Dienstag 27. März 9.00 Uhr
13. Verhandlungstag gegen Konstantin
Landgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 186
Kundgebung der Soli-Gruppe vor dem Gerichtsgebäude ab 8.00 Uhr
Am Dienstag den 27.3. um 9.00 Uhr wird gegen den jungen NoG20 Aktivisten Konstantin weiterverhandelt. Nachdem auch am 12. Verhandlungstag, Freitag den 16.3., alle von der Verteidigung gestellten Anträge
abgelehnt worden waren, bekundetete die vorsitzende Richterin ihren Willen, den Prozess schnellstmöglich zuende zu bringen, mit einer Verfügung. Sie verfügte, dass sämtliche Beweisanträge der Verteidiger_innen nun nur noch am nächsten Verhandlungstag, also am 27.3. gestellt und verlesen werden dürfen. Dann sei Schluss damit.
Die Begründung dafür ist besonders zynisch: Da es sich um ein Verfahren vor einer Jugendrichterin handele, wäre es dem heranwachsenden Angeklagten nicht zuzumuten, ein derart langatmiges Verfahren durchzustehen. Der Prozess hätte ja schliesslich am 18. Oktober begonnen und müsse nun auch mal beendet werden. Irritierend, da sie gleichzeitig dieses Mal sehr deutlich zu erkennen gab, dass sie Konstantin wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilen will und zwar nach Erwachsenenstrafrecht.
Schliesslich habe er, der Angeklagte auch nachts im Dunkeln, innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde erkennen können und müssen, dass die dunkelblau bekleideten und dunkelblau behelmten Gestalten, die ihn völlig überraschend von hinten angriffen, Polizeibeamte gewesen seien. Auf den Rücken, der sich anschleichenden Häscher, habe ja in reflektierenden Buchstaben „Polizei“ gestanden. Wie man hinter sich, nach hinten, auf die Hinterseite der sich von hinten nähernden Männer, hinter einem gucken kann und das auch noch im Wimpernschlag des nächtlichen Augenblicks während des gesamten G20-Chaos auf den Strassen der Schanze, liess sie offen. Aber sonst bleibt ja auch Nichts übrig, vom gesamten Anklagekonstrukt, für das Konstantin über 4 Monate im Jugendknast gessessen hat und wegen dem er seit über 5 Monaten vor Gericht steht, dann bleibt ja nicht mal das mit den Füßen-Gestrampel. Sei’s drum.
Wir fordern nach wie vor einen glatten, sauberen, 1. Klasse Freispruch mit saftiger Haftentschädigung nach Jugendstrafrecht für unseren Genossen und Freund Konstantin!
Und wir fordern vor allem, die sofortige Rückname der Ausweisungsverfügung und der 5 jährigen Einreisesperre, die die Hamburger Innenbehörde mithilfe ihrer Ausländerbehörde gegen unseren
russischen Genossen Konstantin verhängt hat, um allen Nicht-EU-Bürger_innen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und „freie“ Meinungsäußerung zu verwehren, bzw sie ganz fernzuhalten. Diesen
zutiefst rassistischen Angriff auf unsere Freund_innen und Genoss_innen werden wir nicht durchgehen lassen. Wir werden nicht hinnehmen, dass fast schon geheime Gesinnungs-Strafsysteme geschaffen werden, gegen die man sich kaum mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen kann. Die Begründungen lesen sich so unfassbar wie rassistisch, wenn es z.B. in der Ausweisungsverfügung heisst:
„….Ferner besteht auch unabhängig von den tatbestandlichen Vorraussetzungen der §§ 125 ff Strafgesetzbuch und deren konkretem Nachweis ein erhebliches öffentliches Interesse dahingehend, derartige
gewaltsame Ausschreitungen in Deutschland zu vermeiden. Die Fernhaltung von Ausländern, die im Rahmen derartiger Gewaltsituationen angetroffen werden, sich beteiligt haben und/oder nach den Umständen
gewaltorientierten Gruppierungen zugerechnet werden müssen, ist hierfür ein geeignetes und legitimes Mittel“
….
„Das persönliche Verhalten Ihres Mandanten lässt auf eine gewaltorientierte, politische Gesinnung schließen, bzw. auf eine Gesinnung, die auch die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung
politischer Ziele einschließt und die Ausübung von Gewalt befürwortet.Dies birgt auch für zukünftige politische Begebenheiten und Veranstaltungen ein fortdauerndes Gefahrenpotenzial, das jedenfalls
nicht nach dem G20-Gipfel einfach entfallen sein wird, sondern auch im Hinblick auf zukünftige andere vergleichbare politische Ereignisse, Veranstaltungen oder sonstige Anlässe die von einer politisch
motivierten gewaltbereiten Szene aufgegriffen und politisiert werden, weiterhin gegenwärtig sein dürfte, und zwar für einen noch deutlich langfristigeren Zeitraum….. „
„Die Frist ist unter spezial- und generalpräventivem Aspekt jedenfalls so zu bemessen, dass sie sowohl Täter vom Bundesgebiet fernhält, solange eine Gefahr von ihm ausgeht, wie auch andere von solchen Taten abschreckt….“
Wie schreibt der Hamburger EA so schön und richtig in seinem Newsletter:
„….Die Hamburger Innenbehörde versucht mit Hilfe der Ausländerbehörde auf diesem Weg das Versammlungsrecht zu untergraben. Wer keine deutschen Papiere hat und sich nicht von vornherein abschrecken lässt, der*dem
soll nach dem Willen der Innenbehörde das Grundrecht auf Versammlung entzogen werden, die*der soll schlicht aus Deutschland verbannt werden.
Und wer es trotz Verbannung wagen sollte, sich an Protesten zu beteiligen, soll allein dafür mit Haft belangt werden. All dies selbstverständlich rein präventiv. Dass wir uns dieser
Entwicklung entgegenstellen müssen, liegt auf der Hand. Damit sich diese Machenschaften nicht etablieren und auch in Zukunft internationale Zusammenarbeit möglich ist, müssen wir jetzt laut werden!
Einmal mehr gilt, den Ausländerbehörden mit allen Mitteln das Handwerk legen!“
https://eahh.noblogs.org/post/2018/03/16/dichthalten-2-maerz-2018-newsletter/
Erst am Sonntag den 18.3. konnte man, aus Anlass der dortigen „Wahlen“, vor dem Russischen Konsulat beobachten, was passiert, wenn zwei(!) russische Staatsbürger_innen, mit kleinen, selbstgemalten Schildchen versuchen, auf die Verfolgung von Antifaschist_innen und Anarchist_innen, durch den Inlandsgeheimdienst FSB aufmerksam machen zu wollen. Sie wurden von Hamburger Polizeibeamt_innen kontrolliert und
ihre Namen notiert. Sie wurden belehrt, es handele sich um eine unangemeldete Versammlung, das sei hier verboten und sie erhielten Platzverweise für die Umgebung des Russischen Konsulats. Auf Anfrage eines Rechtsanwaltes wurde bekannt, das „der Fall“ nun dem LKA7, dem Staatsschutz übergeben worden sei.
Also wo genau soll Mensch denn gegen Despoten wie Putin protestieren oder demonstrieren dürfen, wenn in Hamburg gleich bei jeder Lapalie der Staatsschutz ermittelt, Untersuchungshaft und Ausweisung droht. In Russland vielleicht?
Kommt am Dienstag den 27.3. um 9.00 Uhr zum Amtsgericht Mitte, Sievekingplat 3, Raum 186 und zeigt eure Solidarität mit unserem russischen Genossen Konstantin und fordert mit uns seinen Freispruch und die sofortige Rückname der Ausweisungsverfügung und Einreisesperre.
Es bleibt dabei:
United We Stand!
Freispruch für Konstantin!
Freedom of Movement for all!
FCK FSB!
Free all G20 Prisoners and Accused, now!
United We Stand – NoG20