Gefangenenanwalt verstorben – über den Tod eines Rechtsanwaltes

Es gibt immer wieder Situationen, in welchen wir auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angewiesen sind, das gilt auch für Menschen, die im Gefängnis sitzen.

Anfang November 2012 verstarb Rechtsanwalt Wolfgang Zimmermann aus dem badischen Bruchsal. Er vertrat seit vielen, vielen Jahren auch Strafgefangene und Sicherungsverwahrte.

Ich selbst lernte ihn schon 1996 kennen und er verteidigte mich mehrfach und stets voller Engagement in Strafsachen, aber auch gegen die Vollzugsanstalt. In jenen Jahren saß ich in Isolationshaft und gerade dort war dann immer mal wieder anwaltliche Vertretung sinnvoll.

Wer sich an Wolfgang Zimmermann wandte, der konnte sicher sein, dass er nicht zu allererst nach Geld verlangte, sondern sich den Fall vortragen ließ und dann umgehend tätig wurde.

Die Gefängnisjuristinnen und -juristen konnte er nie sonderlich gut leiden, was seine Klienten dann auch den Schriftsätzen anmerkten. Sie wussten, dass sich hier ein Anwalt ausschließlich für die Interessen seiner Mandanten einsetzte.

Regelmäßig war er in der JVA zu Besuch, um Mandantengespräche zu führen, auch bei Vollzugsplankonferenzen (dort wird mit den Gefangenen seitens der Justizvollzugsanstalt erörtert, wie sich die kommende Zeit im Strafvollzug gestalten wird) war er präsent und stand Inhaftierten zur Seite. Denn nicht selten berichteten anwaltlich nicht vertretene Insassen, dass ihnen in mündlichen Konferenzen etwas zugesagt worden sei, was später die JVA nicht eingehalten habe. Es empfahl sich also durchaus, einen Zeugen, hier in Gestalt des Anwaltes Zimmermann, bei sich zu haben.

Wolfgang Zimmermann vertrat seine inhaftierten Mandanten vor Zivil- wie vor Strafgerichten und auch in Verfassungsbeschwerdeangelegenheiten vor dem Bundesverfassungsgericht; sicherlich nicht immer erfolgreich, aber stets mit Herzblut.

Schon seit Monaten zeichnete sich eine erhebliche Verschlechterung seiner Gesundheit ab; zuletzt mussten ihm Finger amputiert werden.

Für seine vielen inhaftierten Mandanten in der JVA Bruchsal, wie auch anderen Anstalten des Landes und auch forensischen Psychiatrien, ist der Tod von Rechtsanwalt Wolfgang Zimmermann in menschlicher Hinsicht ein Verlust, jedoch ebenso in juristischer Hinsicht.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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