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Gericht kassiert AfD-Beobachtung – weil Rechte im Verfassungsschutz die Information leakten

Obgleich führende Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) schon seit Jahren offen faschistische Positionen einnehmen, hat der ehemalige Chef des „Bundesamt für Verfasssungsschutz“ (BfV) Hans-Georg Maaßen während seiner Amtszeit bis 2018 eine offizielle Beobachtung der Partei verhindert – und die AfD sogar darin beraten, wie sie dies ausbremsen könne. Der Neue Chef des BfV, Thomas Haldenwang, erklärte schon früh, die AfD offener „beobachten“ zu wollen.

Seit etwa einer Woche wird die AfD als Gesamtpartei nun vom Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz als „Rechtsextremismus-Verdachtsfall“ geführt. Ab dieser Stufe „darf“ der Verfassungsschutz ganz offiziell nachrichtendienstliche Mittel wie das Anwerben von Spitzeln oder Observationen einsetzten. Genau diese Einstufung war jedoch bisher geheim – und sollte es wohl auch vorerst bleiben.

Stillhalten
Dass der Inlandsgeheimdienst Bestrebungen hat, die AfD vom „Prüffall“ (Stufe 1) zum „Verdachtsfall“ (Stufe 2) zu erklären, war bereits Ende Januar bekannt geworden. Deshalb hat die AfD bereits vor einigen Wochen ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln gestartet.

Demnach solle der Inlandsgeheimdienst im Falle einer Hochstufung dies nicht öffentlich erklären dürfen, bis das Gerichtsverfahren dazu abgeschlossen sei. Hintergrund davon ist, dass die AfD um ihr „bürgerliches“ Image fürchtet, sollte sie offiziell vom Geheimdienst beobachtet werden.

Hier hatte der Geheimdienst einem Stillhalte-Abkommen zugestimmt und erklärt, es werde nicht an die Öffentlichkeit dringen, falls die Partei beobachtet werde.

Kurz danach Presse-Leaks
Doch genau das ist jetzt geschehen – und zwar kurz nachdem der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz die 16 Vorsitzenden in den Landesämtern für Verfassungsschutz am Mittwochmorgen über die „Verdachtsfall“-Einstufung informiert hatte.

Dabei wurde auch betont, dass dies auf keinen Fall nach außen dringen dürfe, da man Schweigen zugesagt habe. Doch nur wenig später gegen 10 Uhr geschah genau das: In einer „Eilmeldung“ verkündete unter anderem tagesschau.de die Hochstufung der AfD zum „Verdachtsfall“. Die nächste Stufe wären „gesicherte extremistische Bestrebungen“.

Gericht stoppt Verfassungsschutz
Daraufhin zog die AfD wieder vor das Verwaltungsgericht, das die Beobachtung der Partei mit einer Entscheidung am Freitag vorerst wieder stoppte, da das Stillhalte-Abkommen nicht eingehalten worden sei. Über den Inhalt, ob die AfD Bestrebungen „gegen die Verfassung“ zeige, wurde damit jedoch noch nicht entschieden.

Für die Medienberichte machte das Gericht den „Verfassungsschutz“ direkt verantwortlich: Die Behörde habe „nicht hinreichend dafür Sorge getragen“, dass die Einstufung der Partei als „Verdachtsfall“ nicht nach außen dringen könne.

Seehofer traut seiner Behörde nicht
Das bedeutet umgekehrt: Führende Köpfe innerhalb des Inlandsgeheimdiensts haben vermutlich die Information an die Presse durchgestochen, um die formelle Beobachtung der AfD zu torpedieren.

Gegenüber dem Spiegel zeigt sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun wütend über die Dienste, für die er verantwortlich ist: „Schweigen ist die wichtigste Tugend der Nachrichtendienste. Diese Tugend wurde in diesem Fall leider missachtet.“ Es sei „nicht klug gewesen“, gleich nach der Entscheidung alle Amtschefs in den Ländern mittels einer Videokonferenz zu informieren. Im Klartext: Seehofer kann seinen eigenen Leuten nicht trauen.

https://perspektive-online.net/2021/03/gericht-kassiert-afd-beobachtung-weil-rechte-im-verfassungsschutz-die-information-leakten/