DHKP-C-Prozeß: Vorwurf des Polizistenmordes bleibt
Nach fast zweijähriger Verhandlungsdauer hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag die Beweisaufnahme im Staatsschutzverfahren gegen den 55jährigen Faruk E. abgeschlossen. Außerdem begann die Anklage ihr Plädoyer.
Die Bundesanwaltschaft hatte E. in dem Anfang 2009 eröffneten Verfahren anfangs beschuldigt, ein Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der in der Türkei und Deutschland verbotenen Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front (DHKP-C) zu sein und in dieser Eigenschaft Anschläge auf Polizisten und Militärs angeordnet zu haben.
Im Verlauf des Prozesses war deutlich geworden, daß der Vorwurf der Mitgliedschaft im ZK kaum zu belegen ist. Die Anklage ließ ihn nun offiziell fallen, blieb aber beim Vorwurf des »Mordes in mittelbarer Täterschaft«. Konkret geht es nur noch um einen Vorfall im April 1993, bei dem ein bewaffnetes Kommando der DHKP-C in Istanbul eine Polizeiwache vor der Pamuk-Bank angegriffen hatte. Zwei Polizisten und zwei Angreifer waren dabei ums Leben gekommen. E. soll von Deutschland aus einen »Einsatzbefehl« gegeben haben. Die Verteidigung protestierte gegen das Vorgehen des 2. Strafsenats und bat vergeblich um eine Unterbrechung des Verfahrens.
Faruk E saß vier Jahre in Untersuchungshaft. Elf Jahre lang hatte er sich zuvor in Deutschland versteckt, hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen. Festgenommen wurde er durch Zufall zusammen mit einem Betreuer in Hagen, nachdem er durch sein Verhalten die Aufmerksamkeit der Polizei erregt hatte. E. ist krank, leidet schon seit Jahren unter Angstpsychosen und Paranoia, nimmt Medikamente. Die Krankheit ist vermutlich eine Folge von in türkischer Haft erlittener Folter.
Während des Prozesses mußten Rechtshilfeersuchen an die Türkei gestellt werden, um einen Zeugen vernehmen zu können. Statt der gewünschten Person präsentierten die türkischen Behörden jedoch Semih G., ein »reuiges« früheres DHKP-C-Mitglied. In Düsseldorf erklärte G., er habe von einer anderen Person »gehört«, daß E. den Anschlag vom April 1993 befohlen habe. Die Anklage hält diesen Mann für einen glaubhaften und belastbaren Zeugen.
Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird am 23. Februar fortgesetzt.