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Erdal Gökoğlu wird von Deutschland nach Belgien ausgeliefert

Ende Juni 2019 verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg Erdal Gökoğlu zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Er wurde nach dem Paragrafen 129b wegen Mitgliedschaft
in der marxistisch-leninistischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) verurteilt.
Mit seiner Entscheidung ging der Staatschutzsenat vom Richter über den Antrag über die Staatsanwaltschaft sogar hinaus, die eine Haftstrafe von drei Jahren
und neun Monaten gefordert hatte. Erdal wurden eigentlich nur öffentliche Tätigkeiten, darunter die Organisierung von Konzerten von der sozialistischen Musikband Grup Yorum,
als Unterstützung einer »terroristischen Vereinigung« ausgelegt.

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