragung signalisierten Gericht und Staatsanwaltschaft, dass die vorgelegten, vermeintlichen Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen werden. In seinem letzten Wort ging Chris dennoch auf die politische Bedeutung des Verfahrens und der zu Last gelegten Vorwürfe ein. Er wertete das Verfahren als Versuch der Klassenjustiz, die Solidarität mit den politischen Gefangenen zu kriminalisieren. (siehe Prozesserklärung von Chris).

Trotz des Erfolges ist keine Atempause angesagt! Nächsten Freitag stehen wieder drei Genoss:innen vor Gericht, weil ihnen vorgeworfen wird Bullenketten anlässlich einer Spontandemo kurz nach den rassistischen Morden in Hanau durchbrochen zu haben. Wieder ist Chris einer der Angeklagten. Wieder beruht alles auf der kreativen Interpretation qualitativ minderwertiger Bilder. Ein Urteil wird es in diesem Verfahren frühestens am 22. Juli geben. Auch bei den anstehenden Terminen wird wieder unsere Solidarität gegen ihre Repression sichtbar werden!

Die nächsten Termine:

Freitag, 1. Juli, 8.30 Uhr, Amtsgericht Stuttgart

Freitag, 22. Juli, 10.45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart