EU: PKK bleibt auf der Liste der „terroristischen Organisationen“

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Klage der PKK gegen die Entscheidung des Europarates, die PKK auf der Liste der terroristischen Organisationen zu belassen, abgewiesen. In seinem Urteil vom 13. März erklärte der EuGH, dass die Beibehaltung der Liste rechtmäßig sei und wies fünf Haupteinwände der PKK-Anwälte zurück. Die Anwälte der PKK hatten gegen die Entscheidung des Europarats Berufung eingelegt und argumentiert, dass sie Rechtsfehler enthalte, die angeführten Gründe veraltet seien und die ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Der Gerichtshof wies die Klage mit der Begründung ab, dass es genügend Beweise gebe, um die PKK auf der Liste zu belassen. Mit dieser Entscheidung wird die PKK weiterhin auf der EU-Liste der terroristischen Organisationen stehen. Dies ist das fünfte Mal, dass der Gerichtshof die Entscheidung der EU über die Liste terroristischer Organisationen bestätigt hat.

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https://secoursrouge.org/ue-le-pkk-reste-sur-la-liste-des-organisations-terroristes