In erster Instanz wurde der Aktivist zu 90 Tagessätzen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte 6 Monate ohne Bewährung und hatte gegen das ohnehin absurde Urteil Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Aktivisten vor, er habe Widerstand gegen seine Festnahme geleistet. Warum er überhaupt festgenommen werden sollte, blieb auch nach dem Urteil fraglich. Die Staatsanwaltschaft konstruiert mit Hilfe von unscharfen Bildern Angriffe auf Polizist*innen. Dass auf dem original Video zu sehen ist, wie der Aktivist mit erhobenen Händen von den Polizist*innen geschubst und geschlagen wird, vertuscht die Staatsanwaltschaft und klagt wegen Widerstand, tätlichem Angriff und versuchter Gefangenenbefreiung an.
Wer hier Täter und wer Betroffener ist, wird schnell jeder*m klar, die/der die Videos vom 31. Mai sieht. Die Polizei geht darin mit massiver Gewalt gegen die Aktivist*innen vor. Auch der Aktivist wurde von der Polizei angegriffen. Was nun stattfindet ist eine Täter/Opfer Umkehr. Die Staatsanwaltsschaft will weiterhin die Polizei decken und die Aktivist*innen für ihre Solidarität bestrafen.
Lassen wir den Aktivisten nicht alleine!
Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung!
Zeigen wir ihm, dass wir hinter ihm stehen!
Solitreffpunkt am 06.02.19 um 08.15 Uhr am Amtsgericht Nürnberg (Fürther Str. 110)