129b

Fort­set­zung des § 129b-​Prozesses gegen Mehmet D.

Nach der Som­mer­pause wird am 17. August das Ver­fahren gegen den
kur­dis­chen Aktivis­ten Mehmet D. vor dem Hanseatis­chen Ober­lan­des­gericht fort­ge­setzt. Der Prozess war am 20. Mai eröffnet wor­den. Die Anklage wirft ihm vor, Mit­glied in einer ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung im Aus­land gemäß § 129b StGB gewe­sen zu sein. Als haup­tamtlicher PKK-Kader soll er sich von Jan­uar 2013 bis Mitte Juli 2014 als Gebi­et­sleiter der Region „Mitte“ und später in Nord­deutsch­land betätigt haben. Mehmet D. Wurde Ende August 2014 ver­haftet und befindet sich seit­dem in
Unter­suchung­shaft in Hamburg.

 

Nach­dem die Beweisauf­nahme fast abgeschlossen ist und nahezu sämtliche Anträge der Vertei­di­gung abgelehnt wur­den, wer­den die näch­sten Ver­hand­lungstage zeigen, ob der Senat seine von Anfang an bekun­dete Absicht, diesen Prozess schnell­st­möglich zu been­den, durch­set­zen wird.
Bis­lang sind als Ver­hand­lung­ster­mine der 17./18. und 28. August sowie
2./3. und 17./18. Sep­tem­ber vorge­se­hen.
Sie finden – jew­eils um 9.00 Uhr — im OLG Ham­burg, Sievek­ing­platz 3,
statt.*
Seit dem let­zten Ver­hand­lungstag vor der Som­mer­pause hat sich die
poli­tis­che Sit­u­a­tion in der Türkei und in Rojava/Nordsyrien grundle­gend
und drama­tisch geän­dert. Am 20. Juli geschah das schreck­liche Mas­saker
des IS in Suruç mit vie­len Toten und Ver­let­zten, das dem türkischen
Präsi­den­ten Recep Tayyip (Sul­tan) Erdoǧan als Aus­löser diente, den
Frieden­sprozess mit den Kur­den aufzukündi­gen und zur alten Kriegs– und
Repres­sion­slogik zurück­zukehren. Hier­bei und bei Erdoǧans Forderung nach einer „Schutz­zone“ in Nordsyrien erhielt er Unter­stützung durch den US-Friedensnobelpreisträger Barack Obama. Im Gegen­zug kann die US-Armee seit­dem den Mil­itärstützpunkt im türkischen Incir­lik für
Mil­itär­op­er­a­tio­nen u. a. in Syrien nutzen – ein schmutziger, die
Men­schen­rechte ver­ach­t­en­der Deal.

Die Bun­desregierung zeich­net sich angesichts eines solch beschä­menden
Ver­hal­tens der NATO-Verbündeten – wie gewohnt — durch Igno­ranz und
beredtes Schweigen aus. Damit ist sie mitver­ant­wortlich für die
Eskala­tion gegen Aktivist*innen der „Demokratis­chen Partei der Völker“
(HDP), gegen die kur­dis­che und oppo­si­tionelle Bevölkerung und die
PKK-Guerilla in den nordi­rakischen Kandil-Bergen, die seit über einem
Jahr gemein­sam mit den Vertei­di­gungskräften von Rojava, YPG/YPJ, die
Haupt­last im Kampf gegen den IS trägt.
„Die Fluchtur­sachen in den Herkun­ft­slän­dern beseit­i­gen“, lautet das
Mantra aller poli­tisch Ver­ant­wortlichen angesichts der Flüchtlinge aus
zahlre­ichen Krisen– und Kriegs­ge­bi­eten.

Das Beispiel Türkei aber zeigt, dass durch Rüs­tungsliefer­un­gen,
Prof­it­in­ter­essen und Stillschweigen zu Men­schen­rechtsver­let­zun­gen immer wieder neue Gründe geschaf­fen wer­den !
Nicht zuletzt trägt auch die Stig­ma­tisierung und strafrechtliche Ver­fol­gung kur­dis­cher Exilpolitiker*innen und Aktivist*innen in Deutsch­land dazu bei, den Kriegskurs von Erdoǧan zu stützen.

Es kann nicht länger hin­genom­men wer­den, dass das
Bun­desjus­tizmin­is­terium die ihm unter­stell­ten Strafver­fol­gungs­be­hör­den
weit­er­hin ermächtigt, gegen Kurd*innen gemäß § 129b StGB zu ermit­teln,
deren Aktiv­itäten als „ter­ror­is­tisch“ gebrand­markt wer­den. Diese
rechtlich frag­würdi­gen Entschei­dun­gen sind in erster Linie außen­poli­tis­chen Inter­essen unter­wor­fen und müssen weder begrün­det noch kann gegen sie geklagt wer­den.

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Deshalb fordern wir die Abschaf­fung des § 129, 129a und 129b StGB,
die Ein­stel­lung der § 129b-Verfahren und Freilas­sung aller poli­tis­chen
Gefan­genen sowie die Aufhe­bung des PKK-Betätigungsverbots

AZADΠe.V., Recht­shil­fe­fonds für
Kur­dinnen und Kur­den in Deutsch­land, Köln
15. August 2015