datenensalat

Grundrechtekomitee: Die Hamburger Datenschlacht

Eine EU-„Extremistendatei“ müsse her – das war eine der Forderungen, mit der die etablierte Politik auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg reagierte. Seit dem EU-Gipfel von Göteborg im Juni 2001 und dem der G8 in Genua einen Monat später ist die Einrichtung einer solchen Datenbank über „troublemakers“ regelmäßig Gegenstand der einschlägigen EU-Gremien. Die Forderung – vor allem vorgetragen von deutschen Politiker*innen – ist aber ebenso regelmäßig gescheitert – an technischen und an rechtlichen Problemen (link is external). Aber auch ohne eine solche europäische Datei tauschen die „Sicherheitsbehörden“ anlässlich von Gipfeltreffen Daten aus – so auch beim Hamburger G20-Treffen. Was den Verfassungsschutz anbetrifft, verweigert die Bundesregierung wie üblich die Auskunft (link is external) – Staatswohl, Third-Party-Rule, das übliche Blabla.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erhielt Daten vor allem über die 1979 gegründete Police Working Group on Terrorism (PWGT), der die Staatsschutzabtei­lungen der Kripo-Zentralen der EU-Staaten sowie Nor­wegens, Islands und der Schweiz angehören. Seit dem Jahr 2000 be­schäf­tigt sich die PWGT auch mit „politischen gewalttätigen Aktivitäten“. Die Working Group gehört nicht zur EU, sie schwebt letzten Endes im rechts- und kontrollfreien Raum.

Die Bundespolizei (BPol) tauschte mit ihren grenzpolizeilichen Partnerorganisationen Daten aus: Sie erhielt aus zehn europäischen Staaten sowie den USA und China Informationen zu 175 Personen und sie lieferte an zehn europäische Staaten Daten über 335. Wie üblich bei Gipfelprotesten waren die Kontrollen an den Schengen-Grenzen wieder eingeführt worden. 62 potenziellen DemonstrantInnen wurde die Einreise verweigert (link is external), darunter 33 Personen, die mit dem Extrazug von Basel nach Hamburg fahren wollten. Laut Auskunft eines Betroffenen verfügten die BPol-Beam­tIn­nen über Personenlisten, die sie offensichtlich von schweizerischen Behörden erhalten hatten. Die PolizistInnen, die ihn kontrollierten und ihm die Einreise verweigerten, hätten gewusst, dass er in der Schweiz einmal wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden war. Auf telefonische Nachfrage – bei welcher Institution ist unklar – erhielten sie Informationen über weitere Ermittlungen gegen ihn, darunter noch anhängige Fälle sowie zwei Verfahren, in denen er freigesprochen wurde. Einige Tage vor Abfahrt hatte die BPol den Zugbetreiber aufgefordert, doch vorab die Personalien sämtlicher Reisenden mitzuteilen, um die Kontrollen zügiger abwickeln zu können.

Beim G20-Gipfel wurden aber nicht nur Daten ausgetauscht, sondern auch gesammelt – und zwar unter anderem durch technische Methoden (link is external): Dazu gehörten nicht nur die ständigen Videoaufnahmen. In 38 Verfahren griff die Polizei zum Mittel der Funkzellenabfrage, d.h. sie stellte die Kennungen der in einer (oder mehreren) Funkzelle(n) präsenten Mobiltelefone fest. Sie setzte auch einen IMSI-Catcher ein, verschickte „stille SMS“ und führte präventive Telekommunikationsüberwachungen durch. Was die Datensammlung des Landesamtes für Verfassungsschutz betrifft, ist der Hamburger Senat mit Auskünften zwar knausriger, bestätigt aber den Einsatz von „stillen SMS“ in 31 „Informationsgewinnungsverfahren“ sowie „Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10-Gesetz“, sprich: geheimdienstliche Telekommunikationsüberwachungen.

Hinzu kommen die Daten, die die Polizei direkt bei den Betroffenen erhob: bei den 186 Festgenommenen, den 225 Leuten, die im Gewahrsam landeten, und der unbekannten Zahl derer, deren Personalien festgestellt wurden bei diversen Kontrollen – im Umfeld der Camps, in Bussen bei der Anfahrt und bei der Rückfahrt aus Hamburg. In der Woche nach dem Gipfel nahm eine polizeiliche Sonderkommission „Schwarzer Block“ mit 170 MitarbeiterInnen aus Hamburg sowie aus anderen Ländern und dem Bund ihre Arbeit auf. Ein Hinweistelefon wurde aufgeschaltet und ein Portal eingerichtet, das es Privaten ermöglicht, entsprechende Fotos und Videos hochzuladen. Wie viele Strafverfahren daraus am Ende resultieren, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass der G20-Gipfel die Staatsschutzdateien von Bund und Ländern weiter anschwellen lassen wird.

Wie schwer es ist, dort wieder herauszukommen, haben auch die 32 JournalistInnen erfahren, denen die Akkreditierung beim G20-Gipfel nachträglich entzogen wurde. Die Daten, die zu ihrem Ausschluss geführt haben, beruhen teilweise auf Verwechslungen, sind teilweise uralt, beziehen sich auf Ermittlungsverfahren, die eingestellt wurden oder in Freisprüchen endeten … Sie waren aber in allen Fällen den Betroffenen nicht bekannt.

All denen, die rund um den G20-Gipfel in eine Personenkontrolle geraten sind, sei deshalb eine Auskunftsanfrage sowohl beim BKA als auch bei der Hamburger Polizei empfohlen. Datenschmutz.de hält dafür einen „Auskunftsgenerator“ (link is external) bereit, mit dem sich entsprechende Briefe im Nu schreiben lassen.

Heiner Busch