Kaum hatte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan am 29. September 2018 seinen Besuch in Deutschland beendet, wurde am 2. Oktober 2018 eine bundesweite Razzia gegen vermeintliche Mitglieder der Volksbewegung „Revolutionäre-Suryoye (Aramäer)“ (Süryani Devrimciler) durch den deutschen Staatsschutz eingeleitet.
Die beanstandete Fahne der KOMMUNISTISCHEN ARAMÄER MESOPOTAMIENS – hier zu Dokumentationszwecken gezeigt
Die Ermittlungen laufen gegen aktuell sieben Aktivisten, von denen bereits zwei am 22. Juli 2019 jeweils einen Strafbefehl in Höhe von 1.600 Euro mit 40 Tagessätzen vom Amtsgericht Augsburg erhalten haben. Die betroffenen Aramäer haben mittlerweile Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Gericht verwechselt Fahne
Das Gericht wirft den Genossen das Tragen einer Fahne der in Deutschland vom „Verfassungsschutz“ beobachteten Organisation „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front” (DHKP-C), die marxistisch-leninistischen Anspruch hat, vor. Tatsächlich handelte es sich um eine Fahne der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“ mit einem Hammer, Sichel und Stern auf rotem Grund, die die Aktivistin bei sich trug.
Hauptangeklagter in diesem Verfahren ist der 28-Jährige Aktivist Sami Baydar aus Augsburg. Sami Baydar ist Theologe in der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien und ein linker politischer Aktivist, der sich für die Rechte der Aramäer insbesondere in der Türkei einsetzt.
Akteneinsicht verwehrt
Auf die regelmäßigen Anfragen der Rechtsanwältin von Sami Baydar nach Akteneinsicht, die sich jetzt schon seit über drei Monaten hinziehen, wurde ihnen bisher vorübergehende Ablehnung erteilt, mit der Begründung: „Das aktuell ein Prüfungsverfahren gegen Sami Baydar von der Generalbundesanwaltschaft aus Karlsruhe eingeleitet wurde für den Paragraphen 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).“
Zur Kriminalisierung von Revolutionärinnen und Revolutionären aus der Türkei käme nun die Verfolgung von aktiven linken Aramäern hinzu
Volksbewegung Revolutionäre-Suryoye
Der „Volksrat der Aramäer“ (Süryani Halk Meclisleri), der Mitglied im Internationalistischen Bündnis ist, kritisiert, dass sich das Gericht und der Staat nicht einmal die Mühe machten, die als verboten ausgelegte Fahne der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“ sauber zu recherchieren.
Zur Kriminalisierung von Revolutionärinnen und Revolutionären aus der Türkei, wie der DHKP-C, der TKP/ML und der kurdischen Bewegung, kommt nun die Verfolgung von aktiven linken Aramäern hinzu.
https://www.rf-news.de/2019/kw38/nach-rechts-gerueckte-deutsche-bundesregeriugn-geht-gegen-volksbewegung-revolutionaere-suryoye-aramaeer-vor