Frankreich/Kanaky: Der Kanak-Unabhängigkeitskämpfer Christian Tein bleibt in Mulhouse in Haft

Am Dienstag, den 8. April, wies das Kassationsgericht das Rechtsmittel von Christian Tein zurück, der seine Untersuchungshaft im Mutterland angefochten hatte. Er war festgenommen worden und seit Juni 2024 in der Strafvollzugsanstalt Mulhouse-Lutterbach (Haut-Rhin) inhaftiert (siehe Artikel hier). Gegen Christian Tein wird in sieben Anklagepunkten ermittelt: Beihilfe zum versuchten Mord, organisierter Bandendiebstahl mit Waffen und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung während des Aufstands in Kanaky im Jahr 2024 (Artikel hier). Im Oktober hatte das Kassationsgericht eine erste Entscheidung über seine Inhaftierung im Hexagon aufgehoben, nachdem er per Videokonferenz vor Gericht erschienen war und die Verhandlung hinter verschlossenen Türen stattfand (unser Artikel hier). Bei seinem Erscheinen vor der Strafkammer des Kassationsgerichtshofs am Dienstag, den 8. April, beantragte der Generalanwalt die Zurückweisung des Rechtsmittels. Seiner Ansicht nach war der Rückgriff auf die Videokonferenz durch ein „ernstes Risiko einer Störung der öffentlichen Ordnung“ gerechtfertigt und das Verfahren hatte die Verteidigungsrechte nicht beeinträchtigt. Christian Tein hat stets bestritten, zu Gewalttaten aufgerufen zu haben, und stellt sich selbst als „politischen Gefangenen“ dar.

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https://secoursrouge.org/france-kanaky-lindependantiste-kanak-christian-tein-reste-en-detention-a-mulhouse