Eröffnung des §129b-Prozesses gegen den kurdischen Aktivisten Özgür A.

Am 28. November beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Özgür A. (48). Er wird beschuldigt, sich als angebliches PKK-Mitglied seit Mai 2018 bis zu seiner Festnahme in verschiedenen Gebieten bzw. Regionen in Deutschland in leitender Funktion betätigt zu haben, u.a. im Saarland und in Rheinland-Pfalz, zuletzt im „PKK-Gebiet“ Hamburg. Er habe „typische Leitungsaufgaben“ wahrgenommen wie Veranstaltungen und Versammlungen in den örtlichen Vereinen zu organisieren, Treffen und Vereinsarbeiten zu koordinieren, Berichte an die Europaführung zu verfassen und Spendenkampagnen zu überwachen.

Die dem 48Jährigen zur Last gelegten Vorwürfe basieren – wie in 129b-Verfahren üblich – auf Erkenntnissen aus einer umfassenden Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).

Grundlage des Verfahrens ist die durch das Bundesjustizministerium am 6. September 2011 erteilte generelle Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Gebiets-, Regions- und Sektorleitern der PKK (§129b Abs. 1 Satz 3 Strafgesetzbuch).

Özgür A. wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof (BGH) am 29. April in Bremen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Koblenz.

Weil Özgür A. zum Auftakt eine erste Erklärung abgeben wird, wäre es ein wichtiges Zeichen der Solidarität, wenn viele Menschen den Angeklagten durch den Besuch des Prozesses unterstützen würden, und zwar

am Montag, 28. November, um 9:30 Uhr, Sitzungssaal 10 EG,

OLG Koblenz, Regierungsstraße 7

Weitere Termine sind der 2., 9. und 16. Dezember 2022, jeweils 9:30 Uhr.

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