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Bis Banu bleiben kann: an jedem Mittwoch Mahnwache beim DGB

Der absurde Mammut-Prozess drehte sich um die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ nach § 129b StGB. Und das, obwohl die TKP/ML in Deutschland gar nicht verboten ist und auch auf keiner internationalen Terrorliste steht. Worum es ging, waren konkret die Organisation von Veranstaltung oder die Sammlung von Spenden. Normale Vereinstätigkeiten also. Kurz. Es war einzig und allein ihre kommunistische Gesinnung, weshalb die Angeklagten verurteilt wurden.

Aber das Rad der Repression dreht sich trotzdem weiter. Zwei der betroffenen Genoss*innen erhielten nämlich im Winter 2020 unschöne Post. Sie sollten zu „Anhörungen bzgl. geplanter Ausweisung“ erscheinen. Das bedeutet, dass sie durch eine Ausweisung ihre Niederlassungserlaubnis verlieren könnten und womöglich nicht in Deutschland bleiben dürfen. Dann müssten sie tatsächlich in die Türkei ausreisen, wo sie natürlich akut gefährdet wären. Es handelt sich um Dr. Banu Büyükavci und Dr. Sinan Aydin, beide Ärzt*innen aus Nürnberg. Banu, die sowohl Ärztin als auch Psychiaterin ist, erhielt gleich ihre alte Stelle im Klinikum Nürnberg zurück, nachdem eine überlange, fast dreijährige Untersuchungshaft sie aus ihrem Alltag gerissen hatte. Ihr Partner Sinan aber verlor seinen Job.

Solidarität verstärkt sich – Abschiebung jederzeit zu befürchten

Bis zum 30.12.2020 wurde Banu und ihrem Anwalt von der Stadt Nürnberg Zeit eingeräumt, um darzulegen was für Gründe gegen ihre Ausweisung sprechen. Dies wurde natürlich erledigt. Es folgte noch eine weitere Frist bis Mitte Januar 2021 zur Ergänzung, um weitere Gründe gegen die Abschiebung anzuführen. Auch diese Frist lief ab und seit dem 17.1.2021 kann die Stadt Nürnberg jederzeit eine Entscheidung treffen. Seither musst jeden Tag mit einem Ausweisungsbescheid von der Ausländerbehörde gerechnet werden. Der Widerstand dagegen organisiert und verstärkt sich. Es gibt Aktivitäten von Seiten des Nürnberger Solidaritätsbündnisses, das den ganzen Prozess begleitet hat, sowie von der Gewerkschaft ver.di, weil Banu auch im Landesmigrationsausschuss aktiv ist. Jeden Mittwoch um 17 Uhr findet eine Mahnwache vor dem DGB-Haus an der Straße der Menschenrechte statt. Ein breites Bündnis mobilisiert, jedes Mal ist eine andere Gruppe verantwortlich.

Besonders beeindruckend war die Kundgebung der Ärtz*innen und Psycholog*innen des Nürnberger Klinikums für ihre Kollegin. Ein Soli-Song entstand und vieles mehr. Die Kampagne zu Banus Unterstützung wendet sich nach wie vor an die Stadt Nürnberg, weil das hiesige Ausländeramt verantwortlich ist. Auf ein Gesprächsangebot ging Oberbürgermeister Marcus König (CSU) aber nicht ein. Er ließ mitteilen, dass es dazu noch zu früh wäre, weil erst „die gesammelten Erkenntnisse zu bewerten“ seien. Die Kampagne will aber natürlich nicht hinterher informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern aktiv mitwirken.

Ende Januar beschloss der Nürnberger Stadtrat, sich beim Bayerischen Innenministerium dafür einzusetzen, Banu nicht auszuweisen. Eine merkwürdige Art der Unterstützung, weil die Ausländerbehörde natürlich zur Stadt Nürnberg gehört. Trotzdem wurde sie in dem Beschluss in keiner Weise angesprochen und nicht aufgefordert, Banu in Ruhe zu lassen. So hat der Nürnberger Stadtrat praktisch nur die Verantwortung auf den Freistaat Bayern abgewälzt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU), den man als Hardliner kennt, ließ wiederum verlauten, dass es für eine Abschiebung genüge, wenn eine Person einer „terroristischen Vereinigung“ angehöre. Konkrete Taten oder Vorwürfe seien da gar nicht nötig.

Interessant ist, dass der Innenminister die Aufgabe wiederum zurückschob: Er schrieb, dass es der Job des Nürnberger Ausländeramtes sei, den Fall zu klären. Es müsse dabei zwischen Banus „Bleibeinteresse“ und dem angeblichen „öffentlichen Interesse“ einer Abschiebung abwägen. Also wäre Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch zuständig, weil der verantwortlich für das Nürnberger Ausländeramt ist. Er hat in den Nürnberger Nachrichten auch öffentlich bestätigt, dass seine Dienststelle letztlich über Banu entscheiden wird. Dabei behauptete er allerdings, noch Informationen zu benötigen und dass diese Recherchen etwas dauern würden. Kein gutes Zeichen, denn Kuch ist berüchtigt. Selbst ehemaliger Chef der Nürnberger Ausländerbehörde, hat er oft gegen Geflüchtete und deren Belange entschieden. Immer wieder verweigerte er Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis, obwohl dies innerhalb der geltenden Gesetze möglich gewesen wäre. Für den Bayerischen Flüchtlingsrat steht fest, dass die Nürnberger Ausländerbehörde sogar bundesweit dafür bekannt ist, äußerst restriktiv und unmenschlich gegenüber Migrant*innen zu agieren.

Darum war Banu auch ein wichtiges Thema für den digitalen Nürnberger Bürgerdialog am 20. Januar 2021. Dennoch wurde nicht darüber diskutiert. Die Stadtspitze antwortete lediglich schriftlich auf eine der 17 zum Thema gestellten Fragen. Sogar das fiel dürftig aus, weil bloß die Beschlussfassung des Stadtrates von Ende Januar zitiert wurde. Auch Heiko Maaß (SPD) kontaktierten die Aktivist*innen, aber der hüllt sich in Schweigen. Er war damals als Bundesjustizminister verantwortlich für die Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML, die den Prozess und die Verfolgung der Genoss*innen überhaupt in Gang setzte. Seine Antwort auf die Aufforderung, persönlich etwas für Banus Verbleib in Deutschland zu tun, fiel leider sehr vage und abstrakt aus.

Umso aktiver aber sind Banus Unterstützer*innen. Toll ist, dass auch außerhalb Bayerns Kundgebungen für sie stattfanden, zum Beispiel Mitte Februar in Frankfurt von „Women Defend Rojava“ sowie in Ulm von „Avrupa“ und demnächst auch in Regensburg und Hamburg.

1. März 2021 | Rote Hilfe – OG Nürnberg