hambacher forst 5.9

BESUCHE BEI EULE

Nach ihrer Inhaftierung am 27. September bei der Räumung der Baumhaussiedlung Kleingartenverein legte der zuständige Richter des Amtsgerichts Kerpen bei der Verhängung der Untersuchungshaft neben der Postkontrolle auch eine Besuchsüberwachung für Eule fest. Diese Maßnahmen nach §119 StPO können sehr willkürlich vom Gericht erlassen werden. In Eules Fall konnte so der erste Besuch erst am 24. Oktober stattfinden. Seitdem bekommt sie einmal die Woche Besuch für jeweils eine Stunde. Eingesperrt zu sein ist für Eule richtig kacke und autoritärem Verhalten ausgesetzt zu sein und Vorschriften zu bekommen ganz genauso. Mit dieser Situation umzugehen, fällt ihr mal leichter und mal schwerer – sie vermisst ihr Streunerinnen-Dasein sehr.

Sie verbringt ihre Zeit damit, zu zeichnen und an einem Puzzle zu arbeiten, das Besucher*innen ihr mitbringen konnten. Mit einigen Mitgefangenen versteht sie sich ganz gut, z.B. hatte sie sich letzte Woche mit einigen zu einem gemeinsamen Burger-Essen während des Aufschlusses verabredet. Ein tiefer gehender Austausch ist aber schwierig, weil es nur wenig Verständnis für Ihre Lebensweise gibt. Anfangs ist sie im Knast noch in die Schule gegangen, nach Konflikten mit einem der Lehrer aber rausgeflogen, und beantragt jetzt eine andere Knastarbeit. (Ohne Arbeit verdient mensch auch im Knast kein Geld, wodurch es für Gefangene, die keine Unterstützung von draußen bekommen, sehr schwierig wird, sich am Einkauf zu beteiligen, um mal etwas Abwechslung vom Knastessen zu haben oder Tabak zu besorgen.) Die Besuche und Briefe von draußen sind immer ein Lichtblick für Eule und sie hofft, ganz bald wieder bei ihren Liebsten zu sein. https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/11/21/besuche-bei-eule/#more-1732