Ermittlungen laufen gegen aktuell 8 Aktivisten der Revolutionäre Suryoye (Aramäer)!

!!! Strafbefehl von 6000,00€ !!!

Nach der Geldstrafe von jeweils 1600,00 €
gegen zwei Aktivisten am 22. Juli 2019
wegen des Tragens einer Fahne der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“ auf der Mai-Demonstration 2018 in Augsburg sind nun weitere Aramäer ins Visier des Staatsschutzes geraten.

Eine 22-Jährige Aktivistin wurde am 21.10.2019 ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Augsburg in Höhe von 6000,00 € mit jeweils
40 Tagessätzen erteilt.

Es wird ihr vorgeworfen in insgesamt
10 Fällen gegen das Vereinsgesetz und einmal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verstoßen zu haben, die sie angeblich in den sozialen Medien veröffentlicht haben sollte. Die betroffene Aramäerin hat mittlerweile Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

Nun wurde eine 29-Jährige Aramäerin mit derselben Begründung für den 29.10.2019
von der Staatsschutz Polizei in Augsburg vorgeladen.

Die Ermittlungen laufen gegen
aktuell 8 Aktivisten, die bayrischen
und Baden-Württembergischen Behörden werfen allen Betroffenen vor, auf der Mai-Demonstration die Flagge der marxistisch-leninistischen
Organisation „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front” (DHKP-C) getragen zu haben. Tatsächlich handelte es sich in allen Fällen um Fahnen der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“, einem Zusammenschluss, der im Jahr 2017 zum 100-Jährigen Gedenken an die sozialistische Oktoberrevolution 1917 durch die „Revolutionären Suryoye“ gegründet wurde.

Der „Volksrat der Aramäer“
(Süryani Halk Meclisleri), der Mitglied im Internationalistischen Bündnis ist, kritisiert, dass sich das Gericht und der Staat nicht einmal die Mühe machten, die als verboten ausgelegte Fahne der „Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens“ sauber zu recherchieren.

Hauptangeklagter in diesem Verfahren
ist der 28 Jährige Genosse Sami Baydar
aus Augsburg. Sami Baydar ist Theologe in
der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien und ein linker politischer Aktivist, der sich für die Rechte der Aramäer insbesondere in der Türkei einsetzt.

Auf die regelmäßigen Anfragen der Rechtsanwältin von Sami Baydar nach Akteneinsicht, die sich jetzt schon seit Monaten hinzieht, wurde ihnen bisher vorübergehende Ablehnung erteilt,
mit der Begründung:

„Das aktuell ein Prüfungsverfahren
gegen Sami Baydar von der Generalbundesanwaltschaft aus Karlsruhe eingeleitet wurde für den Paragraphen 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).“

Die bundesweiten Hausdurchsuchungen
sind am 02.10.2018 gewesen, also keine drei Tage nach dem Staatsbesuch von Erdoğan in Deutschland am 29. September 2018. Da die linke Volksbewegung „Revolutionäre Suryoye“ ihren Ursprung in der Türkei hat, liegt in diesen Repressionen – nach der Kriminalisierung der sozialistischen DHKP-C und kurdischer Organisationen – nun ein weiteres Mal ein Signal für einen Dienst Deutschlands für die Türkei.

Denn die faschistische Türkei ist ein wichtiger Absatzmarkt für den deutschen Imperialismus.

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