129kampagne 2

Feindstrafrecht gegen Linke

Eine Broschüre
Von Markus Bernhardt, junge Welt vom 28.10.2013   

Mittels der Informationsbroschüre »Linke Politik verteidigen!« wollen radikale Aktivisten über das Sonderrechtssystem des Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches (StGB) informieren. Er stellt die »Bildung krimineller Vereinigungen« unter Strafe. Auf Grundlage dieser Vorschrift kommt es derzeit verstärkt zur Repression gegen fortschrittliche politische Bewegungen. Deren Aktivisten werden mit Hilfe des sogenannten Feindstrafrechtes aus dem geltenden Rechtssystem ausgegrenzt, ihre bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt.

Besagter Paragraph wurde in den letzten Jahren vor allem gegen die politische Linke in Stellung gebracht. Der Grund: Er ermöglicht den staatlichen Organen ohne Beschränkung auf konkrete Tatvorwürfe ein umfassendes Ausspionieren von Organisationen und Personen.

Die vom »Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen« und der Dresdner Ortsgruppe der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e. V. erarbeitete Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über die Hintergründe des Schnüffel- und Gesinnungsparagraphen. Sie beleuchtet konkret die jüngsten Ermittlungen, die sich nahezu ausnahmslos gegen antikapitalistische und antifaschistische Gruppen und Organisationen richteten. So finden sich in der Veröffentlichung Beiträge zu den Paragraph-129-Verfahren gegen Magdeburger Antikapitalisten, gegen die »militante gruppe« (mg), die linke Szene Dresdens und gegen kurdische Aktivisten, die allesamt seit dem Jahr 2000 eingeleitet worden waren.

In einem eigenen Beitrag beleuchtet der renommierte Berliner Strafverteidiger Ulrich von Klinggräff die Geschichte des Paragraphen 129. Seinen Ursprung hatte er 1878 in der Einführung der Sozialistengesetze durch Bismarck. Der Autor skizziert in seinem Aufsatz die Geschichte des politischen Strafrechts und erörtert, wie der Paragraph 129 StGB schon in den 1950er Jahren gegen Mitglieder der KPD in Stellung gebracht wurde. In den 1970er Jahren waren es maßgeblich Aktivisten und Anhänger der Roten Armee Fraktion (RAF) sowie anderer linker Stadtguerillagruppen, die nach der Erweiterung des Paragraphen um den Tatbestand »Bildung einer terroristischen Vereinigung« (Paragraph 129a StGB) Opfer des politischen Strafrechts wurden.

Am 30. August 2002 trat außerdem der Paragraph 129b in Kraft, der dazu benutzt wird, zumeist kurdische und türkische Linke zu bezichtigen, sie unterstützten »kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland« oder seien deren Mitglieder.

Die Veröffentlichung bietet einen guten Überblick über die Auswüchse des staatlichen Kriminalisierungswahns gegen die politische Linke. Hervorzuheben ist: Die Autorinnen und Autoren verfallen nicht in Wehleidigkeit und versuchen nicht, sich als Opfer der staatlichen Schnüffeleien und Repressionsmaßnahmen zu inszenieren. Sie weisen vielmehr die Angriffe des bundesdeutschen Repressionsapparates selbstbewußt und mit klaren Argumenten zurück.

»Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen«/Rote Hilfe Dresden (Hrsg.): »Linke Politik verteidigen! – Eine Broschüre zum Sonderrechtssystem der Paragraphen 129 StGB«, 48 Seiten