Der § 129 b Prozess gegen die türkische Linke Gülaferit Ünsal beginnt am 19.7.12, um 9.00 Uhr am Kammergericht Berlin – Moabit.
Wir bitten Euch folgende Solidaritätserklärung des „Initiativkreises Gülaferit Ünsal“ mit zu unterzeichnen. Wenn ihr diese unterstützen wollt sendet bitte eine Mail an berlin(ät)political-prisoners.net
Die 38-jährige Gülaferit Ünsal befindet sich seit ihrer Auslieferung im Oktober 2011 aus Griechenland in die BRD, nunmehr seit 7 Monaten unter Isolationshaftbedingungen in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Berlin-Lichtenberg.
Sie ist Ingenieurin und Absolventin der Technischen Universität des Nahen Ostens (ÖDTÜ) in Ankara. In den 90’er Jahren war sie lange Zeit im gewerkschaftlichen Bereich aktiv und beteiligte sich 1996 während einer Inhaftierung aufgrund dieser Aktivitäten am unbefristeten Hungerstreik der politischen Gefangenen, dem Todesfasten. Später ging sie nach Deutschland und von hier aus nach Griechenland, da sie gesundheitliche Probleme hatte und in der Türkei per Haftbefehl, welcher auch heute noch aufrechterhalten wird, gesucht wurde. Ihr Ehemann ist in der Türkei inhaftiert.
Am 08. Juli vergangenen Jahres wurde Gülaferit Ünsal aufgrund eines Festnahmeersuchens der deutschen Bundesanwaltsschaft in Thessaloniki in Griechenland festgenommen und in Auslieferungshaft gesperrt. Der Haftbefehl gegen sie wurde bereits am 09. Februar ausgestellt. Am 21. Oktober 2011 wurde Gülaferit Ünsal schließlich, trotz des Protestes einer griechischen Solidaritätsbewegung, nach Deutschland ausgeliefert und ist seitdem in Berlin-Lichtenberg inhaftiert. Im Januar sowie am Tag der politischen Gefangenen, dem 18. März diesen Jahres protestierten bereits zahlreiche Menschen vor dem Lichtenberger Frauengefängnis und forderten lautstark ihre Freiheit.
Am 18. April 2012 wurde nun durch die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen sie nach § 129 b erhoben. Neben dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der türkischen linken Partei DHKP-C wird sie beschuldigt deren UnterstützerInnen in mehreren europäischen Ländern angeleitet, Spendengelder gesammelt und logistische Aufgaben der Partei koordiniert zu haben.
Die Anwendung des § 129 b beinhaltet den Einsatz besonderer Haftbedingungen.
So ist Gülaferit Ünsal 23 Stunden täglich allein in ihrer Zelle eingesperrt, Post wird gesondert kontrolliert, dadurch um mehrere Wochen verzögert und einer faktischen Zensur unterworfen, welche unter anderem beinhaltet, dass mehrere Briefe mit solidarischen Formulierungen, welche der Staatsanwaltschaft nicht gefielen, zu Problemen führten.
Des Weiteren ist sie Schikanen, wie zum Beispiel der Verhinderung des Kontakts zu anderen türkischsprachigen Gefangenen durch die explizite Unterbringung in einem Berliner Gefängnis ohne weitere türkische Inhaftierte ausgesetzt. Auch der täglich einstündige Hofgang, welcher ihr gewährt werden musste, ermöglicht ihr keinen Austausch, da sie noch kein Deutsch versteht. Sie beschäftigt sich momentan damit es zu erlernen. Es wird ihr sehr erschwert die dazu nötigen Bücher zu erhalten, da deren Beantragung und Aushändigung, wie auch die von weiteren Medien und Kleidung durch langwierige, angeblich behördliche Abläufe, verzögert wird.
Die Ermöglichung des Empfangs von türkischem oder englischem Kabelfernsehen wurde nach einem Antrag durch Gerichtsbeschluss abgelehnt.
Besuche, welche sehr selten stattfinden können, werden grundsätzlich durch das BKA, unterstützt von einem Dolmetscher, überwacht. Grüße und Berichte über andere Gefangene sowie die Situation in der Türkei werden dabei mit der Begründung, dass sie einen Austausch über das anstehende Verfahren darstellen könnten, durch die Justiz und BKA BeamtInnen verhindert.
Der 2003 eingeführte §129b ermöglicht es Handlungen, welche außerhalb der BRD angeblich begangen wurden oder die selbst nach dem deutschen Strafrecht oft gar nicht strafbar wären, wie zum Beispiel die Solidaritätsarbeit für politische Gefangene, hier verfolgen zu können. Dabei findet oft eine enge Zusammenarbeit mit den folternden Justizorganen dieser Staaten, wie zum Beispiel der Türkei, statt und Abschiebungen werden im Fall von Aussageverweigerung angedroht und umgesetzt. Es handelt sich um ein Ausforschungs- und Gesinnungsstrafrecht.
Wir fordern Gülaferits Freiheit und die Abschaffung des Gesinnungsstrafrechts nach § 129 !
Sandra Bakutz, Wien
Elisabeth Wissel, Berlin
Markus Bernhardt, Journalist & Autor, Berlin
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
GefangenenInfo
Zusammen Kämpfen
AvEG-Kon, Konföderation der unterdrückten Migranten in Europa
Heike Schrader, Journalistin
Rote Hilfe, OG Berlin
Solidaritäts und Rechtshilfezentrum
Initiative Presente
Internationalistischer Abend im Stadtteilladen Zielona Gora, Berlin
Antinationale Neuköllner Antifa
Young Struggle
Hilal B.