jean.marc roullain

FRANKREICH Kein Knast für Jean-Marc Rouillan!

Frankreich will Mitbegründer der Guerillaorganisation »Action Directe« erneut ins Gefängnis stecken. Vorfälle mit Fußfessel vorgeschoben. Von Ron Augustin

Von Ronald Augustin

Ron Augustin gehört zu der ersten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF). Im Internationalen Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam hat er ein Archiv über die RAF zusammengestellt

Jean-Marc Rouillan, in den 1980er Jahren Mitbegründer von »Action Directe«, war nach einem halben Leben im Knast (von 1987 bis 2012) vor zwei Jahren noch einmal wegen »Verherrlichung des Terrorismus« zu acht Monaten Hausarrest verurteilt worden. Seit Juli 2020 trägt er eine elektronische Fußfessel, mit der er einige Stunden am Tag das Haus verlassen darf. Weil die Fessel – von ihm unbemerkt – beschädigt wurde, will der zuständige Staatsanwalt ihn für die letzten zwei bis drei Monate, die von der Strafe bleiben, wieder in den Knast stecken. Rouillans Immunsystem ist geschwächt, die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist für ihn in einer geschlossenen Einrichtung sehr hoch. Zahlreiche Personen aus Politik-, Kultur-, Medien-, Gewerkschafts- und Unikreisen, darunter Alain Badiou, Étienne Balibar und Carmen Castillo, fordern in einer Petition, die an das Gericht übergeben werden soll, das am Mittwoch dazu tagt, dass Rouillan nicht wieder in den Knast kommt.

Seine Verurteilung wegen »Verherrlichung des Terrorismus« geht auf einen Lapsus zurück, als Rouillan 2016 in einem Interview das Wörtchen »Mut« für desorientierte Jugendliche aus den städtischen Banlieues benutzte, die zu den Attentätern von Paris gehörten. In demselben Interview hatte er sich aber gleichzeitig von ihnen abgegrenzt und im Gericht noch einmal klargestellt, dass er sich falsch ausgedrückt hätte und sicher niemals den Terror à la Al-Qaida und »Islamischer Staat« rechtfertigen würde. Das Gericht trug aber der gigantischen Hetzkampagne gegen Rouillan in den französischen Medien Rechnung – einer Kampagne, die seitdem auch zu zahlreichen Verurteilungen wegen »Apologie des Terrorismus« gegen kritische Journalisten und linke Aktivisten geführt hat.

Rouillan, der seine Erfahrungen in der Illegalität und im Knast in etwa 20 Büchern aufgezeichnet hat, soll einfach mundtot gemacht werden, oder wie es in der lapidaren Urteilsbegründung heißt: »Herr Rouillan soll einfach schweigen.« Dagegen hat Rouillan in einem Interview mit der jungen Welt vom 18. Juli noch mal dargelegt, wie wichtig es für ihn ist, »Verantwortung für unser Gedächtnis, für die Erinnerung an unseren Kampf und unsere Aktionen zu übernehmen«.

Der Wortlaut der Petition: »Schluss mit der hartnäckigen Verfolgung Jean-Marc Rouillans. Seit dem 9. Juli steht Jean-Marc Rouillan unter Hausarrest. Wegen ›Verherrlichung des Terrorismus‹ muss er acht Monate mit einer elektronischen Fußfessel rumlaufen. Obwohl die Strafe in einigen Monaten abläuft, beantragt die zuständige Staatsanwaltschaft seine Inhaftierung. Der Haftrichter beim Tribunal von Auch (Südfrankreich) wird am 25. November darüber entscheiden, und zwar in einem allgemein repressiven Klima, das von der Regierung angeheizt wird.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag mit zwei Vorfällen, die es mit der Fußfessel gegeben hat. Der erste am 18. August war die Folge eines unbeabsichtigten Aufpralls. Der zweite am 24. Oktober war eine Lockerung der Fußfessel. In beiden Fällen haben die zuständigen Behörden festgestellt, dass der Gefangene sich nicht von seinem Wohnort entfernt hatte und erreichbar war. Es hat nie einen Verstoß gegen den Hausarrest gegeben. Auch muss gesagt werden, dass der Gefangene während der ganzen Zeit der Strafe weder berufliche oder Privatbesuche machen konnte noch irgendeinen Strafnachlass bekommen hat.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft zeugt von einer erbitterten Verfolgung Jean-Marc Rouillans, die er zur Genüge kennt: Der Staat hat nie aufgehört, Anlässe zu erfinden für seine Isolierung, seine Schwächung und den Versuch, ihn wieder einzuknasten. Jean-Marc Rouillan hat eine schwere Autoimmunerkrankung, die sein Immunsystem schwächt. Ihn inmitten der Covid-19–Pandemie in eine geschlossene Anstalt zu schicken, in der die Ansteckungsgefahr besonders groß ist, bildet eine reale Gefahr. Der Gesundheitszustand Jean-Marc Rouillans entspricht den von den Behörden formulierten Kriterien für eine besondere Gefährdung. Wir, die Unterzeichner dieses Appells, verlangen die Fortsetzung des Hausarrests am Wohnort bis zum Ende der Strafe.«

 

junge Welt 23.11.2020