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Bundesinnenministerium geht gegen Revolutionäre Suryoye vor

Laut verschiedener staatlicher Institutionen, Gerichte und Behörden sei die Fahne der SGB mit der Fahne der in Deutschland verbotenen marxistisch-leninistischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei–Front) aus der Türkei „zum Verwechseln ähnlich“ und damit ebenfalls verboten.
Das Gericht verurteilte die Suryoye-Aktivisten zur einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro einschließlich Verfahrenskosten. Rechtsanwalt Breuer und die Suryoye-Aktivisten gehen dagegen in Berufung und kämpfen weiterhin um Gerechtigkeit.
Der Volksrat der Suryoye in Europa kritisiert dieses Urteil und das Vorgehen der deutschen Justiz. Hand in Hand gehen hier das Bundesinnenministerium und das Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen das ultimative Menschenrecht der Meinungsfreiheit vor und versuchen systematisch, das Symbol der Arbeiter, Bauern und der unterdrückten Völkern zu kriminalisieren.
Dieses Vorgehen ist ein Präzedenzfall, um zukünftig Tür und Tor für eine allumfassende Kriminalisierungspolitik gegen alle fortschrittlichen, demokratischen, antifaschistischen und Linken im allgemeinen, als auch Suryoye im besonderen, zu öffnen. Somit können diese jederzeit unter dem Vorwand, dass die Fahnenfarbe rot und gelb und die Symbolik ein Hammer, eine Sichel und ein Stern, ob nun getrennt oder kombiniert, ob nun symbolisch für die sozialistische Sowjetunion oder auch als klassische Fahne von Marxisten-Leninisten, Kommunisten und Sozialisten strafrechtlich belangt werden können.
Es würde nur noch der Vorwurf reichen, es handle sich um ein verbotenes Kennzeichen oder es sei diesem zumindest zum verwechseln ähnlich und damit ebenfalls verboten.
https://www.rf-news.de/…/bundesinnenministerium-und…
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