Am 22. 8. wurde Erol gegen die Zahlung von 15.000 € Kaution, sowie mit dem Verbot zu FreundInnen und GenossInnen Kontakt zu haben entlassen. Nach erfolgreichem Widerspruch ist zumindest das Kontaktverbot gelockert worden.
Erol war am 13. 7. mit Hilfe des §129b verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen Mitglied der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein und für die Beschaffung von Geldern mitverantwortlich gewesen sein. Parallel zu seiner Verhaftung wurden 4 Objekte durchsucht.
Insgesamt sind 5 türkischstämmige und 3 kurdische AktivistInnen mit Hilfe des §129b weiter inhaftiert.