Am heutigen Prozesstag gegen Verena Becker in Stuttgart wurden sechs Monate Beugehaft und eine Geldstrafe gegen Siegfried Haag verhängt. Auch der ebenfalls an diesem 30. März geladene Roland Mayer wurde mit Beugehaft und Geldstrafe belegt. Beide hatten die Aussagen als Zeugen verweigert und bekamen nach Prüfung durch das Gericht kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO.
Der leitende Richter setzte aber die Vollstreckung bis zur Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) aus, da beide Betroffenen Beschwerde eingelegt hatten.
Verena Becker ist seit dem 30. September 2010 in Stuttgart angeklagt wegen der Tötung des ehemaligen NSDAP-Mitgliedes und damaligen Generalbundesanwalts Buback durch das Kommando „Ulrike Meinhof“ im April 1977. Bisher wurden in diesem Verfahren bereits einige ehemalige Militante aus der RAF vorgeladen. Allen wurde bisher – zumindest vorerst – als Zeuge/in ein Aussageverweigerungsrecht zugesprochen.
Sobald Beugehaft angeordnet wird, muss der zurückgelassene Alltag der Inhaftierten organisiert werden: Es muss weiterhin die Wohnung der Betroffenen bezahlt werden. Daneben müssen alle anderen Verpflichtungen
der Betroffenen wie z.B. Unterhaltspflichten übernommen und außerdem anwaltliche Vertretungen sowie etwaige Stafgelder bezahlt werden.
Wir rufen deshalb auch weiterhin zu Spenden auf! Macht auf den Fall aufmerksam, organisiert Sammlungen, Soli-Partys, Infoveranstaltungen und was euch sonst noch einfällt!
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Verwendungszweck: Beugehaft
Anna und Arthur halten’s Maul!
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