Bericht vom 2. Prozesstag gegen Gülaferit Ünsal

Prozessbericht zum 2. Prozesstag

++++zahlreiche Akten ins Verfahren eingeführt++++Gülaferit Ünsal erneut zur Kooperation gedrängt+++Zusammenarbeit zwischen Türkei und Deutschland +++vorliegende Daten konnten nur zum Teil entschlüsselt werden+++

Beginn 9.00 Uhr

Heute wurden als erstes verschiedene Dokumente ins Verfahren eingeführt, welche im sogenannten Selbstleseverfahren durch die Beteiligten bis 15.8. bearbeitet werden sollen.

Es handelt sich um 5 Bände mit Urteilen aus bisherigen deutschen Prozessen zum § 129b und zur DHKP-C, sowie Dokumente aus Erkenntnissen des Verfassungsschutzes und des BND.

Im Anschluss wurden weitere Unterlagen direkt verlesen so u.a. dem Gericht vorliegende Pässe, Antragsunterlagen und Asyldokumente mit Fingerabdrücken einer Frau. Nach enger Kooperation des türkischen und deutschen Staates, teilten die türkischen Behörden mit, dass es eine angebliche Übereinstimmung zwischen deren und Gülaferits Fingerabdrücken gäbe. Die Person deren Identität hier mit der Gülaferit Ünsals verglichen wurde soll 2000 bei einem Polizeigefecht ums Leben gekommen sein.

 Richter Hoch äußerte an dieser Stelle ein weiteres Mal, dass sich der Prozess sehr verkürzen würde, wenn Gülaferit sich zur Frage eventueller falscher Identitäten, welche sie laut Meinung des Gericht benutzt haben soll, äußern würde. Die Verteidigung lehnte im Namen ihrer Mandantin ab.

Gülaferits ED-Daten, erhoben durch das LKA nach der Auslieferung in die BRD und Beginn der Haft hier, wurden im Anschluss vorgetragen. Es handelte sich u.a. um Lichtbilder, eine genaue Personenbeschreibung (auch der Begriff „Phänotypus südeuropäisch“wurde verwendet) sowie Finger- und Handflächenabdrücke.

In den anschliesend vorgestellten und nun gerichtlich vorliegenden Dokumenten der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAST ) ist die Rede von einer Asylsuchende (hier die oben erwähnte Frau deren Fingerabdrücke mit denen Gülaferits übereinstimmen sollen) sowie davon das ihr u.a. die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung nicht gestattet und eine Residenzpflicht festlegt wird.

Es wurde ein Behördengutachten des kriminaltechnischen Instituts, unterschrieben von einem Dr. Wolf Schneider, vorgestellt. In diesem geht es um ein Familienbuch welches aufgrund des Verdachts der Fälschung untersuchte wurde. Bei der Ausprägung einiger Stempel, des Farbverlaufes und der angebrachten Bilder soll es Abweichungen gegeben haben.

Nach einer 15 minütigen Pause ging es um das Gutachten eines niederländischen forensischen Instituts zu zahlreichen, bei einer der am 1. Prozesstag erwähnten Razzien gefundenen Daten.

Diese waren wohl mithilfe verschiedener Verschlüsselungsprogramme gesichert und die Entschlüsselung gelang dem Institut nur zum Teil. Auch das BKA versuchte sich später an diesen, bekam aber auch nicht alle auf. Eine weitere Bearbeitung der verschlüsselten Daten benötigt laut ihrer Einschätzung viel personellen, technischen und zeitlichen Aufwand.

Zwischendurch bat der Dolmetscher wiederholt um Pausen da er mit dem Übersetzen nicht hinterher kam.

Es folgten weitere Details zu den Entschlüsselungsversuchen des BKA und des niederländischen Instituts. Zwischen beiden gab es wohl eine intensive Zusammenarbeit.

Um all diese Punkte wird es ausführlicher auch in den kommenden Wochen u.a. im Rahmen von Zeugenbefragungen gehen.

Ende gegen 11.30 Uhr

Der nächste Verhandlungstag ist der 2.8.12   Beginn wieder 9.00 Uhr