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Gabriel Pombo Da Silva ist schon im spanischen Staat

Heute morgen (13. Mai) wurde unser Compa dem spanischen Staat übergeben und ist aktuell im Gefängnis von Badajoz (Extremadura). Es geht ihm gut und er ist stark wie immer. Er wird sicher 14 Tage in obligatorischer Quarantäne dort bleiben, um dann, denken wir, in ein anderes Gefängnis versetzt zu werden. Dazu werden mehr Infos folgen.

Obwohl ein reguläres Funktionieren der Post nicht gewährleistet ist, ist
schon klar, dass das Virus nicht verantwortlich ist, wenn er die Briefe
seiner Liebsten und solidarischen Compas nicht bekommen sollte. Am
besten sendet man ihm eingeschriebene Briefe (auch wegen einigen
kürzlichen Problemen, die er im Polizeigefängnis von Oporto hatte, wo
ihm nur eingeschriebene Korrespondenz ausgehändigt wurde).
Gabriel Pombo Da Silva
Carretera de Olivenza, km 7.3
06001 Badajoz
España
FREIHEIT FÜR GABRIEL!
FREIHEIT FÜR ALLE!
VIVA
L´ANARCHIA!

Gabriel Pombo Da Silva: baldige Übergabe an die spanischen Behörden
Seit dem letzten Kommuniqué zur juristischen und Gefängnis-Lage unseres anarchistischen Compas Gabriel Pombo Da Silva ist etwas mehr als ein Monat vergangen. Die letzten veröffentlichten Nachrichten sprachen von einem definitiven Urteil des obersten Gerichtes von Lissabon, wo die Absicht bestätigt wird, unseren Compa trotz der offensichtlichen Unrechtmässigkeit der Gefangenschaft an sich (er muss keinerlei Reststrafe absitzen!) dem spanischen Staat auszuliefern.
Nach diesem Urteil hätte der nächste Schritt ein Rekurs ans
Verfassungsgericht sein sollen, aber während den vergangenen Wochen ist
Verschiedenes geschehen, das uns bestätigt hat, dass der unterwürfige
Gehorsam gegenüber dem Gericht n°2 von Girona seitens der Marionetten
des portugiesischen „Rechtsstaates“ nie ein Ende haben würde.
Zusammenfassend: a) Wegen einigen Unregelmässigkeiten forderte man die Aufhebung des Urteils des obersten Gerichts von Lissabon; die Anzahl
Richter, die es unterzeichnet haben (es hätten mindestens drei sein
sollen und nicht wie effektiv geschehen zwei); keine Antworten auf
einige juristische Gegensätze; die Überzeugung, man könne „das Prinzip
der Spezialität“ auf Grund der Landeszugehörigkeit frei auslegen
(wogegen es sich um ein EU-Grundprinzip für alle EU-Länder mit einer
einheitlichen Interpretierung jenseits jeglicher Willkür handelt!). Auf
diese Eingabe hat sich das oberste Gericht selbst korrigiert und seine
Verfügung als nichtig erklärt, um dann ein weiteres aber korrigiertes
Urteil zu fällen, ohne sie an ein anderes Gericht weiterzugeben, wie es
sein sollte wenn die Nichtigkeit einer juristischen Handlung erklärt
wird… bzw., dasselbe Gericht hat zwei Urteile gefällt (!!!).
b) Bekanntlich hat die WHO und die UNO dazu aufgefordert, möglichst
viele Gefangene zu entlassen um in den Gefängnissen eine verheerende
Pandemie zu verhindern, und vorgeschlagen, alle Untersuchungsgefangene
oder Gefangene mit Reststrafen von weniger als zwei Jahren oder alte
und/oder kranke (für die eine Ansteckung mit Covid-19 ein Risiko
darstellen würde) Gefangene zu entlassen oder in Ersatzmassnahmen
ausserhalb des Gefängnisses zu entlassen. Die WHO und die UNO haben
darüber hinaus daran erinnert, dass die Grenzschliessungen und die
Levels an militärischer Kontrolle eine von den gerichtlichen Behörden in
Betracht zu ziehende Garantie darstellen, auf das man das Geforderte
nicht wegen Fluchtgefahr ablehne. Es wurde die Befreiung oder die
Anwendung alternativer Massnahmen gefordert, da Gabriel in
Untersuchungshaft ist und von Geburt an an Asthma leidet (eine
chronische Krankheit durch di er im Falle einer Ansteckung mit covid-19
zum Risikopatient würde). Die Antwort liess nicht lange auf sich warten:
Der Staatsanwalt und der Richter präsentierten sich als die
Hauptverantwortlichen für Gabriels Auslieferung an den spanischen Staat
(!!!); Die Gesundheitsprobleme seien nicht genug dokumentiert worden
(obwohl sie in allen Krankenakten aller Knäste der iberischen Halbinsel,
in denen Gabriel war, stehen) und auch falls ihm etwas geschehen würde,
würden die Gefängnisse die notwendige medizinische Versorgung
gewährleisten; und für den Herrn Pombo Da Silva würden die
Grenzschliessungen und die Militarisierung des gesamten europäischen
Gebiet nicht genügend gewährleisten, dass er nicht fliehen würde (was
wir als Kompliment interpretiert haben, ha ha!).
c) In Anbetracht des Ganzen erachtete es der Anwalt als nutzlos, beim
Verfassungsgericht Rekurs einzulegen, und zwar weil dasselbe auf Grund
seiner Rolle (das Recht auf Verteidigung oder auf einen gerechten
Prozess zu prüfen) nicht auf Fragen der Auslegungen des Gesetzes hätte
eingehen können (in unserem Fall des „Spezialitätenprinzips“ als
juristischer Knotenpunkt zur Befreiung von Gabriel); mehr als klar ist
die Absicht, ihn koste, es was es wolle, Spanien zu übergeben. Hätte man
bei diesem Gericht Einsprache eingelegt, hätte die Höchstdauer der
Untersuchungshaft 150 Tage betragen, aber da kein Rekurs eingelegt
wurde, beträgt die Höchstdauer 90 Tage. Diese 90 Tage verfielen am 25.
April und Gabriel wurde weiter gefangen gehalten und der Anwalt erfuhr
dann, dass eine andere Berechnung angewendet wurde (ad hoc?) und die
U-Haft am 8. Mai ablaufen werde. Trotzdem wurde am 27. April ein
weiteres Mal ein „Habeas Corpus“ (ein gerichtlich Verfahren, wozu jedex
BürgerIn sofort vor einen Richter treten kann, der über die
Rechtmässigkeit der Verhaftung zu bestimmen hat) eingefordert um die
Befreiung unseres Compas zu erreichen. Niemand antwortete bis am 4. Mai, als die zuständigen Behörden deren Gutheissung und eine Anhörung am 7. mitteilten (bzw. ein Tag bevor die U-Haft ablaufen würde). Während
dieser Anhörung (per Videokonferenz durch die Pandemie gerechtfertigt),
hat der Stawa nicht nur seine Absicht, Gabriel Spanien zu übergeben,
erklärt, sondern man entdeckte auch, dass derselbe am Tag vorher die
definitive Ausschaffung gefordert und Europol schon mitgeteilt hatte
(!!!). Mit dieser „rechtsstaatlichen“ Perle kann das portugiesische
Kapitel als abgeschlossen betrachtet werden.
In wenigen Stunden wird sich unser Compa in einem uns noch unbekannten Knast des spanischen Staates befinden: wir haben alle Elemente um zu denken, dass bei der pflichtgemässen Übergabe „dieses dermassen gefährlichen Individuums“ weder Grenzschliessungen noch Notstände massgeblich sein werden.
Gabriel geht es gesundheitlich gut und er ist guter Laune… er weiss
sehr gut, dass er von der Justiz des spanischen Staates nichts Gutes zu
erwarten hat aber er wird trotzdem mit allen möglichen legalen Mitteln
weiterkämpfen. In Spanien wird der Anwalt weiter die Nichtigkeit der vom
Gericht n° 2 von Girona gefällten OEDE fordern, bis zum Sieg in diesem
Kampf.
Wir danken allen, die uns auch finanziell unterstützt haben (dazu ist
immer noch ein Spendenkonto Bankinter für die Gerichtskosten auf den
Namen von Elisa Di Bernardo offen)… trotz allem, wir stehen noch auf
der Spitze des Eisbergs!
Was da alles geschieht ist nichts Neues, wenn wir in Betracht ziehen,
dass alle Staaten jede ihr zur Verfügung stehende Waffe (legal und
illegal… was in ihren Händen ein Synonym ist) einsetzen um ihre ewigen
Feinde zu unterdrücken, zum Schweigen zu bringen, zu beugen, bestrafen,
isolieren, foltern und zu töten: würdevolle, häretische und in die wahre
Freiheit verliebte Individuen!
Infos we
FREIHEIT FÜR GABRIEL!
FREIHEIT FÜR ALLE!
VIVA L´ANARCHIA!