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Erneut Freispruch in einem G20 Verfahren!

In dem Prozess am 7. Februar ging es um Tätlichen Angriff,versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung im Zusammenhang mit der Welcome to hell Demo, sowie Widerstand bei der Festnahme.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben,da der Angeklagte Teile des Inhalts seiner Bierdose auf vorbei laufende uniformierte und Schutzkleidung tragende Polizeibeamte geschüttet haben soll. Kurz darauf soll er die noch teil gefüllte Bierdose mit Wucht aus einer kurzen Distanz auf Polizeibeamte (möglicherweise einer Hamburger Einheit) geworfen haben, wobei nicht festgestellt wurde, ob ein Beamter getroffen wurde.
Die 25. Berliner Einsatzhundertschaft hatte ihn festgenommen und Widerstand angezeigt.

Aufgrund eines Videos, das zur Akte gelangte, sah bereits die Soko den von den Beamten geschilderten Widerstand bei der Festnahme als nicht mehr gegeben an. (Zu sehen ist darin eher eine recht brutale unverhältnismäßige Festnahme).
Ansonsten war auf dem Video zu sehen, wie der Beschuldigte kurz vor der Festnahme mit einer ausholenden Bewegung den Inhalt einer Dose in Richtung Polizeibeamte spritzt und danach die Dose noch in der Hand hat.
Danach gerät er kurz aus dem Bild und ist 2-3 Sekunden später festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, der von den Beamten beschriebene Wurf müsse zwischen dem Ausschütten und der Festnahme erfolgt sein.

In der Verhandlung schilderten zwei Zeugen der Berliner Hundertschaft eine Wurfbewegung (einer schilderte noch austretende Flüssigkeit). Sie konnten aber nicht sagen, wo der Gegenstand gelandet war. Keiner der beiden sah eine zweite Ausholbewegung.
Die Richterin machte daraufhin, auch gegenüber der Staatsanwaltschaft klar, dass sie anhand des Videos davon ausgehe, dass die Beamten tatsächlich keinen Wurf, sondern nur das Ausschütten gesehen haben und aus ihrer Sicht ein Freispruch zu erfolgen habe.
Nach einiger Zeit ließ sich auch die Staatsanwältin davon überzeugen und beantragte ebenfalls Freispruch.
Klar wurde, ohne das Video hätte es keinen Freispruch gegeben….
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