Der Kom­mis­sar und seine „Beweise“ — Frei­heit für Özkan Güzel !

Am drit­ten Ver­hand­lungstag im §129-Prozeß beim Oberver­wal­tungs­gericht Düs­sel­dorf kam es am 21.5. zur Befra­gung des Leit­ers der Son­derkom­mis­sion „Narziß“ des LKA, die seit 2011 gegen ver­meintliche Mit­glieder und Sym­pa­thisan­ten der DHKP-C ermit­telt.

Grund­lage war ein 120- Bericht dieser Son­derkom­mis­sion, dessen Ergeb­nisse der Polizist als Zeuge vorzu­tra­gen hatte. Die „Beweise“ für Özkan Güzels ange­bliche Mit­glied­schaft in einer ter­ror­is­tis­chen aus­ländis­chen Vere­ini­gung sowie deren Unter­stützung waren diese:

— Bei einer Durch­suchung in Ams­ter­dam habe man 2004 einen „Lebenslauf“ in Form einer Datei gefun­den, den man Özkan zuordne. Ange­blich gebe es in dieser Datei nicht näher benan­nte „Hin­weise“ auf seine Mitgliedschaft.
– Bei einer Durch­suchung in Duis­burg 2008 wurde Özkan angetrof­fen und es wur­den bei ihm Unter­la­gen beschlagnahmt. Dabei han­delte es sich um Schriftverkehr des von ihm mit gegrün­de­ten Vere­ins „Ana­tolis­ches Bil­dungs– und Kul­turzen­trum“ sowie Ein­zahlungs­belege jew­eils zwis­chen 50 – 100 € bes­timmt zur Unter­stützung poli­tis­cher Gefan­gener in der Türkei. Weiter wur­den diverse Flug­blät­ter, Anstecker und son­stiges „Pro­pa­gan­da­ma­te­r­ial“ gefunden.
– Özkan habe die Wochen­zeitschrift Yüru­rus (Marsch) verkauft (http://www.yuruyus.com/www/turkish/)
– Er habe im Jahre 2013 Karten für das Konz­ert der Gruppe „Grup Yorum“ in Ober­hausen (http://de.wikipedia.org/wiki/Grup_Yorum) verkauft. Alleine in Duis­burg seien 968 Karten verkauft wor­den. Er habe die Unter­bringung der Kün­stler organ­isiert. Die Kosten des Konz­erts sollen 83500 € betra­gen haben.
– Er habe Briefe an poli­tis­che Gefan­gene in Bochum geschrieben
– Er besitze einen Schlüs­sel zu den Räu­men des Vereins
– Er habe beim Umzug des Vere­ins geholfen und Wer­bung für die neuen Räum­lichkeiten gemacht

– Er habe für den Verein eine „Sprech­stunde“ angeboten
– Er habe Kon­takt zu anderen Men­schen, denen eben­falls eine Mit­glied­schaft in der DHKP-Cvorge­wor­fen würde und die im let­zten Som­mer zusam­men mit ihm ver­haftet wurden.
– Er habe an angemelde­ten Protestver­anstal­tun­gen (u.a. an einer Gedenkver­anstal­tung für gestor­bene Rev­o­lu­tionäre oder an solchen vor dem türkischen Kon­sulat) teilgenom­men und dabei Plakate hochgehalten
– Bei ihm sei Schu­lungs­ma­te­r­ial zum Thema gefun­den wor­den, wie ein Rev­o­lu­tionär sich zu ver­hal­ten habe. Ihm sei eine rev­o­lu­tionäre Grund­hal­tung zu unter­stellen und er lehne den bewaffneten Kampf nicht grund­sät­zlich ab.
– Er habe am Frauen­tag der Ana­tolis­chen Föder­a­tion“ teilgenommen
– Er habe Plakate zu einer Ver­anstal­tung gegen die AKP-Gewalt aufgehängt
– Er habe beim Interkul­turellen Maifest in Essen mit­gewirkt bei der Organ­isierung des Essensverkaufs, des Bücherverkaufs etc.
– Er habe als Beobachter am §129-Prozeß gegen Faruk Ereren teilgenommen

Der Staatss­chützer führte dann aus, daß ab Mitte 2012 bis zur Ver­haf­tung von Özkan 1 Jahr lang dieser nachrich­t­en­di­en­stlich überwacht wurde. Zahllose Tele­fonate wur­den aufgeze­ich­net, die Handy-Standortdaten durch soge­nan­nte stille SMS abge­fragt und das Inter­netver­hal­ten analysiert. Dazu kom­men Fotoauf­nah­men und Obser­va­tio­nen durch Beamte, Videokam­eras, die in Sichtweite der Hau­se­ingänge ange­bracht wur­den, sowie an PKWange­brachte Peilsender. Aus den gesam­melten Daten wur­den Pro­file und Beziehungsmuster erstellt. 

Angesichts eines solch großen Aufwan­des sind die Ergeb­nisse grotesk:
Keiner der Vor­würfe hat das Ger­ing­ste mit einer Unter­stützung von Ter­ror­is­mus zu tun. Bei dem, was Özkan vorge­wor­fen wird und wegen dem er als Schw­erkrim­ineller behan­delt und ange­se­hen wird, han­delt es sich aus­nahm­s­los um For­men politisch-kultureller Arbeit, wie sie von tausenden Aktivis­ten im Lande tagtäglich durchge­führt wird.

Mit diesem Prozeß wird der Ver­such unter­nom­men, rev­o­lu­tionäre Aktiv­itäten — egal in welcher noch so indi­rek­ten Form — als solche zu krim­i­nal­isieren. Wenn
– das Verteilen von Flugblättern
– der Verkauf von Karten zu linken Konzerten
– der Verkauf von Zeitschriften rev­o­lu­tionärer Organisationen
– der Besuch von Protestveranstaltungen
– die Teil­nahme an 1. Maiveranstaltungen
– das Schreiben von Briefen an poli­tis­che Gefangene
– das Engage­ment in einem Bil­dung– und Kulturverein
– der Kon­takt zu Rev­o­lu­tionären

– das Beobachten von §129-Prozessen
aus­re­icht, ver­haftet und zu jahre­lan­gen Gefäng­nis­strafen verurteilt zu wer­den, dann ist dies nicht ein Angriff allein gegen Özkan Güzal oder die DHKP-C, son­dern gegen die gesamte rev­o­lu­tionäre Bewe­gung, dann kann Gle­iches jeden tre­f­fen, dann ist es kein weiter Schritt alle zu krim­i­nal­isieren, denen „eine rev­o­lu­tionäre Grund­hal­tung“ unter­stellt wird und die „den bewaffneten Kampf nicht grund­sät­zlich auss­chließen“.

Selbst der Vor­sitzende der Staatss­chutzkam­mer, Richter Klein, der für die Verurteilung von Faruk Ereren im inzwis­chen vom BGH kassierten 1. Prozeß zu lebenslänglich ver­ant­wortlich ist, sah sich gezwun­gen, den Krim­i­nalkom­mis­sar zu belehren. Er wies darauf hin, es sei nicht spez­i­fisch ter­ror­is­tisch, an Demos teilzunehmen, auch wenn man dabei ein Plakat hoch halte, „denn sonst kom­men zu viele in Betra­cht“. 

Allerd­ings hat die Anklage bisher nichts „spez­i­fisch Ter­ror­is­tis­ches“ bele­gen kön­nen. Man beschränkt sich auf die ein­fache Ableitung, daß die beschriebene poli­tis­che Aktiv­ität von Özkan, der sich offen zu seiner poli­tis­chen Iden­tität als Rev­o­lu­tionär und seinem Kampf gegen das faschis­tis­che Regime in der Türkei bekennt, den poli­tis­chen Zie­len der DHKP-Centspricht. Da die US-Regierung diese Organ­i­sa­tion auf der Liste der „Ter­ro­ror­gan­i­sa­tio­nen“ hat, ist dem­nach jed­wede poli­tis­che Aktiv­ität, die der der DHKP-C auch nur ähn­lich ist, als ter­ror­is­tisch einzustufen und entsprechend zu ver­fol­gen. Und damit sind alle linken, anti­im­pe­ri­al­is­tis­chen Grup­pen gle­icher­maßen betrof­fen, dann ist auch die Redak­tion der LZ betrof­fen, denn auch uns muss man eine „rev­o­lu­tionäre Grund­hal­tung“ unter­stellen und die Unter­stützung von mil­i­tan­ten Kämpfen z.B. gegen die faschis­tis­che Junta in Kiew oder des bewaffneten Kampfes der YPG in Rojava gegen die islamistis­chen Ter­ror­is­ten der ISIS. 

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Der Prozeß ist ein gefährlicher Angriff auf die demokratis­chen Frei­heiten, er erwies sich allerd­ings bis­lang als groteske Farce, da trotz immensem geheim­di­en­stlichen Aufwand keine anderen Beweise für Özkans ange­blichen „Ter­ror­is­mus“ vorge­bracht wur­den als Belege für seine völ­lig offene, legale und abso­lut friedliche poli­tis­che Aktiv­ität.

Die Farce erre­ichte ihren Höhep­unkt am Ende der Ver­hand­lung, als Richter Klein alle Prozeß­beteiligten inklu­sive Özkan zu sich nach vorne bestellte und dann Özkan bat, seine bei ihm beschlagnahmte Umhänge­tasche auszu­packen. Zu Tage befördert wur­den ein paar Flyer, Plas­tik­tüten und son­stiger bedeu­tungslose Kleinkram. Der Richter selbst meinte dazu leicht amüsiert, daß natür­lich in der Tasche nur noch das verblieben sei, was für die Polizei in keiner Weise inter­es­sant sei.

Eugen Hardt