Ein Jahr nach dem Konzert vor dem Haus eines Staatsschützers in Hitzacker erweisen sich die Tatvorwürfe gegen die Musiker*innen als unhaltbar.
WeiterlesenTag: 17. Juni 2019
LANDGERICHT BERLIN: WEDER „APO“ NOCH YPG-FAHNE SIND STRAFBAR
Das Landgericht Berlin hat eine Angeklagte freigesprochen, die auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen und dabei eine YPG-Fahne getragen haben soll. Auch in München […]
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