Erklärung zur Anklageerhebung

In ihrer Presserklärung vom 10. November 2010 informiert die Bundesanwaltschaft über die Anklageerhebung gegen einen „Exponenten des Revolutionären Aufbaus Schweiz“ wegen Sprengstoffdelikten und Brandstiftung. Folgende Richtigstellung drängt sich auf:
Anfangs 2009 führte die Bundesanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei F.M. (Initialen geändert) durch und setzte ihn für rund einen Monat in Untersuchungshaft. Diese wurde mit dem Verdacht auf Vorbereitungshandlungen für Brandstiftung begründet. Ein paar Wochen später erweiterte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zusätzlich in eine völlige andere Richtung. Dies hat uns veranlasst, in Zusammenarbeit mit F.M. mit zusätzlichen Recherchen die neu erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Im Verlaufe dieser Arbeit sind wir auf immer grössere Ungereimtheiten gestossen und haben eigenständig weiteres belastendes Material gefunden. Die zahlreichen Funde und Erkenntnisse sind mit den Zielsetzungen unserer Organisation absolut unvereinbar und wir haben F.M. daher im Sommer 2009 aus dem Revolutionären Aufbau ausgeschlossen.
Unser Angebot, ihn bei der Suche nach psychiatrischer Hilfe zu unterstützen, hat er aufgrund seiner völligen Uneinsichtigkeit verweigert, was zu einem totalen Abbruch jeglicher Kontakte mit F.M. geführt hat.

Zürich, den 10. November 2010
Revolutionärer Aufbau Schweiz