Christian Gauger ist draußen!

Christian Gauger ist auf Haftverschonung entlassen worden. Unter welchen Auflagen und Bedingungen ist noch nicht bekannt. Sonja S. ist weiterhin in Haft.

Paris, St. Denis, 14.9.2011, 6 Uhr Morgens: Ein Trupp französischer Polizisten verhaftet die beiden seit elf Jahren dort lebenden Sonja Suder und Christian Gauger. Die Beiden dürfen sich noch anziehen und ihre Medikamente einpacken, dann werden sie getrennt in zwei Fahrzeugen nach Saarbrücken gebracht – Christian liegend in einem Krankenwagen. In Frankfurt werden sie einem Haftrichter vorgeführt, der die 78- bzw.den 70jährigen in Untersuchungshaft schickt.

Nach Beiden wurde ab 1978 wegen angeblicher Beteiligung an zwei RZ-Anschlägen im August 1977 auf MAN und Klein, Schanzlin, Becker (KSB) gefahndet. Firmen, die am Atombombenprogramm des Apartheidregimes in Südafrika beteiligt waren und eine wesentliche Rolle als Zulieferer für AKWs in aller Welt spielten.
Außerdem sollen sie an einem Brandanschlag auf das Heidelberger Schloss im Mai 1978 beteiligt gewesen sein, der sich gegen die brachiale Umstrukturierung der Stadt richtete.

Christian hatte in der Illegalität 1997 einen Herzstillstand erlitten und konnte nur knapp wiederbelebt werden. Der Herzstillstand hat u. a. zu beträchtlichen Gedächtnis- und Erinnerungsstörungen geführt, die laut medizinischen Gutachten noch heute anhalten. Er ist auf eine ständige Betreuung und medizinische Versorgung angewiesen. Um dennoch eine Transport-, Haft- und Verhandlungsfähigkeit Christians behaupten zu können, schickte die Frankfurter Staatsanwaltschaft in diesem Frühjahr den Leiter des dortigen Instituts für Rechtsmedizin, Prof. Dr. Bratzke, nach Paris, der danach – aus seiner begrenzten fachlichen Kompetenz heraus – ein den Wünschen entsprechendes Gutachten abgab.

Bratzke hat übrigens in einem Verfahren gegen BGS-Beamte – zu ihren Gunsten – dem nigerianischen Flüchtling Kola Bankole „einen plötzlichen Tod aus natürlicher innerer Ursache“ bescheinigt. Kola Bankole war bei einem Abschiebeversuch am 15.5.1994 in einem Lufthansa-Flugzeug der Mund mit einem Knebel verschlossen und der Körper mit Klebeband bis hinunter zu den Füßen verklebt worden, während ein BGS-Beamter auf seinem Brustkorb kniete. Auch bemerkenswert, dass sich das Institut für Rechtsmedizin fast ausschließlich mit Dingen wie „Gerichtliche Leichenöffnung“, „Privatsektionen“, „Untersuchung von Leichenteilen“ oder „Abstammungsuntersuchungen“ befasst und von staatlichen Aufträgen abhängig ist – aber nach eigenen Angaben „Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit nur in besonderen Fällen“ bewertet. (www.rechtsmedizin-frankfurt.de).

Immerhin konstatierte selbst Bratzke: „Die Haftfähigkeit in einer normalen Vollzugsanstalt ist nicht gegeben, vielmehr bedarf es täglicher ärztlicher Betreuung, so dass nur die Unterbringung in einem Haftkrankenhaus gegebenenfalls in Frage käme.“ Tatsächlich kam Christian Gauger zunächst in das Haftkrankenhaus Kassel.
Nach dem mündlichen Haftprüfungstermin Ende September wurde er in die normale JVA Frankfurt verlegt – angeordnet vom Haftrichter Clemens Becker, der gerade erst als „Der Knast-Entscheider“ in der ARD zu sehen war.

Denn trotz eindringlicher Hinweise auf die lebensbedrohliche Situation legte
die Staatsanwaltschaft Frankfurt Beschwerde gegen die vom Amtsgericht angeordnete Haftverschonung ein, Christian Gauger blieb erst mal in Haft. Um es ganz deutlich zu sagen: Es wurde über Wochen der Tod eines Gefangenen riskiert.
Das Landgericht Frankfurt hat nun entschieden: Christian kommt raus! Unter welchen Bedingungen und Auflagen dies geschieht, ist noch nicht bekannt.
Sonja Suder ist weiterhin inhaftiert.

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