Im Kampf gegen den Faschismus versucht der Staat, die Bevölkerung mit einem neuen Gesetz zu beruhigen. Medien berichten, es solle sich gegen „Feindeslisten“ richten. Bei genauerer Betrachtung kann das Gesetz jedoch gegen Neonazis ebenso eingesetzt werden, wie gegen antifaschistische Recherchegruppen oder sogar Mietaktivist:innen, die offensiv mit „Outings“ gegen Spekulanten vorgehen wollen.
Am Freitag beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines neuen Straftatbestands, die sogenannte „Gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten“. Dies soll in einem neuen §126a geregelt werden.
Demnach soll es in Zukunft strafbar sein, persönliche Daten einer anderen Person wie zum Beispiel Name und Anschrift öffentlich, auf einer Kundgebung oder im Internet zu verbreiten – wenn dies dazu geeignet wäre, diese Person einer Straftat auszusetzen, die sich gegen ihre „sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert“ richtet. Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
„Wir müssen Menschen besser vor Hass und Hetze schützen“, erklärte dazu Bundesjustizminsterin Christine Lambrecht (SPD), die den Gesetzentwurf in die Wege geleitet hatte.
Gesetz gegen „Feindeslisten“?
Das Bundesjustizministerium bezeichnet das Gesetz als Maßnahme zur „Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten“. In der Vergangenheit waren bei faschistischen Terrorgruppen immer wieder detaillierte Listen von Personen gefunden worden, die konkrete Ziele von Anschlägen sein sollten.
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