Eine 29 Jährige Frau wurde, 2014 in Deutschland, zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Sex ohne Kondom hatte. Weil das Gericht sie als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit einstufte, verhängte es auch eine potentielle lebenslängliche Sicherheitverwahrung.
Die Geschichte:
Jaqueline, eine lebensfrohe junge Frau. Sie verbrachte Zeit im Umfeld eines Biker Klubs und hatte einige Partner. Einige Jahre vorher hatte sie sich mit HIV infiziert, aber sie nahm Medizin deswegen und darum brach die Krankheit nicht aus.
Nachdem Jaqulins Mutter heraus fand, dass ihre Tochter Sex mit Männern hatte zeigte sie diese bei der Polizei an.
Der Prozess:
Das Oberlandesgericht befand Jaqueline der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig: Sex ohne Kondom. Dem Gericht zu folge war dies eine „die das Leben gefährdende Behandlung“. Weil sie dies zuvor schon einmal gemacht hatte wurde außerdem eine anschließende Sicherheitverwahrung verhängt.
Geschichte der Sicherheitverwahrung:
1933 führten die Nazis ein Gesetz ein gegen Leute die als “Gefahr für die Gesellschaft” identifiziert wurden. Dieses Gesetz erlaubte es dem Staat Menschen einzusperren die Haftstrafe verbüßt hatten (freedomforthomas.wordpress.com/2013/10/08/nazi-law-in-germany-2013/). Nach dem 2. Weltkrieg hob 1954 der Oberste Gerichtshof der DDR das Gesetzt zur Sicherheitverwahrung auf weil es die Nazigesetzgebung verkörpert. Die Gerichte in der BRD hatte nie solche moralischen Bedenken. Das spanische Verfassungsgericht verwarf ein ähnliches Gesetz weil es den Grundsatz verletzte, dass jeder nur einmal für seine Tat verurteilt werden sollte.
Keine Berufung!
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht verwarfen beide ein Revision des Urteils des Oberlandesgerichtes. So mit steht Jaqueline, 30 Jahre jung, vor einem Leben hinter Gittern. Niemand wurde verletzt, niemandem wurde geschadet, niemand wurde mit HIV angesteckt. Lebenslänglich, vielleicht, hinter Gittern basierend auf einem Gesetz welches von den Nazis 1933 verabschiedet wurde.
https://abcdd.org/2015/11/19/ein-brief-von-thomas-meyer-falk/