Am Mittwoch, den 27. Juni, wurde Basel A. dem Gericht in Berlin vorgeführt. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Palästina-Demo Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Die Verhandlung endete mit einem Freispruch. Vielen Aktivist:innen dürfte das Urteil neues Selbstbewusstsein geben.
Kurz nachdem sich der Gerichtssaal im Berliner Stadtteil Moabit gefüllt hat, verliest Basel A.* ein Statement, in dem er über sein Aufwachsen im besetzten Jerusalem berichtet. Er schildert die Umstände von Militärbesatzung und Apartheid, mit denen er seit seiner Kindheit konfrontiert war.
Für den palästinensischen Studenten war diese Erfahrung eine Motivation, sich auch in Deutschland für die Befreiung des palästinensischen Volkes politisch zu engagieren. Anschließend kommt er auf den Grund seiner heutigen Verhandlung zu sprechen.
Plädoyer für ein freies Palästina trifft auf Polizeigewalt
Basel A. wurde am 7. Oktober, dem Ausbruch der aktuellen Situation in Israel/Palästina, auf der Sonnenallee in Berlin-Neukölln unter Anwendung extremer Polizeigewalt bei einer spontanen Palästina-Demonstration verhaftet.
Mit heftigen Schlägen und Schmerzgriffen zogen Polizeibeamte Basel plötzlich aus der Menschenmenge und nahmen ihn in einem Fahrzeug in Gewahrsam. Dort musste er weitere Gewaltanwendung und Erniedrigungen über sich ergehen lassen.
Er bekam eine Anzeige wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen einen Vollzugsbeamten. Am Ende sagte der Angeklagte, das Ausmaß der Gewalt habe ihn „geschockt, aber nicht gebrochen” und er werde sich weiter politisch für ein freies Palästina für alle seine Einwohner:innen einsetzen.
Polizei-Zeugen machen widersprüchliche Angaben
In der Verhandlung wurden drei Polizisten, die an der Festnahme beteiligt waren, als Zeugen befragt. Sie behaupteten, Basel A. als „Rädelsführer” der Versammlung identifiziert zu haben, und gaben an, ihn erst festgenommen zu haben, nachdem die Polizei die Versammlung für aufgelöst erklärt hatte. Der Betroffene sei angesprochen und zunächst zum Mitkommen aufgefordert worden.
Als der Verteidiger nach Details über die Vorgänge in dieser Nacht fragte, machten die Polizisten jedoch widersprüchliche Angaben. Anschließend wurde ein Video von der fraglichen Nacht im Gerichtssaal gezeigt. Darauf war zu sehen, dass die Beamten auch klare Falschaussagen bei ihrer Befragung tätigen. So wurde zum Beispiel der Angeklagte vor Auflösung der Versammlung verhaftet und dabei unvermittelt heftig geschlagen, ohne dass es eine vorherige Ansprache an ihn gab. Nach etwa vier Stunden Verhandlung wurde Basel A. in allen Punkten freigesprochen.
Ähnlich erging es auch einer Palästina-Aktivist:in in Freiburg. Es zeigt sich: Die Vorwürfe des Staates gegenüber Aktivist:innen sind allzu oft politisch motiviert und überschreiten den Rahmen, den sich der Staat mit seiner Verfassung selbst gegeben hat.
Willkürlicher Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Eine große Zahl von Unterstützer:innen sammelte sich am Morgen der Verhandlung vor dem Gericht, um den Prozess als Begleiter:innen zu verfolgen. Vor dem Eintreten in das Gebäude wurde aus nicht weiter ersichtlichen Gründen von Justizbeamt:innen entschieden, dass Personen, die eine Kufiya trugen, nicht in das Gebäude gelassen werden sollten. Hiergegen regte sich Protest unter den Anwesenden. Letztlich wurden sie doch in das Gebäude und in den Saal gelassen, unter der Bedingung, ihre Tücher vorher abzugeben. Dieses Verhalten wurde als politische Schikane aufgefasst und auch durch den Verteidiger bei der Verhandlung gerügt.
Bei der Urteilsverkündung jubelten und applaudierten viele der Anwesenden. Eine ganze Reihe von politischen Strafverfahren seit dem 7. Oktober stehen noch aus. Nicht in allen werden die Aktivist:innen gegen den Staatsapparat siegen können. Währenddessen geht der politische Kampf auf der Straße weiter.
- Der Name wurde von der Redaktion geändert.