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Gericht sorgt sich um die Gefühle des Kronzeugen H.J. Klein / Prozessbericht 12.4.2013

Zu Beginn der heutigen Sitzung kritisierte Rechtsanwalt Hartmann den Umgang des Gerichts mit der Öffentlichkeit am vorangegangenen Verhandlungstag: Nachdem das Gericht gegen die Zeugin Sibylle S. aufgrund ihrer Aussageverweigerung Beugehaft verhängte und sie anschließend in Handschellen aus dem Gerichtssaal führen ließ, protestierte ein Teil der Zuschauer lautstark gegen die unverhältnismäßige Maßnahme. Die Vorsitzende Richterin Stock unterbrach daraufhin die Hauptverhandlung für 30 Minuten und forderte die Justizangestellten auf, den Saal zu räumen. Nach der Pause wurde dann allen Interessierten der Zugang zur Verhandlung verwehrt, was einem faktischen Ausschluss der Öffentlichkeit entsprach.

Anschließend verlas die Vorsitzende eine Erklärung der Staatsanwaltschaft zum Antrag der Rechtsanwältin Verleih vom 9.4.2013, in dem die Hinzuziehung weiterer Akten verlangt wurde. Die Staatsanwaltschaft habe die Akten zu einem Strafverfahren wegen eines vermeintlichen Waffendepots der RZ in einer Wiesbadener Wohnung bei der Generalbundesanwaltschaft angefordert. Das Gericht zog sich daraufhin insgesamt knapp zwei Stunden lang zurück.

Nach der Pause verkündete die Vorsitzende mehrere Beschlüsse. Zum einen wies das Gericht den bereits oben erwähnten Antrag der Rechtsanwältin Verleih auf Hinzuziehung weiterer Akten – mit Ausnahme der bereits von der Staatsanwaltschaft angeforderten Akten zum Wiesbadener „Depot“ – zurück.
In der Begründung hieß es, dass alle „verfahrensrelevanten Akten“, wie etwa die zum Prozess gegen Hans-Joachim Klein und Rudolf Schindler, vom Gericht hinzugezogen worden seien. Weiterhin führte Stock aus, dass das Gericht davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft das Gericht darüber informieren würde, sollte sie Kenntnis über weitere verfahrensrelevante Akten erhalten. Der Antrag der Verteidigung, es aktenkundig zu machen, welche Lichtbildermappen welchen Zeugen vorgelegt wurden, wurde genauso abgewiesen wie der Antrag auf Aussetzung des Prozesses zwecks Sichtung der neu hinzukommenden Akten zum „Depot“. Die Vorsitzende erklärte, bis zum nächsten geplanten Verhandlungstag am 16.4. sei ausreichend Zeit für das Durcharbeiten der Akten und wenn dies nicht der Fall sein sollte, könne der Zeuge Klein ja auch Mitte Mai nochmals vorgeladen werden.

Als die Vorsitzende Stock daraufhin den Zeugen Klein zur Fortsetzung seiner Vernehmung in den Saal rief, intervenierte Rechtsanwalt Hartmann. Er forderte eine Kopie des Beschlusses und 15 Minuten Bedenkzeit. Nach dieser kurzen Unterbrechung erklärte er, dass er zunächst die nun doch ins Verfahren einzuführenden „Depot“-Akten sichten wolle, bevor er mit der Vernehmung Kleins fortfahre. Die an den Zeugen zu richtenden Fragen, so Hartmann, könnten schließlich andere sein, sofern sich aus den Akten neue Informationen und Tatsachen ergeben. Dass ein Rechtsanwalt zunächst umfassende Akteneinsicht beansprucht, um seine Verteidigungsstrategie danach ausrichten zu können, verärgerte die Vorsitzende offenbar. Besorgt um ihren denunziatorischen Belastungszeugen („Ich will nicht, dass der Herr Klein das Gefühl hat, hier zum Narren gehalten zu werden“) versuchte sie, die Verteidigung umzustimmen – vergebens. Rechtsanwalt Bremer pflichtete seinem Kollegen bei und ergänzte, dass ihm – anders als im Beschluss des Gerichts behauptet – die Zeit bis zum 16.4. nicht ausreichen wird, um die Akten adäquat durchzuarbeiten. Auch Rechtsanwältin Verleih erklärte, dass ihre Fragen an den Zeugen an die ihres Kollegen Hartmann anschließen. Sollten sich diese ändern, so müsse auch sie ihre Vernehmungsstrategie anpassen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft zum derzeitigen Zeitpunkt auch kein Interesse an einer Vernehmung des Kleins hatte, fragte die Vorsitzende ihn selbst noch, ob er den Koffer, in dem Sonja angeblich die Waffen nach Wien geliefert haben soll, wiedererkennen würde, was dieser verneinte.
Daraufhin wurde die Hauptverhandlung geschlossen.

Geeinigt wurde sich darauf, den Verhandlungstermin am Dienstag, 16.4., ausfallen zu lassen.
Weiter geht es daher am Freitag, 19.4., mit der Vernehmung des Zeugen Klein. An diesem Tag wird erstmals länger verhandelt, nämlich von 9 – 15 Uhr.