Freilassung von Sonja Suder gefordert

Verteidiger beantragt Aufhebung des Haftbefehls gegen ehemalige Aktivistin der »Revolutionären Zellen«
Von Markus Bernhard, junge welt 4.2.13
Bereits seit September des vergangenen Jahres läuft vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main der Prozeß gegen Sonja Suder und Christian Gauger. Ihnen wird vorgeworfen, in den 1970er Jahren an mehreren Anschlägen der linken Stadtguerillagruppe »Revolutionäre Zellen« (RZ) beteiligt gewesen zu sein (jW berichtete). Die 79 Jahre alte Sonja Suder ist wegen angeblicher Fluchtgefahr noch immer inhaftiert, obwohl sich die Anklagebehörde maßgeblich auf alte Zeugenaussagen des Kronzeugen Hans-Joachim Klein beruft. Am Freitag hat ihr Rechtsanwalt Detlef Hartmann die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

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Zuvor hatte er die Aussagen Kleins, der in den vergangenen Wochen mehrfach vor Gericht vernommen wurde, bilanziert und als unglaubwürdig eingestuft. Zu diesem Ergebnis war bei einem früheren Verfahren selbst das Landgericht Frankfurt am Main gekommen.

In dem jW vorliegenden Schreiben Hartmanns weist er auf diverse Widersprüchlichkeiten im Aussageverhalten Kleins hin. So hatte dieser bei vergangenen polizeilichen Vernehmungen sowie in weiteren Verfahren unter anderem behauptet, daß bei seinem »Anwerbegespräch« im Frankfurter Stadtwald 1975 ein oder mehrere Männer anwesend gewesen seien. Hingegen behauptete er am 25. Januar bei seiner Aussage vor Gericht, daß Sonja Suder und eine andere Frau dabei zugegen gewesen seien. Insgesamt gibt der Kronzeuge in seinen bisherigen Aussagen vier verschiedene Versionen von seiner Anwerbung im Stadtwald an. Der Name Suder fiel erst nach seiner Inhaftierung 1999, als Namen gefordert waren, um Strafrabatt in der Kronzeugenregelung zu erlangen.

»Es ist ein Skandal, daß Sonja Suder seit fast anderthalb Jahren in U-Haft sitzt und das Frankfurter Landgericht nur Widersprüche und Lügen eines Kronzeugen präsentieren kann«, konstatierte ein Sprecher des Solidaritätskomitees »Freiheit für Sonja und Christian« am Sonntag gegenüber junge Welt.

Am morgigen Dienstag wird das Gericht über den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls entscheiden. Dann wird auch die Vernehmung des Kronzeugen Klein fortgesetzt.

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