“Das ist ein Merkmal der Folter”. Bericht zum 4. Prozesstag gegen Sonja & Christian (9. Okt.)

Der Prozess begann etwas verspätet, dafür waren im Zuschauerbereich Rampen installiert, welche Rollifahrer*innen den Zugang ermöglichen sollten. Bemerkenswert war, dass sich größere Teile der Zuschauer*innen den Zugang erst hatten erkämpfen müssen.

Eine Gruppe überpünktlicher Jura-Erstsemester hatte sämtliche Schließfächer besetzt, was die Beamten dazu veranlasste, neue Leute erst nach langer Diskussion und der Zusicherung wirklich keiner der verbotenen Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörse o.ä mit sich zu führen, rein zu lassen.

Als erstes verlas die vorsitzende Richterin einen Beschluss zur Vernehmungsfähigkeit Hermann Feilings. Hierbei erklärte sie, das Mittel der Wahl zu seiner Vernehmungsfähigkeit sei der sogenannte Freibeweis, also die direkte Befragung vor Gericht. Dies solle vor allem durch ihn selbst, sowie alle möglichen Anfang der 80er Jahre beteiligter Personen geschehen. Sie zählte diverse Richter, Sachverständige, Bullen und Anwälte auf, mit dem Zusatz, sofern das nach so langer Zeit überhaupt noch möglich wäre – diese also noch am Leben wären.

Ansonsten sollten diverse Unterlagen, Gutachten und Protokolle der damaligen Prozesse eingeführt werden. Auf die Frage, wie das denn nachvollziehbar sein, vor allem, was das beweisen solle, da es eh nur ein „Ergebnisprotoll“, keine wirkliche Mitschrift wäre, sagte die Richterin, dies sei durch die Unterschrift des damaligen Vorsitzenden schon beweissicher. Daraufhin gab es die Anregung eines Verteidigers, der darauf hinwies, dass das Gericht sich auch sonst nicht scheut, den neuesten Stand der Technik zu verwenden, aber warum es bei der Frage der Beweiswürdigung auf Unterlagen und Erkenntnisse von vor 30 Jahren zurück greifen wolle.

RA Hartmann verlas einen Antrag bezüglich eines Gutachtens zu den posttraumatischen Auswirkungen auf Hermann Feiling. Insbesondere geht es um den Unterschied zwischen der „Vernehmungsfähigkeit“ und der Willensfreiheit und Willensbetätigung unter den gegebenen Umständen. So ist durch neuere Erkenntnisse gesichert, dass auch ein sich äußerlich „normal“ verhaltender Klient in seiner Willensbetätigung eingeschränkt sein kann und bspw. willfähig gegenüber seinem Aggressor ist. Dies ist ein Merkmal der Folter, dass sich der Betroffene sehr stark mit seinen Peiniger identifiziert und versucht, es ihnen Recht zu machen. Nach seinem Antrag kam es zu Beifall im Zuschauerraum und einer Rüge der Richterin an die Applaudierenden.

Hermann Feiling und RA Bayer als sein Rechtsbeistand wurden aufgerufen. Bayer betrat ohne Hermann Feiling den Raum und erklärte, dieser werde heute nicht erscheinen. Er legte ein ärztliches Attest und die Aussage eines ehemaligen Zivildienstleistenden vor, welche sein enormes Risiko für epileptische Anfälle in Stresssituationen erklären. Hermann Feiling könne sich keiner direkten Befragung aussetzen. Anschließend wurde RA Bayer noch von der Staatsanwaltschaft (StA) zum allgemeines Zustand von Feiling und seinen letzten Kontakten zu diesem befragt. Sie beginnt mit Dank für die „blumige“ (!) Beschreibung des Rechtsanwaltes über den gesundheitlichen Zustand des Mandanten, der von epileptischen Anfällen gesprochen hatte. Auch fragte sie nach einer Schweigepflichtentbindung Bayers durch Feiling, woraufhin dieser erklärte, er sei beauftragt, das soeben Gesagte hier darzulegen. Die StA fragte noch, ob er mit Hermann F. darüber gesprochen habe, von wem der die Bombe bekommen hat, woraufhin die Verteidigung einschritt und darauf hinwirkte, die Frage nicht zuzulassen, schließlich handele es sich hierbei um noch nicht bewiesene Spekulationen. Die StA zog daraufhin die Frage zurück.

Nach der Pause erklärten die Verteidiger von Christian, dass diesem keine ausreichende Pausenmöglichkeiten zur Verfügung gestanden habe, weil es in seinem Ruheraum wie in einem Taubenschlag zuging. Nachdem die Richterin sich dies durch Justizbeamte bestätigen lässt, wird die Verhandlung geschlossen.

Anhang:

9. Okt.: Antrag der Verteidigung auf Gutachten über posttraumatische Auswirkungen:

http://www.verdammtlangquer.org/2012/10/9-okt-antrag-der-verteidigung-auf-gutachten-uber-posttraumatische-auswirkungen/