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EIN LEBEN ALS „GEFÄHRDERIN“

Seit mehr als einem halben Jahrzehnt terrorisieren deutsche Behörden die Sozialistin Gülaferit Ünsal

Gülaferit Ünsal saß 6,5 Jahre in Berliner Gefängnissen. Verurteilt wurde die 48-Jährige Türkin nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch (StGb), welcher die »Bildung einer kriminellen und terroristische Vereinigungen im Ausland« mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Ünsal hat ihre Haftstrafe ohne Verkürzung bis Januar 2018 verbüßt und musste noch vor ihrer Entlassung einen Asylanstrag in Deutschland stellen, da sie nicht zurück in die Türkei kann. Fünf Monate lang hat sie eine wöchentliche Kampagne zur Erkämpfung eines selbstbestimmten Lebens in Berlin geführt. Nun wurde ihr Asylverfahren aufgenommen.

Gülaferit Ünsal ist eine präsente Frau. Jeden Montag und Mittwoch stand die Aktivistin zusammen mit Unterstützern, ein Megafon in der Hand, vor Berliner Behörden. Sie hat Kundgebungen vor der Berliner Ausländerbehörde, dem BAMF, dem Berliner Innensenat, dem Ministerium des Inneren und vor dem Berliner Abgeordnetenhaus abgehalten. Fünf Monate lang. 41 insgesamt. Sie rollte ihr Banner aus und hielt Schilder hoch, auf denen ihre Forderungen zu lesen waren: in Berlin leben zu können, Sozialleistungen zu erhalten um sich ihr Leben aufzubauen, eine Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Grundrechte. Jedoch bewegte sich nichts. Lediglich die Schikanen der Polizei mehrten sich bei den Kundgebungen.

Ünsal ist Architektin und schloss sich Anfang der 1990er Jahren der linken Gewerkschaftsbewegung an. Sie gründete als verbeamtete Stadtplanerin in Ankara die Beamtengewerkschaft BEM-SEN und schrieb für marxistische Zeitschriften. Es dauerte nicht lange, bis sie ins Visier des türkischen Staates geriet. Ünsal wurde mehrmals verhaftet und schlussendlich zu mehreren Jahren Knast verurteilt. Schon damals wurde ihre linke Gewerkschaftsarbeit als „terroristisch” kriminalisiert.

Ünsal überlebte Folter und mehrere Hungerstreiks und kam frei. Da sie noch eine Reststrafe abzusitzen hatte floh sie nach Deutschland, wo sie 1999 Asyl beantragte. In den kommenden zwei Jahren beteiligte sich Ünsal an linken Protesten und arbeitete mit eingetragenen Vereinen zusammen. Sie organisierte Konzerte der weit über militante Kreise hinaus beliebten türkischen Band »Grup Yorum« und beteiligte sich an Kampagnen in Solidarität mit den politischen Gefangenen in der Türkei. 2001 zog sie ihr Asylgesuch zurück und kehrte in die Türkei zurück, da ihre Reststrafe in der Türkei verjährt war. Ünsal blieb als Sozialistin weiter politisch aktiv und erlebte den erneuten Rechtsruck in der Türkei. Als sich die Lage zuspitzte, ging sie nach Griechenland und beantragte dort 2011 politisches Asyl. Dort erfuhr sie dann, dass die deutsche Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen sie erlassen hatte. Kurz darauf wurde sie nach Deutschland ausgeliefert. 2013 wurde sie zu insgesamt 6,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

Der deutsche Staat sah es als erwiesen an, dass sie mit ihrer politischen Betätigung zwischen 1999 und 2001 in Deutschland gegen den 2002 entstandenen Paragraph 129b StGb verstoßen hätte. Die Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) galt als erwiesen. Die Argumentation, dass es keine solche Partei gibt, sondern wenn dann die DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) bzw. dessen bewaffneter Flügel, die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront) gemeint sein muss, interessierte die deutschen Behörden genau so wenig wie der Fakt, dass es – außer einer mutmaßlichen Mitgliedschaft – keinerlei Straftaten von Seitens Ünsals gab.

Ünsal verbrachte die ersten drei Jahre in Isolationshaft. 22 bis 23 Stunden am Tag war sie in ihre Zelle gesperrt. Später kam sie in den Regelvollzug und hatte auch Kontakt zu anderen Frauen. Ünsal erlebte rassistische Übergriffe sowie Angriffe aufgrund ihrer sozialistischen Haltung. Ein Mal wurde sie mit einem großen Messer bedroht. Ünsals Zelle wurde in die Nähe der Zellen psychisch kranker sowie drogenabhängiger Frauen gelegt. Ständiger Lärm machten einen Mindestmaß an Erholung unmöglich. Hinzu kam die Isolation von der Außenwelt. Ünsal abonnierte vier Zeitungen. Zwei auf Deutsch und zwei auf Türkisch. Alles legale Tageszeitungen, die man an jedem Kiosk frei kaufen kann. Diese wurden ihr willkürlich von Wärtern vorenthalten, wenn sie keine Lust hatten, ihr die Zeitungen auszuhändigen. Ünsal trat mehrmals in den Hungerstreik: ihre unmöglichen Haftbedingungen sowie den willkürlichen Umgang mit ihren Zeitungen thematisierte sie mit der letzten zur Verfügung stehenden politischen Waffe: ihrem Körper. Das letzte Mal verweigerte sie die Nahrungsaufnahme 54 Tage lang. Eine breitere Solidaritätsbewegung formte sich damals vor allem in anarchistischen und einigen sozialistischen Kreisen in Deutschland. Sie verlor 13 Kilo, aber gewann ihr Recht auf tägliche Bereitstellung ihrer vier Zeitungen.

Bei ihrer Entlassung wurden Ünsal strikte Auflagen (»Führungsaufsicht«) für die kommenden fünf Jahre auferlegt. Unter anderem darf sie keinen Kontakt zu ihren alten Genossinnen und Genossen aufnehmen oder mit bestimmten demokratischen und eingetragenen antifaschistischen Vereinen arbeiten. Auch muss sie sich regelmäßig bei einer Sozialarbeiterin melden. Diese Auflagen dienen dazu, Ünsal politisch zu isolieren. Denn laut dem deutschen Staat geht von ihr immer noch »Terrorgefahr« aus.

Das was ihr 54-tägiger Hungerstreik 2014 schaffte – breitere Solidarität auf den Straßen und in linken Medien sichtbarer zu machen – erreiche ihre fünf-monatige Kampagne nicht im gleichen Maßstab. Bei Ünsals Kampagne ging es nicht um individuelle Rechte einer einzelnen Person, sondern um die Formulierung politischer Forderungen der Menschen, die nach Paragraf 129b Verfahren in Deutschland fest sitzen und denen grundlegende Rechte der demokratischen Teilhabe in diesem Land verwehrt werden. Daher ist die Existenz des Paragrafen 129b an sich schon ein deutsches Problem, welches viel zentraler innerhalb der deutschen Linken verhandelt werden müsste, an Stelle von einer Auslagerung auf kleine Gruppen, die Gefangenenarbeit machen.

Der Paragraf 129b ist so ausgelegt, dass migrantische Linke in ihrer täglichen politischen Arbeit im Exil oder der Diaspora soweit behindert werden, dass sie dafür sogar in den Knast wandern können. Deutsche Linke sollen ihre Aktivitäten kritisch beäugen und sich desolidarisieren mit den verschiedenen anti-imperialistischen Kämpfen im globalen Süden. Dass der Grad der Zuspitzung der Kämpfe im globalem Norden direkt mit der Ausbreitung emanzipatorischer Kämpfe im globalem Süden zusammen hängt, reicht selbst für einen großen Teil der hiesigen Internationalist*innen nicht aus um sich praktisch und personell zu solidarisieren.

Um sich mit den Kämpfen migrantischer Linker in Deutschland zu solidarisieren, braucht es nicht viel. Präsent sein. Ins Gespräch kommen. Sich kennenlernen, Fragen stellen und Kritiken austauschen. Ein gegenseitiger Lernprozess kann nur auf Augenhöhe in ehrlicher Absicht sich zu anzunähern passieren. Und dabei ist es zentral die oft Jahre und Jahrzehnte im Ausland aktiven migrantischen Genoss*innen in ihren Erfahrungen und ihrem Wissen ernstzunehmen. In Zeiten verstärkter faschistischer Tendenzen im In- und Ausland ist die Bildung gemeinsame Fronten unabdingbarer denn je.

# Eleonora Roldán Mendívil LOWERCLASSMAG