oury

Dritter Anlauf

Hintergrund. Mit Vertuschungen und Schweigen versuchen Dessauer Behörden, die These von Oury Jallohs Selbstmord aufrecht zu erhalten. Die Verteidigung strebt mit einem weiteren Brandgutachten eine erneute Revision an

Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh lebendig und an Händen und Füßen gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle. Nach zwei Prozessen liegt noch immer im dunkeln, was wirklich hinter verschlossenen Türen geschah. Freunde und Angehörige des Opfers sowie Menschenrechtler sind überzeugt: Hier wird ein Mord vertuscht. Die Polizei behauptet: Er hat sich selbst angezündet. Doch warum lügen Beamte bis heute und ließen wichtige Beweismittel verschwinden? Weshalb ermittelt die Justiz ausschließlich in Richtung Selbstmord und geht gegenteiligen Hinweisen offenbar nicht nach? Ein von Aktivisten beauftragter unabhängiger Brandgutachter soll nun der Wahrheit auf die Spur kommen.

»Wenn du schwarz bist …«

Oury Jalloh wurde 1968 in Kabala, Sierra Leone, geboren. In dem westafrikanischen »Land der Blutdiamanten« tobte in den 90ern ein mörderischer Krieg. Schon Kinder bekamen Gewehre in die Hand gedrückt. Wie viele andere floh Oury Jalloh mit seinen Angehörigen ins benachbarte Guinea, wo ebenso Hunger und Elend warteten. Und Tausende Kilometer entfernt das »reiche Europa«. Dort sollte es der älteste Sohn besser haben. Dafür legte die Familie alles Geld zusammen. Doch die Behörden in Deutschland lehnten seinen Asylantrag ab. Statt Arbeit und Wohnung gab man dem fortan Geduldeten ein Bett im Flüchtlingsheim Roßlau, der Nachbarstadt Dessaus. Fünf Quadratmeter in einem Zimmer, das er sich mit anderen teilte, wurden sein Zuhause. Den Landkreis durfte er nicht verlassen, Polizeikontrollen standen auf der Tagesordnung. Für mehr als sechs Jahre.

»Wenn du schwarz bist, fällst du auf, stehst immer unter Verdacht«, weiß Mouctar Bah. Er stammt aus Guinea, lernte Oury Jalloh 2003 in Deutschland kennen. In dem kleinen Telecafé, das er in Dessau betrieb, trafen sie sich regelmäßig mit Freunden – Schwarze und Weiße, Ausländer und Einheimische.

Die 80000-Einwohnerstadt Dessau ist kein unbeschriebenes Blatt in Sachen Rassismus und Polizeigewalt. Im Juni 2000 ermordeten Rechte den aus Moçambique stammenden Familienvater Alberto Adriano auf offener Straße. Der städtische Fußballverein ist als »Neonazi-Sammel­becken« verrufen. Schwarze raten sich gegenseitig, nicht allein durch den Park zu laufen. Es heißt, dort veranstaltet die Polizei regelrechte Jagden auf sie und schützt sie nicht vor Gewalt. Immer wieder berichteten lokale Medien von gehäuften Angriffen auf Migranten, Obdachlose und Linke. Und im November 2002 starb in Dessau schon einmal ein Mann im Polizeigewahrsam: Mario Bichtemann, obdachlos, Diagnose Schädelbruch – gleiche Zelle, gleicher Arzt, gleicher Dienstgruppenleiter. Der Fall kam nie vor Gericht. Interne Ermittlungen wurden 2005 eingestellt.

Oury Jalloh war mit einer jungen Dessauerin liiert. Als sie 2001 schwanger wurde, stürzte das Paar in eine Krise. »Ihre Eltern setzten sie unter Druck, daß Baby nach der Geburt wegzugeben, weil es von einem Schwarzen war. Anwohner beschimpften Oury, weil er eine Weiße geschwängert hatte, noch lange Zeit später«, berichtet Mouctar Bah. Ein Foto zeigt Jalloh mit dem Neugeborenen im Arm. Kurz darauf war das Kind weg. »Er konnte nicht verstehen, daß man ihn nicht gefragt hatte, ob er mit der Adoption einverstanden ist und ihn einfach vor vollendete Tatsachen gestellt hatte«, blickt Bah zurück. Sein Freund hat oft von seinem Sohn gesprochen. »Er wollte ihn zurückhaben. Dafür hat er gekämpft.«

Am Abend des 6. Januar 2005 sah Mouctar Bah seinen Freund zum letzten Mal. Er bat ihn, ihn in die Disko zu begleiten. »Ich habe gesagt, ich muß noch arbeiten und komme nach.« Bah hielt sich nicht an sein Versprechen. »Es war so viel Streß an dem Tag.« Das wirft er sich bis heute vor. Was danach geschah, geht nur lückenhaft aus Zeugenaussagen und wenigen Dokumenten hervor. Es begann mit einem Notruf gegen acht Uhr des nächsten Morgens in der Leitstelle des städtischen Polizeireviers. Der Einsatzbefehl: »Fahren Sie in die Turmstraße. Frauen der Stadtreinigung fühlen sich von einem Afrikaner belästigt.« Oury Jalloh war stark alkoholisiert durch die Straßen getorkelt. Drei Promille wird der Bluttest später ergeben. Zu betrunken, um allein zurück ins Asylheim zu fahren? Er hatte anrufen wollen und die Ein-Euro-Jobberinnen nach einem Handy gefragt, war ihnen hinterhergelaufen. Sie hatten die Polizei alarmiert.

Die Streifenpolizisten Hans-Ulrich März und Udo Scheibe fanden den Volltrunkenen abseits an eine Hauswand gelehnt. »Passport, Amigo!« Oury Jalloh weigerte sich, die Polizisten nahmen ihn fest, er wehrte sich. Gegen 8.30 Uhr kamen sie im Revier an. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten Papiertaschentücher, Münzen, ein Handy, Duldungspapiere. Ein Feuerzeug war nicht dabei.

Der Revierarzt befand Jalloh trotz seines Zustandes für gewahrsamstauglich. Man brachte ihn in den Keller: Zelle Nummer fünf – komplett gefliest, ausgestattet mit feuerfester Matratze, einer Gegensprechanlage zum Büro des Dienstgruppenleiters und in Wand und Boden eingelassenen Fesseln. Zwei Kameras überwachten den Flur. Die beiden Beamten fixierten den Gefangenen, angeblich zum Schutz vor sich selbst. In seinem Zustand hätte er sich erbrechen und ersticken können. Dienstgruppenleiter Andreas Schubert befand halbstündige Kontrollen dennoch für ausreichend. Gegen Zwölf schlug der Rauchmelder an. Schubert stellte ihn aus, mehrfach. Als er elf Minuten später unten ankam, stand die Zelle in Flammen. Die Feuerwehrmänner machten wenige Minuten danach eine grausige Entdeckung.

Spuren verwischt

Über zwei Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft bis zur ersten Anklage. Behörden informierten die Öffentlichkeit nur auf Druck und scheibchenweise. Zeugen widersprachen sich oder litten unter Gedächtnisschwund. Beweismittel verschwanden, wie etwa eine Handschelle, die der Hausmeister »aus Versehen« auf den Müll entsorgt haben soll. Das Fahrtenbuch, Dienstpläne, Aufzeichnungen im Polizeijournal, Teile des Videos von der Spurensicherung – alles weg.

Bereits am Brandtag sprach die Polizei von Selbstmord. »Ich betrete jetzt die Zelle, in der sich ein Asylbewerber angezündet hat«, kommentierte der Videograph, als er die Tatortgruppe gegen 15.30 Uhr begleitete. Zuvor soll das Innenministerium von Sachsen-Anhalt diese These per E-Mail verbreitet haben. Ein Feuerzeug fanden die Kriminalbeamten nicht in der Zelle. Das präsentierte man drei Tage später und fügte es der Asservatenliste hinzu.

»Mir und vielen meiner Bekannten war klar: Da stimmt was nicht. Der hat sich nicht umgebracht«, erinnert sich Mouctar Bah. Nach dem Tod seines Freundes gründete er die Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh«. Er sammelte Spenden für eine zweite Obduktion, nachdem die Staatsanwaltschaft es abgelehnt hatte, den Leichnam röntgen zu lassen. Im April 2005 schob Professor Hansjürgen Bratzke den Toten in der Uniklinik Frankfurt am Main durch die Röhre des Computertomographen. Er diagnostizierte einen Nasenbeinbruch, Einbruch der Siebbeinplatte und Trommelfellrisse. Wurde Oury Jalloh mißhandelt – und anschließend angezündet? Für Mouctar Bah ist das denkbar. »Ich frage mich: Warum war sein Körper völlig verkohlt, nach einer so kurzen Branddauer?«

Der erste Prozeß endete am 8. Dezember 2008 nach 20 Monaten, ohne daß diese Fragen geklärt wurden. Die Strafkammer am Dessauer Landgericht sprach zwei Polizisten frei: Dienstgruppenleiter Schubert vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge, den Streifenbeamten März vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Ein Tumult vor dem Gerichtsgebäude veranlaßte Richter Manfred Steinhoff zu einer Ansprache: »Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat mehr, und Polizeibeamte, die in besonderem Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben, sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.« Seine Zweifel waren in vielen Zeitungen zu lesen; im schriftlichen Urteil fehlten sie.

Genau am fünften Todestag von Oury Jalloh hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf. Die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien kritisierte die Beweisführung als »lückenhaft und nicht nachvollziehbar« und das Verhalten Schuberts als »alles andere als pflichtgemäß«. Der Fall mußte neu aufgerollt werden: Neue Beweisaufnahme, neue Sachverständige, neue Zeugenbefragung.

Viele rechnen Mouctar Bah an, daß der Fall überhaupt vor Gericht kam. Bah hatte die Eltern des Opfers ausfindig gemacht und war mit einem Filmteam nach Guinea gereist. So konnte Nebenklage eingereicht werden. »Ich will nur die Wahrheit wissen«, sagt er. Dafür hat er seine Existenz aufs Spiel gesetzt. Das Telecafé betreibt er heute nicht mehr. Was ihm dort nach Gründung der Initiative passierte, nennt er »Behördenterror«. Die Dessauer Stadtverwaltung entzog ihm wegen angeblicher Unzuverlässigkeit die Gewerbelizenz; er arbeitete als Angestellter weiter. Die Polizei warf ihm Drogenhandel und Hehlerei vor. »Sie durchsuchten dauernd den Laden, auch ohne Richterbeschluß«, erzählt er. Einmal hat er die Beamten deshalb angezeigt. Bei der Verhandlung im Dezember 2012 ließ er sich auf einen Vergleich ein und bekam 500 Euro Schmerzensgeld. Heute lebt er in Berlin. Nach Dessau zurück will er nicht.

Mangelnder Aufklärungswille

Am 12. Januar 2011 begann der zweite Prozeß in Magdeburg. Andreas Schubert hatte sich erneut wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten. Schon bald tauchten neue Ungereimtheiten auf. So belastete der Polizeibeamte Torsten Bock seine Kollegen Scheibe und März, die Oury Jalloh verhaftet, durchsucht, fixiert und stets behauptet hatten, den Gefangenen nach 9 Uhr nicht mehr gesehen zu haben. Bock gab jedoch an, sie mittags in Zelle fünf angetroffen zu haben, wo sie Oury Jalloh »offenbar abtasteten und durchsuchten«. »Er war ruhig, seine Hosentaschen nach außen gestülpt«, erinnerte er sich. Die Richter vermuteten dahinter die rätselhafte, nicht vermerkte Kontrolle, die Schuberts Stellvertreterin Beate Höpfner gegen 11.30 Uhr über die Sprechanlage wahrgenommen haben will.

Höpfner will Oury Jalloh auch schreien gehört haben, und zwar unmittelbar bevor Schubert und sein Kollege Gerhard Möbes die brennende Zelle öffneten. Andere Beamte hatten hingegen nichts vernommen. »Ich habe das vor Ort selbst ausprobiert. Wenn jemand um sein Leben schreit, hört man das auch ohne Technik bis in den dritten Stock«, zweifelt Mouctar Bah.

Auch der Angeklagte Schubert verstrickte sich in Widersprüche: War er doch zwischendurch in Zelle fünf? Telefonierte er nach dem Anschlagen des Alarms oder nicht? Dennoch: Sowohl die Magdeburger Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Claudia Methling als auch die Dessauer Anklagebehörde – wie beim ersten Prozeß vertreten durch Oberstaatsanwalt Christian Preiss­ner – wichen kein Stück von ihrer Selbstmordtheorie ab. Egal, was heraus kam: Oury Jalloh soll trotz Leibesvisitation ein Feuerzeug in die Zelle geschmuggelt, damit den feuerfesten Bezug aufgeschmolzen und den Füllstoff angezündet haben – angeblich, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Nachdem Methling schließlich im März 2012 mit ihrem Versuch gescheitert war, den Prozeß gegen Geldbuße einzustellen, kam der Stein weiter ins Rollen. »Endlich gab das Gericht unserem Druck nach: Es beauftragte ein zweites Brandgutachten und ließ erstmals das Feuerzeug auf DNA- und Faserrückstände untersuchen«, resümiert die Anwältin der Opferfamilie, Gabriele Heinecke. Gutachter Henry Portz erfüllte ihre Erwartungen aber nicht. Die Kammer hatte ihn angewiesen, bei allen Versuchen Selbstanzündung zugrunde zu legen. Die Befunde am Feuerzeug waren es, die massiv an dieser Version rüttelten: Keinerlei DNA-Spuren vom Opfer, keine Reste von dessen Kleidung oder der Matratze. »Die eingebrannten Polyesterfasern müssen woanders herstammen«, resümierte im Juni 2012 die Sachverständige Jana Schmechtig. Sie gab auch an, daß die Herkunft des Materials zwar nicht mehr konkret zu bestimmen, aber durchaus einzugrenzen wäre. Analysen dazu lehnte das Gericht jedoch ab.

Ans Licht kam zudem, daß in Dessau regelmäßig – nicht nur bei Oury Jalloh – der gesetzliche Richtervorbehalt nicht beachtet wurde. Die Frage tauchte auf, weshalb die Tatortgruppe den Brandschutt nicht sofort auf Brandbeschleuniger untersuchen ließ. Die Theorie vom inhalativen Hitzeschock geriet ins Wanken: Einem Mediziner zufolge passen dazu weder die Position, in der man die Leiche fand, noch fehlende Streßhormone im Urin und kaum Ruß in Lunge und Magen des Toten.

Die Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« reagierte darauf. Im Spätherbst 2012 beauftragte sie einen Londoner Experten damit, der Brandursache unabhängig von Sachsen-Anhalts Justiz nachzugehen. Dafür sammelt sie Spenden. Der Gutachter warf bereits neue Fragen auf. Etwa: Wie konnte die Matratze in so kurzer Zeit ohne Brandbeschleuniger bis in die Ecken vollständig abbrennen? Warum ist die Hose des Opfers kaum beschädigt, das Gesäß aber verkohlt? Weshalb war Jallohs Oberkörper unbekleidet? Wie konnte seine linke Körperhälfte besonders stark verbrennen, wenn er das Feuer rechts gelegt haben soll? Wohin sind Reste seines Shirts verschwunden, die – laut Tatortfotos – unter seinem Kopf lagen?

Dies wollten die Nebenklagevertreter ­Heinecke und Philipp Napp vom Gericht klären lassen. Noch Anfang Dezember 2012 brachten sie entsprechende Anträge ein. Doch die Strafkammer lehnte einen nach dem anderen ab. Sie ließ keinen Zweifel daran: Nach 23 Monaten sollte ein Urteil her. Dafür hatte Richterin Methling sogar den Termin kurzfristig vorverlegt, so daß Oury Jallohs Bruder Mamadou nicht rechtzeitig aus Guinea anreisen konnte. Am 13. Dezember sprach das Gericht den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig und verhängte eine Geldstrafe: 120 Tagessätzen à 90 Euro. Schubert soll Oury Jalloh unrechtmäßig eingesperrt und festgehalten haben. Ob er dem Flüchtling hätte helfen können, blieb genauso offen, wie die Frage: Wer hat das Feuer gelegt?

Ein unabhängiges Brandgutachten

Erledigt hat sich der Fall für Sachsen-Anhalt und die Stadt damit nicht, auch wenn viele es gern so hätten. Acht Jahre nach Oury Jallohs Tod sind die Streifenbeamten Hans-Ulrich März und Udo Scheibe weiter im Dienst. Der frühere Revierleiter von Dessau, Polizeidirektor Gerald Kohl, leitet die Dienststelle Anhalt-Bitterfeld. Die Beamtin Beate Höpfner wurde nach ihrer belastenden Aussage gegen ihren Willen versetzt. Schubert befindet sich im Krankenstand. Dessaus Oberbürgermeister hatte im Dezember an die Initiative appelliert, »endlich Ruhe zu geben und das Urteil zu akzeptieren«. Dies tun aber auch Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage nicht; sie haben angekündigt, Revision einzulegen. Dann wird der Bundesgerichtshof erneut darüber entscheiden müssen, ob der Fall ein drittes Mal aufgerollt wird.

Während die Staatsanwaltschaft nur klären lassen will, ob man Schubert auch »Freiheitsberaubung mit Todesfolge« vorwerfen könnte – zuvor hatte sie eine geringere Geldstrafe von 6300 Euro gefordert – will die Verteidigung ihren Mandanten von jeglichen Vorwürfen entlasten. Rückendeckung erhält sie von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). »Ein einzelner Beamter kann nicht für mangelnde technische und personelle Ausstattung im Revier verantwortlich gemacht werden«, erklärte GdP-Landesvorsitzender Uwe Petermann Anfang Januar auf jW-Nachfrage. Er kann sich »überhaupt nicht vorstellen, daß Polizisten jemanden in einer Zelle mißhandeln oder gar töten«. Die GdP wird Schubert sämtliche Prozeßkosten erstatten. »Damit das Geld wieder rein kommt, haben wir intern einen Spendenaufruf gestartet«, räumte Petermann ein.

Anwältin Heinecke will nicht aufgeben: »Das Gericht hat ein Urteil auf der Basis einer abenteuerlichen Theorie gefällt.« Für sie ist es mittlerweile »ausgeschlossen, daß Oury Jalloh sich selbst angezündet haben kann«. Das Schweigekartell der Polizei zu durchbrechen, erscheint ihr aber unmöglich. »Durch Zeugen läßt sich wohl nichts aufklären. Wenn Licht sein kann, dann durch brandsachverständige und rechtsmedizinische Feststellungen.« Sie glaubt, daß Oury Jalloh beim Ausbruch des Feuers bewußtlos war. Nicht nur, weil das Streßhormon Noradrenalin fehlte. Er hatte auch kein Kohlenmonoxid, kein Zyanid und keine der chemischen Verbindungen im Blut, die bei der Verbrennung des Matratzenfüllstoffes entstehen. »Man könnte auf die Idee kommen, daß er gar nicht in Zelle fünf gestorben ist, sondern woanders«, spekuliert sie. Dazu passen jedoch die Aussagen der Beamten nicht, die kurz vor dem Brand mit Oury Jalloh geredet oder seine Rufe gehört haben wollen. Zu denken geben ihr hingegen Blutspuren des Opfers am Schreibtisch des Arztraums und seine Kopfverletzungen. »Wir tappen alle noch im dunkeln«, resümiert Heinecke. »Selbst die Mediziner haben aufgegeben und auf Hitzeschock geschlossen – eine Ausschlußdiagnose.«

Den »Faden« soll nun der Londoner Brandexperte finden. Anders als die beiden Sachverständigen der Gerichte soll er prüfen, wie sich das Feuer mit Brandbeschleunigern verhalten hätte. Anstelle des Opfers wird er einen toten Tierkörper auflegen. In diesen Tagen will er mit Versuchen beginnen. »Aus Sicherheitsgründen wollen wir seinen Namen erst bekanntgeben, wenn Ergebnisse vorliegen«, stellt Mouctar Bah klar. Nicht nur die Initiative, auch die Anwälte der Opferfamilie versprechen sich davon neue Aufschlüsse. »Ich habe ihn persönlich konsultiert und halte ihn für einen seriösen Gutachter, der in für mich nachvollziehbarer, systematischer Weise versucht, an das Problem der Brandursache heranzukommen, ohne sich von anderen Informationen beeinflussen zu lassen«, meint Heinecke.

Fraglich bleibt, ob dies die Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen veranlassen wird. Bisher waren die Ungereimtheiten im Magdeburger Verfahren kein Grund für die Anklagebehörde, die sich auf jW-Nachfragen stets abweisend verhielt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. »Niemand kann sie dazu zwingen«, erklärte Nebenklageanwalt Philipp Napp im Dezember. »Die wollen nicht ermitteln, weil sie viel zu verflochten sind mit der Polizei«, ist Mouctar Bah überzeugt. Für ihn ist das »auch nicht das Wichtigste«. »Ich wünsche mir, daß die Angehörigen endlich Gewißheit über Ourys Todesumstände bekommen«, meint er. Für die Mutter des Opfers, Mariama Djombo Diallo, käme dies allerdings zu spät. Sie verstarb am 23. Juli 2012 in Guinea, kurz nachdem sie aus Deutschland zurückgekehrt war.

Spendenkonto

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Kontonummer: 1233601
Bank für Sozialwirtschaft (BLZ: 10020500)
Zweck: Brandgutachter 

www.initiativeouryjalloh.wordpress.com