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Die Gruppe „Solidarität mit Gülferit“ erklärt das Ende ihrer Kampagne, da Gülaferits Asylverfahren nun aufgenommen wird.

Während dieser Kampagne haben wir die Terrorpropaganda, Repression und Isolation des deutschen Staates gegen viele politische Gefangene unter Anwendung des § 129 b grundsätzlich, Revolutionärinnen und im Besonderen gegen Gülaferit öffentlich sichtbar gemacht.
Indem sich der deutsche Staat auf den § 129 b beruft, kriminalisiert er den Kampf gegen Imperialismus und Faschismus und diffamiert ihn als Terroraktivitäten und Verbrechen. Deshalb werden die politischen Gefangenen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Im Gefängnis erfahren sie verschärfte Isolation und Post-Zensur und insbesondere gegen Frauen wird eine schwere psychologische Folter angewandt. Im Anschluss an die Haftstrafe werden 5 Jahre so genannte ‚Führungsaufsicht‘ verhängt, eine verschärfte Kontrolle, u.a. mit der Auflage, sich nicht politisch betätigen zu dürfen (unter Androhung erneuter Verhaftung ohne die Möglichkeit dagegen Rechtsmittel einzulegen). So wurde Gülaferit untersagt, Deutschland zu verlassen, gleichzeitig wurde ihr Asylverfahren, zu dem sie aus diesem Grund gezwungen war, nicht bearbeitet. Auch nicht juristische Wege wurden beschritten: sobald Gülaferit aus dem Gefängnis entlassen war, lag ein Bericht vor, der sie weiterhin als Terroristin stigmatisiert – ein weiterer Versuch sie zu isolieren – und es wurde entschieden, dass sie Berlin umgehend zu verlassen hat. Gülaferits Klageverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist durch die Berichte von Innensenat und Innenministerium verhindert worden.
Parallel dazu wurde ihr Asyl-Antrag nicht bearbeitet und es wurden ihr keinerlei Ausweispapiere ausgehändigt. So wurde sie 9 Monate lang in einem absoluten Nicht-Status gehalten und ihr wurden auch keinerlei sozialen Rechte zugestanden (Krankenversicherung, Wohnung, Geld).
Als Gruppe „Solidarität für Gülaferit“ haben wir mit der im Mai gestarteten Kampagne angestrebt, alle diese Rechtlosigkeiten und die Art der Repression zu vermitteln. Wir haben die Unterdrückung, Isolation und Folter der 129 b-Gefangenen im Gefängnis und nach ihrer Entlassung öffentlich gemacht und wieder und wieder betont, dass Widerstand (gegen Faschismus) sowie für eine Revolution des Systems einzutreten keine Verbrechen sind.
Die Aktionen der Kampagne wurden von uns vor den Einrichtungen des deutschen Staates durchgeführt, die für die Anwendung des § 129 b als auch für den o. g. Bericht verantwortlich sind. So sind wir vor die Berliner Ausländerbehörde, das BAMF, den Berliner Innensenat, das Innenministerium und vor das Berliner Abgeordnetenhaus gezogen, haben Briefe überreicht, Protest-Kundgebungen abgehalten und viele Informationsblätter an die Bevölkerung verteilt.
Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass wenn der deutsche Staat nach Terroristen suche, er die per Haftbefehl gesuchten Nazis im Untergrund finden soll, seinen Blick auf NPD, NSU, AfD, PEGIDA, Blood and Honour sowie auf die sich im Polizeiapparat und der Bundeswehr organisierenden Nazis richten soll.
Im Rahmen dieser Kampagne haben wir 41 Aktionen, 2 Veranstaltungen, 6 Versammlungen, 2 Solidarität Versammlungen durchgeführt, 4 Radio- und 3 Zeitungsbeiträge bewirkt und Tausende Flugblätter verteilt.
Wir werden weiter dranbleiben, beobachten, was Gülaferit widerfährt.
-Nein zum §129b!
-Freiheit für alle politischen Gefangenen
-Schluss mit der Repression und der Isolation, die gegen die §129b-Gefangenen nach ihrer Haftentlassung angewendet wird!
-Hoch die Internationale Solidarität
Soligruppe Gülaferit Ü.
http://soligruppeguelaferituensal.blogsport.de