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Chelsea Manning kommt frei, muss aber hohe Strafe zahlen

Manning muss vorerst nicht gegen Julian Assange aussagen. Daher wird sie aus der Beugehaft entlassen.

Von Daniel AJ Sokolov
Einen Tag nach ihrem Suizidversuch wurde Chelsea Manning aus der Haft entlassen. Sie befindet sich in einem Krankenhaus zur Erholung. Grund für die Freilassung ist weder Mannings Suizidversuch noch die offensichtliche Unwirksamkeit der seit Mai andauernden Beugehaft, mit der sie zu einer Aussage gegen Julian Assange gezwungen werden sollte. Vielmehr ist in dem Verfahren gegen Assange gar keine Aussage Mannings erforderlich.

Das hat der zuständige Richter am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia am Donnerstag festgestellt und Mannings sofortige Freilassung angeordnet. Zusätzlich zur Beugehaft war Manning aber zu einer Beugestrafe von täglich 500 Dollar für die ersten 30 Tage und danach 1.000 US-Dollar pro Tag verurteilt wurden.

Das hat sich inzwischen auf 256.000 US-Dollar summiert. Mannings Antrag auf Erlassung dieser Beugestrafe ist der Richter nicht nähergetreten. Er hat vielmehr bestimmt, dass die Zahlung sofort fällig ist. Manning dürfte aufgrund laufender Verfahrenskosten hoch verschuldet sein und kann die Strafe daher nicht bezahlen. Eine Crowdfunding-Initiative versucht nun, Geld zur Begleichung der Beugestrafe zu sammeln.

Warum Manning erneut im Gefängnis war
Bevor es in den USA zu einer bundesstrafrechtlichen Anklage kommen kann, ist in der Regel ein geheimes Vorverfahren erforderlich. Eine so genannte Grand Jury, zusammengesetzt aus Laien, hört nur die Vorbringen der Staatsanwaltschaft und von ihr geladener Zeugen. Der Beschuldigte wird nicht verständigt und darf sich auch nicht äußern.

Hatte die Grand Jury ursprünglich den Zweck, willkürliche Anklagen ohne ersichtliche Grundlage zu verhindern, münden heute praktisch alle solche Verfahren in Anklagen. Die Staatsanwaltschaft lud Chelsea Manning und Jeremy Hammond als Zeugen vor, und wollte, dass sie Assange belasten.

Der damalige US-Soldat Manning hatte Assange 2010 hunderttausende geheime Regierungs- und Militärdokumente zukommen lassen, die Assange in der Folge bei Wikileaks veröffentlicht hat. Dabei geht es maßgeblich um US-Militäreinsätze und Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak. So enthüllten Manning und Wikileaks einen Angriff auf Zivilisten und Journalisten durch einen US-Kampfhubschrauber in Bagdad.

Hammond war Teil der Anonymous-Bewegung und war in fremde Computersysteme eingedrungen, um Beweise zu sammeln. Dafür wurde der Aktivist zu zehn Jahren Haft verurteilt, die er derzeit verbüßt. Manning wurde zu 35 Jahren Haft verurteilt. Nach sieben Jahren erließ ihr US-Präsident Barack Obama den Rest der Strafe Mannings und sie kam frei. Aufgrund ihrer Weigerung, die Staatsanwaltschaft gegen Assange zu unterstützen, wurden Manning und Hammond zu Beugehaft verurteilt. Manning landete erneut im Gefängnis, zunächst im März und erneut seit Mai 2019.

Verfahren gegen Assange schreitet fort
Doch am Donnerstag ist das eigentlich geheime Grand-Jury-Verfahren gegen Assange abgeschlossen wurden. Höchstwahrscheinlich ist daraus eine (weitere) rechtsgültige Anklage gegen Assange hervorgegangen, die noch geheim gehalten wird. Weil aber die Grand Jury nicht mehr tagt, fehlt die Rechtsgrundlage für Beugehaft von Manning und Hammond. Selbst wenn sie plötzlich dazu bereit wären, könnten sie vor der Grand Jury nicht mehr aussagen.

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Also wurde Manning freigelassen. Entsprechend wurde auch die über Hammond verhängte Beugehaft aufgehoben. Allerdings bleibt der Mann dennoch im Gefängnis, weil er ja die zehnjährige Haftstrafe verbüßen muss. Es ist durchaus möglich, dass beide im eigentlichen Strafverfahren gegen Julian Assange erneut als Zeugen vorgeladen werden.

Das Grand-Jury-Verfahren gegen Julian Assange heißt offiziell USA v. John Doe 2010R03793 und war unter dem Az. 1:19-dm-00012 am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia anhängig.

Die Anordnung zur Freilassung Chelsea Mannings im Wortlaut

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