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Erklärung von Sami Solmaz und seiner Verteidigung

In dem Strafverfahren gegen Sami Solmaz, der am 25.06. 2019 am Ende der Hauptverhandlung im Gerichtssaal auf Anordnung des Staatsschutzsenates des OLG München zusammen mit den Mitangeklagten Dr. Banu Büyükavci und Dr. Sinan Aydin durch in den Gerichtssaal eindringende Angehörige der bayerischen Polizeisondereinheiten USK verhaftet wurde, hatten Sami Solmaz und seine Verteidiger Roland Meister und Sinan Akay noch am Vormittag massive Kritik am Staatsschutzsenat geübt. In einer Gegenvorstellung der Verteidigung zur Ablehnung von Beweisanträgen heißt es u.a.:

„ … werden schwere Verstöße der Türkei gegen internationales Völkerrecht und u.a. die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) faktisch ignoriert. Dies gilt auch für die Rolle der deutschen Regierung, die in dieser militärischen Auseinandersetzung immer wieder auch aktiv an der Seite der Türkei in diese Auseinandersetzung eingreift. Dies auch mit den sog. §§ 129 a/b-Verfahren gegen kurdische und/oder linke Oppositionspolitikerinnen und Politiker, die durch die Staatsschutzsenate nur mit ausdrücklicher Berechtigung der Bundesregierung geführt werden können. In diesem Zusammenhang ist es auch eigenartig, wie der Senat in seinem Beschluss „Anlage 151.4 zum Hauptverhandlungsprotokoll) objektiv Standpunkte des Erdoganregimes übernimmt, wenn er unterstellt, es sei die PKK gewesen, die mit ihrer angeblichen Beteiligung an einer gemeinsamen militärischen Auseinandersetzung am 13.10. 2014 in Dest/Dersim den Waffenstillstand gebrochen habe, indem sie sich unter dem Deckmantel der TKP/ML mit dieser zusammen an dieser angeblichen terroristischen Aktivitäten beteiligt habe. Während dieser Prozess läuft, geht der türkische Staat weiterhin gegen linke bzw. revolutionäre Politiker vor, mit denen auch die TKP/ML zusammen arbeiten soll. So wurde am 23.3. 2019 Bayram Namaz, Repräsentant der MLKP Türkei/Kurdistan in Rojava durch einen gezielten Anschlag des türkischen Geheimdienstes tödlich verletzt. Der Anschlag auf den 49-Jährigen ereignete sich in der nordsyrischen Stadt Serêkaniyê.“
Anschließend nahm Sami Solmaz persönlich in türkischer Sprache zum Verhalten des Staatsschutzsenates Stellung.
Nachfolgend die deutsche Übersetzung seiner Erklärung:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender und sehr geehrte Senatsmitglieder,
Sie benutzen in Ihren Antworten auf verschiedene Beanstandungen und Anträge, die unsere Anwälte bezüglich verschiedener Themen machten, einige Definitionen und treffen Feststellungen zum Verfahren und dadurch auch zu uns. Ich beziehe mich hier insbesondere auf ihre Beschlüsse, die sich auf den Protokollanlagen 151.4, 155.6 und 155.7 befinden. Als eine Person, die als TKP/ML-Mitglied angeklagt wird und von allen Definitionen des Wesens der TKP/ML, die von Ihnen gemacht werden, unmittelbar betroffen ist, möchte ich betonen, dass einige Ihrer Feststellungen und Definitionen nicht der Wahrheit entsprechen und dass ich aus diesem Grund diese Definitionen und Feststellungen ablehne und es deshalb dringend für erforderlich halte, dass den Beweisanträgen der Verteidigung (Protokollanlagen 33.9, 40.16, 88.4) nachgekommen wird. Es ist außerdem zu sehen, dass die in diesem Verfahren thematisierten Dokumente und die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Ereignisse von Ihnen mit einer negativen Vorannahme behandelt werden. Der Grund dafür hängt mit dem Existenzgrund dieses Verfahrens unmittelbar zusammen.
Auch bei der Thematisierung des sogenannten Anschlags in ihrem Beschluss Anlage 151.4, der am 13.10. 2014 auf die Deşt-Wache verübt sein soll bzw. von dem man dies annimmt, setzte sich eine ähnliche Logikkette fort. Von der Deşt-Wache ist bekannt, dass diese in der Region gegen das Volk feindlich vorging. Bei der Destwache handelt es sich um eine Gendarmeriewache in Dersim, die Bestandteil des türkischen Militärapparates war und ist. Es wird außerdem betont, dass diese Aktion eine Reaktion auf die Unterstützung der IS-Angriffe auf Kurden in Syrisch-Kurdistan durch die faschistische türkische Diktatur und ihre Armee darstellt.
Das Gericht spekuliert in dem Beschluss 151.4, ob die Aktion von der TKP/ML gemeinsam mit der PKK durchgeführt wurde. Selbst mit einem geringen demokratischen Verständnis würde man, anstatt sich über eine Partnerschaft zwischen der TKP/ML und der PKK zu ereifern und zu tun, als hätte man das archimedische Prinzip entdeckt, sich mit seiner Vernunft auf die unmittelbare Verbindung zwischen dem türkischen Staat und dem IS fokussieren. Wenn man im wahrsten Sinne des Wortes Terrorismus und Terroristen entdecken will, könnte man dies dort einfach und ohne große Probleme machen. Allerdings passiert hier leider das Gegenteil.
Unabhängig davon, ob von der TKP/ML eine solche Aktion ausging oder nicht, sollte man auch auf einen anderen Punkt hinweisen. Von welchen Kriterien wird hier ausgegangen, um Terrorismus zu definieren oder um Personen zu Terroristen zu erklären? Warum wird die TKP/ML als Untergrundorganisation in ihrem Beschluss vom 5.2. 2019 bezeichnet – mit welchem Recht kommen sie zu dieser Qualifizierung? Ist Ihr eigentlicher Ausgangspunkt, dass sogenannte Zivilisten zum Ziel werden, oder sind Sie gegen jegliche Unternehmung gegen das gegebene Regime? Wie haben wir dann die sich von diesem Fall unterscheidende Herangehensweise zu erklären, wenn es um die Unterstützung und das Wohlwollen gegenüber den Kräften geht, die in Syrien gegen die offizielle Regierung kämpfen und eine Scharia-Ordnung herbeiführen wollen? Ist es nicht inkonsequent, Menschen, die in einer Region, in der beinahe ununterbrochen bewaffnete Auseinandersetzungen stattfinden, ohne Uniform an militärischen Operationen des Staates teilnehmen, als Zivilisten oder als normale Menschen zu behandeln? Wir könnten noch mehr Fragen stellen, es ist aber nicht nötig.
Wir brauchen nicht auf Details einzugehen, da wir bereits mehrmals zu dem Wesen, dem Timing und den Zielen dieses Verfahrens Erklärungen gemacht haben. Allerdings sollten wir auf einige Punkte eingehen, auch wenn es eine Wiederholung bedeutet. Um einen Ausdruck zu verwenden, welcher während des Verfahrens häufig verwendet wurde: es ist nötig, um die Wahrheit offenzulegen.
Die Gründe, auf welche die Eröffnung dieses Verfahrens zurückzuführen sind, sind uns allen wohl bekannt; und wir könnten uns auf den Kopf stellen, aber man wird so oder so „ungefähr“ auf das Urteil zusteuern, welches nach meinem Eindruck bereits am Anfang feststand, und man steuert darauf zu. Wenn wir es noch offener ausdrücken sollten: Wenn dieses Verfahren mit Zustimmung der Exekutive – der deutschen Regierung – eröffnet wurde (die Absurdität dessen mal beiseite, dass die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens der Zustimmung der Exekutive bedarf), bedeutet es, dass das zu fällende Urteil an sich eigentlich feststeht.
Da Worte wie „der Regierung wird im Bereich der Außenpolitik ein beträchtlicher Spielraum gelassen“, in einigen Verfahrensdokumenten offen vorkommen, stellen die zwischenstaatlichen Beziehungen das Ausschlaggebende dar: „Zweck des Ermächtigungsvorbehalts ist es, die Möglichkeit einzuräumen, auf die Durchführung eines Strafverfahrens zu verzichten, wenn dieses unverhältnismäßige außenpolitische Nachteile mit sich bringen würde. Es geht somit darum, der Bundesrepublik Deutschland den notwendigen Spielraum zu geben, um ihre kriminalitätsbekämpfungsstrategischen oder außenpolitischen Interessen durch Verfolgung oder Nichtverfolgung der Beteiligten an ausländischen Vereinigungen steuern und unterstützen zu können … Wenn auch diese Regelung den ohnehin beträchtlichen Spielraum der Exekutive erweitert … entspricht sie dem Primat der Exekutive im Bereich der Außenpolitik. Das Grundgesetz hat der Regierung im Bereich der Außenpolitik einen weit bemessenen Spielraum zu eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung überlassen (BverfGE 104, 151, 207). Demgegenüber sind sowohl die Rolle des Gesetzgebers als auch diejenige der rechtsprechenden Gewalt schon aus Gründen der Funktionsgerechtigkeit in diesem Bereich beschränkt (BverfGE aaO). Die von der Bundesregierung innerhalb des ihr eingeräumten Spielraums verfolgten Ziele und hierzu benutzten Strategien entziehen sich mangels hierfür bestehender rechtlicher Kriterien einer gerichtlichen Kontrolle.“
Das Wichtigste der grundsätzlichen Argumente der bürgerlichen Demokratie, die den Anspruch eine Demokratie zu sein begründen, ist der Grundsatz der Gewaltenteilung, die eine Machtkonzentration in einer Hand zu verhindern, die Macht aufzuteilen und somit einer Monopolisierung der Machtausübung und dadurch dem Machtmissbrauch vorzubeugen bezweckt.
Dieses Verfahren ist ein Beweis dafür, dass dies nichts als ein demagogischer Diskurs ist. Es bedeutet, dass nicht das wichtig ist, was in den Justizbüchern oder im deutschen Strafgesetzbuch steht, sondern das, was im Buch der staatlichen außenpolitischen Interessen und Beziehungen steht. In eben jenem Buch stehen, wie wir alle wissen, die Prioritäten des Kapitals. Und das Kapital nährt sich vor allem von jeglicher Reaktion. Die Reaktion versorgt das Kapital ständig mit frischem Blut. Genau aus diesem Grund hat die durch das Kapital gelenkte Außenpolitik, mit jeglicher Reaktion Koalitionen eingehend, die Unterdrückung und Auslöschung revolutionärer und demokratischer Kräfte zum Ziel. Das ist, was sich auch in diesem Fall letztlich ereignet und sich auch in der Ablehnung von Beweisanträgen der Verteidigung wiederspiegelt. Aus diesem Grund ist eine Justiz, die sich den Prioritäten der politischen Macht entsprechend formt, selbst im bürgerlichen Sinne problematisch. Wenn – basierend auf den gegebenen und anerkannten demokratischen Kriterien – die Justiz das effektivste Mittel zur Kontrolle der politischen Macht darstellen sollte, das Gegenteil dessen passiert, wird eine von der politischen Macht abhängige Justiz in der Tradition der „totalen Herrschaft“ zu einem Unterdrückungsmittel, welches die politische Macht zur Kontrolle der Gesellschaft, aber zu ihrer eigenen Nichtkontrolle einsetzt.
In diesem Fall ist die Definition „Rechtsstaat“ vielmehr als „Staatsrecht“ zu verstehen und zu definieren. Auch wenn dem Staat so manche manipulative Soße hinzugefügt wird, weist der Staat als Herrschafts- und Regierungsorgan der herrschenden Klassen eine Realität auf, die sich im nationalen wie internationalen Bereich auf der Grundlage der Interessen der herrschenden Klasse gestaltet. Unter diesen Umständen wird das „Staatsrecht“ trotz seines Anspruchs, unabhängig zu sein, durch die herrschende Linie geprägt.
Die TKP/ML kämpft – soweit mir dies bekannt ist – für eine demokratische Volksrevolution gegen die in der Türkei und in Türkisch-Kurdistan herrschende faschistische Diktatur. Allgemeiner ausgedrückt, sie hat die Rückgewinnung der durch die faschistische Diktatur und ihre imperialistischen Herren geraubten Rechte der ArbeiterInnen zum Ziel. Sie wendet gegen die faschistische Diktatur, die sich „von Kopf bis Fuß“, von ihrer ideologischen Struktur bis hin zu ihrer institutionellen Organisation, als eine Gewaltorganisation gestaltet, verschiedene Kampfformen und -methoden an. Der Guerillakampf ist nur eine davon. Die TKP/ML bekundet zu vielen Sachen, die vom gewerkschaftlichen Kampf über Frauenrechte und Umweltfragen bis hin zu der nationalen Frage reichen, ihre Positionen, verhält sich praktisch dazu und versucht die Menschen zu organisieren. Sie ist nicht, wie in der absurden Definition des Paragraphen 129b, eine Organisation, die gegründet wurde, ‚um Menschen umzubringen“, wie dies letztlich auch in ihren Beschlüssen zum Ausdruck kommt, mit denen Beweisanträge abgelehnt werden. Die Haltung der TKP/ML wird selbst in ihren angeblichen Erklärungen zu den Aktionen sichtbar, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden. Natürlich ist es dabei wichtig, was wir sehen wollen. Wenn man bei der Beurteilung einer Aktion, die der TKP/ML zugeschrieben wird, die sogenannten Erklärungen der TKP/ML ignoriert und die Schreiben und Erklärungen der Mörder der Diktatur zugrunde legt, steht das Ergebnis von Anfang an fest.
Persönlich möchte ich nicht an einer Diskussion darüber teilnehmen, ob die TKP/ML diese oder jene Aktion gemacht hat. Meines Erachtens bedeutet eine solche Diskussion nicht besonders viel. Wie man es auch den vorliegenden Dokumenten eindeutig entnehmen kann, sind das Programm, die Ziele und der Weg und die Methoden, die sie sich gegeben hat, um dieses Ziel zu erreichen, klar. Die TKP/ML will die in der Türkei und in Türkisch-Kurdistan herrschende Staatsform der faschistischen Diktatur stürzen und durch eine demokratische Volksherrschaft ersetzen. Unterstellt, die eingeführte Erklärung ist von der TKP/ML, so ergibt sich doch aus dieser, dass die TKP/ML zu ihrer Schuld steht und dies der Öffentlichkeit mitteilt, selbst wenn sie der Meinung ist, dass es ihr selbst schaden könnte. Die Haltung, die nach dem schlimmen Ereignis in Erzincan an den Tag gelegt wurde, demonstriert dagegen Offenheit und Aufrichtigkeit. Indem sie trotz der Möglichkeit, den unabsichtlich begangenen Fehler vor dem Volk geheim zu halten, dazu eine Erklärung veröffentlichten (sie hätten auch keine machen können), verdeutlichten sie die Haltung der TKP/ML angesichts dieses schlimmen Ereignisses. Die Fiktion zu entwerfen, als wäre diese offen zugängliche Erklärung gezwungenermaßen gemacht worden, wie der Senat in seinem Beschluss unterstellt, obwohl dafür konkrete Gründe erwähnt wurden, stellt einen Versuch dar, mit der Wahrheit den eigenen Zielen entsprechend zu spielen. Mit der Wahrheit so zu spielen, kann nicht als ein unschuldiger Versuch betrachtet werden. Es dient nicht der Begründung der existierenden Wahrheit, sondern der Begründung der Wahrheit in unseren Köpfen. Diese Herangehensweise ist eine die Wahrheit entstellende Meinung und Schlussfolgerung und ein Versuch, eine Organisation als eine Organisation hinzustellen, die es als legitim ansieht, Andersdenkende anzugreifen und zu töten, und dies sogar bis hin zum Tod von Kindern auf die Spitze treibt. Zahlreiche in diesem Gerichtsverfahren vorliegende Dokumente zeigen, dass sowohl Revolutionäre im Allgemeinen als auch die TKP/ML im Besonderen keine solche Haltung haben.
Ich kann meinerseits nicht behaupten, dass der Senat, der scheinbar kluge Antworten auf die Anträge unserer Anwälte gibt, diese Tatsachen nicht sieht. Er sieht sie, aber spielt mit ihnen und rückt sie zurecht, um hier Gründe für einen Schuldspruch zu schaffen. Während riesige Aggressionen der Gegenseite ignoriert und gerechtfertigt werden, wird ausschließlich auf die Reaktionen der Angegriffenen hingewiesen. Jeder Mensch bedauert und problematisiert den Schaden an dem, was ihm „heilig“ ist. Es entspricht der menschlichen Natur, dass Menschen mit Ihresgleichen eine kollektive Intelligenz entwickeln, dass ihre Empfindlichkeiten sich auf die gleichen Punkte fokussieren und ihre gegenseitige „Empathie“ sich durch ähnliche Werte gestaltet. Das ist auch, was geschehen ist.
Wenn auch hin und wieder Worte ausgesprochen werden wie „Wir wissen, was in der Türkei geschehen ist“, bedeuten diese Worte, wie man es auch an den kontinuierlichen Vorgehensweisen erkennt, nichts als eine „Gewissensentlastung“. „Wir wissen, was in der Türkei geschehen ist“ – das sind Worte, die aus dem Mund eines durchschnittlichen deutschen Staatsbürgers stammen könnten. Ich weiß auch, dass sie es wissen. Was machen Sie aber mit diesem Wissen?!
Den Mitgliedern einer der obersten juristischen Institutionen Deutschlands etwas über universelles Recht zu sagen, wäre nicht besonders vernünftig, nicht wirklich anders als „dem Papst christliche Propaganda zu machen“; allerdings begegnen wir Sachen, die dermaßen als „wider der Vernunft“ zu beurteilen sind, sodass wir uns dazu gezwungen sehen, auch über diesen Bereich etwas zu sagen. Denn wir haben mit diesem „wider der Vernunft“ und „eigenartigen“ Rechtsverständnis zu tun.
Wenn es nicht in einem Gerichtssaal geschehen würde, könnte man die Verzerrung von Tatsachen einfacher hinnehmen. Denn wir schauen nicht alle aus dem gleichen Blickwinkel. Wir befinden uns leider in einem Gerichtssaal und dieser Vorgang dient nicht nur zur Legitimation der Ungerechtigkeiten, die uns widerfahren, sondern auch zur Legitimation dessen, was den Menschen widerfuhr, die den besagten Praktiken ausgesetzt waren. Die organisierte und riesige Gewalt der Gegenseite zu ignorieren und sich auf diejenigen zu fokussieren, die angegriffen, gefoltert, ermordet, ihrer grundsätzlichsten Menschenrechte beraubt wurden (was sich mit der Gewalt der Gegenseite nicht vergleichen lässt), ist, um es möglichst einfach auszudrücken, keine gerechte Beurteilung.
Es wäre an dieser Stelle angebracht, auf eine weitere Feststellung bzw. Definition einzugehen. Ich muss sagen, dass manche Definitionen in den Antworten auf den Antrag unserer Anwälte bezüglich der Ermordung von Hrant Dink durch den Staat und die Konterguerilla eine nicht akzeptable und das bestehende faschistische System legitimierende Herangehensweise beinhalten. Es wird behauptet, dass wir von einer Ausnahme ausgehen würden oder dass es versucht würde, eine Ausnahme zu verallgemeinern. Wenn das, was wir bisher erzählt haben, immer noch zur Ausnahme erklärt wird, kann ich keine Worte mehr finden. Das Hrant Dink-Beispiel, das unsere Anwälte gaben, gibt Informationen über die Kontinuität des Wesens der türkischen Staatsstruktur und -tradition. Dies ist wichtig in dem Sinne, dass es die Kontinuität der Vernichtungs- und Massakertradition gegenüber den nicht-türkischen und nicht-muslimischen Bevölkerungsteilen ausdrückt. Aus diesem Grund wurde Hrant Dinks Tod durch den Ausdruck „eineinhalb Millionen plus einer“ symbolisiert. „Eineinhalb Millionen“ drücken den armenischen Völkermord 1915 und „plus einer“ die Kontinuität der Massakertradition aus. Wenn man die Angeklagten im Hrant Dink-Verfahren betrachtet, sieht man, über welche Dynamiken der türkische Staat sich verwirklicht und alle Institutionen sich der Mittäterschaft schuldig gemacht haben. Während das Hrant Dink-Beispiel in den Köpfen noch lebendig war, wurde außerdem Tahir Elçi, Vorsitzender der Rechtsanwaltskammer von Diyarbakır, vor laufenden Kameras ermordet und es wurde versucht, die Schuld der PKK in die Schuhe zu schieben. In der ballistischen Untersuchung vor einigen Wochen kam heraus, dass die Kugeln, die zu Tahir Elçis Tod führten, aus den Waffen der Polizisten stammten. Ein weiteres Beispiel stellt die extralegale Hinrichtung von zwei Polizisten in Urfa dar, die dem Staat als Begründung für die Beendung des als „Lösungsprozess“ bezeichneten Prozesses zwischen der PKK und dem türkischen Staat diente. Auch dieses Ereignis wurde der PKK in die Schuhe geschoben und der Staat hat sich erneut als Täter entpuppt. Wir könnten Hunderte, Tausende solcher Beispiele aufzählen. Es handelt sich also nicht um eine Ausnahme, sondern um eine Kontinuität, um die Seinsweise und -form des Staates.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Senatsmitglieder,
die Situation, in der wir uns befinden, ähnelt dem Versuch, „das Hemd richtig zuzuknöpfen, nachdem man den ersten Knopf ins falsche Loch gesteckt hat“, wobei es richtig wäre zu sagen, dass es noch schlimmer ist. Denn das „Hemd“, das man ausgesucht hat, ist kein richtiges „Hemd“, sondern man versucht uns ein „Hemd“ anzuziehen, welches man als „Zwangsjacke“ bezeichnen könnte. Aus diesem Grund folgen diverse Absurditäten aufeinander.
Es ist bekannt, dass der türkische Staat – der aktuellen Mode entsprechend – verschiedene solcher „Hemden“ produziert und allen Oppositionellen anzuziehen versucht. Auch hier wurden wir mit einer von Deutschland produzierten „Zwangsjacke“ sanktioniert, die die in der Türkei nicht vermissen lässt, man versucht sie uns zwangsweise anzuziehen.
Aber dieses Hemd sitzt uns nicht. Egal, wie sehr Sie sich anstrengen, wird es uns nicht sitzen.
Vielen Dank!